Kommunikation des Stadtentwicklungsamtes mit dem Vorhabenträger zur "Urbanen Mitte" seit dem April 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich begehre Informationen zu aller Kommunikation zwischen dem Stadtentwicklungsamt Friedrichshain-
Kreuzberg und dem Vorhabenträger der "Urbanen Mitte".
Diese Informationen sollen alle schriftlichen und elektronischen Unterlagen betreffen. Zu den Unterlagen zählen auch Protokolle mündlicher Kontakte.
Darüberhinaus beantrage ich persönliche Einsichtnahme in die genannten Dokumente. Zu einer Termin-
absprache stehe ich jederzeit zur Verfügung.
In Erwartung einer zeitnahen Bearbeitung vbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Oktober 2023
  • Frist
    11. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr g…
An Stadtentwicklungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation des Stadtentwicklungsamtes mit dem Vorhabenträger zur "Urbanen Mitte" seit dem April 2021 [#289809]
Datum
8. Oktober 2023 21:07
An
Stadtentwicklungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich begehre Informationen zu aller Kommunikation zwischen dem Stadtentwicklungsamt Friedrichshain- Kreuzberg und dem Vorhabenträger der "Urbanen Mitte". Diese Informationen sollen alle schriftlichen und elektronischen Unterlagen betreffen. Zu den Unterlagen zählen auch Protokolle mündlicher Kontakte. Darüberhinaus beantrage ich persönliche Einsichtnahme in die genannten Dokumente. Zu einer Termin- absprache stehe ich jederzeit zur Verfügung. In Erwartung einer zeitnahen Bearbeitung vbleibe ich mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289809/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtentwicklungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG Berlin, ist bei uns eingegang…
Von
Stadtentwicklungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
AW: Kommunikation des Stadtentwicklungsamtes mit dem Vorhabenträger zur "Urbanen Mitte" seit dem April 2021 [#289809]
Datum
9. Oktober 2023 09:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG Berlin, ist bei uns eingegangen. Den Antrag habe ich entsprechend weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Stadtentwicklungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Sehr << Antragsteller:in >> wir benötigen für die weitere und schnellere Kommunikation eine Telefonnu…
Von
Stadtentwicklungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
AW: Kommunikation des Stadtentwicklungsamtes mit dem Vorhabenträger zur "Urbanen Mitte" seit dem April 2021 [#289809]
Datum
16. Oktober 2023 12:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir benötigen für die weitere und schnellere Kommunikation eine Telefonnummer von Ihnen! Des Weiteren muss ich Ihnen mitteilen, dass wir intern Sachen zu Ihrem Antrag klären müssen. Mit freundlichen Grüßen
Stadtentwicklungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfrei…
Von
Stadtentwicklungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
AW: Kommunikation des Stadtentwicklungsamtes mit dem Vorhabenträger zur "Urbanen Mitte" seit dem April 2021 [#289809]
Datum
25. Oktober 2023 12:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin vom 09.10.2023 möchte ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Akteneinsichtsgesuch inhaltlich sehr weit gefasst ist. Der Antrag erstreckt sich auf Informationen zu aller Kommunikation zwischen dem Stadtentwicklungsamt Friedrichshain-Kreuzberg und dem Vorhabenträger der "Urbanen Mitte" seit dem April 2021. Allein im Rahmen der Bebauungsplanverfahren VI-140cab (Urbane Mitte Süd) und VI-140caa (Urbane Mitte Nord) fand Kommunikation mit dem Vorhabenträger zu einer Vielzahl von sehr unterschiedlichen Themen statt. Der gestellte Antrag ohne eine weitere Einschränkung wird einige Zeit in Anspruch nehmen, da die relevanten Akten zu der Kommunikation zunächst herausgesucht und geprüft werden müssen, sowie Betroffene, deren personenbezogene Daten in den Akten enthalten sind, zunächst angehört werden müssen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Einsichtnahme nach dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin gemäß § 16 gebührenpflichtig ist. Die Gebührenpflicht ergibt sich aus § 2 Abs. 1 GebBtrG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 VGebO. Sie baten unter anderem um Mitteilung des voraussichtlichen Verwaltungsaufwands sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht. Da es sich aktuell bei Ihrem Antrag um eine umfangreiche Akteneinsicht handelt und ich Ihnen hiermit die Gelegenheit gebe, Ihren Antrag zu konkretisieren, kann ich über die voraussichtliche sowie die tatsächliche Höhe der Gebühr derzeitig keine abschließende Aussage treffen. Bitte teilen Sie mir kurzfristig bis zum 30.10.2023 über das Stadtentwicklungsamt Postfach - <<E-Mail-Adresse>> mit, ob Sie Ihre Anfrage konkretisieren möchten und die Kommunikation zu einem Teilbereich, z. B. in Bezug auf das Bebauungsplanverfahren einsehen möchten. Des Weiteren bitte ich um Mitteilung einer Telefonnummer, zur Vereinfachung der Kontaktaufnahme hinsichtlich der eventuellen Terminvereinbarung. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtentwicklungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Sehr << Antragsteller:in >> da wir Ihrerseits keine weitere Rückmeldung zur Anfrage, "Kommunikat…
Von
Stadtentwicklungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
AE: Kommunikation des Stadtentwicklungsamtes mit dem Vorhabenträger zur "Urbanen Mitte" seit dem April 2021
Datum
20. November 2023 13:30
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> da wir Ihrerseits keine weitere Rückmeldung zur Anfrage, "Kommunikation des Stadtentwicklungsamtes mit dem Vorhabenträger zur "Urbanen Mitte" seit dem April 2021"erhalten haben, gehen wir davon aus, dass Sie kein Interesse mehr an einer Akteneinsicht nach dem IFG Berlin haben und schließen seitens des Bezirksamtes Ihre Anfrage. Sollten Sie weiterhin Interesse an einer Akteneinsicht nach dem IFG Berlin haben, stellen Sie bitte über das Kontaktformular einen neuen Antrag. Bitte kommunizieren Sie dies auch so auf der Internetplattform FragDenStaat. Mit freundlichen Grüßen