Kommunikation DITIB

Anfrage an: Stadt Wuppertal

Sämtliche Korrespondenz zwischen der DITIB Wuppertal und der Stadt Wuppertal

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sä…
An Stadt Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation DITIB [#296300]
Datum
4. Januar 2024 21:32
An
Stadt Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Korrespondenz zwischen der DITIB Wuppertal und der Stadt Wuppertal
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296300/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Wuppertal
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer IFG-Anfrage "Sämtliche…
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
AW: Kommunikation DITIB [#296300] / IFG-Anfrage
Datum
15. Januar 2024 16:02
Status
Warte auf Antwort
image001.png
3,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer IFG-Anfrage "Sämtliche Korrespondenz zwischen der DITIB Wuppertal und der Stadt Wuppertal" im Ressort Stadtentwicklung und Städtebau. Um Ihrer Anfrage nachkommen zu können, möchte ich Sie zunächst um Präzisierung Ihres weit gefassten Antrages bitten. Auch möchte ich Sie darauf hinweisen, dass bei einer aufwändigen Zusammenstellung der Informationen ggf. Gebühren fällig werden können. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wuppertal
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren Antrag gemäß IFG NRW vom 04.01.2024, mit dem Sie &…
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
AW: Kommunikation DITIB [#296300] / IFG-Anfrage
Datum
31. Januar 2024 07:56
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
3,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren Antrag gemäß IFG NRW vom 04.01.2024, mit dem Sie "Sämtliche Korrespondenz zwischen der DITIB Wuppertal und der Stadt Wuppertal" verlangen und meine E-Mail vom 15.01.2024, mit der Bitte, Ihre Anfrage zu konkretisieren, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Monatsfrist des IFG NRW erst nach erfolgter Konkretisierung zu laufen beginnt. Dementsprechend bitte ich um Konkretisierung und Präzisierung, welche Korrespondenz, für welchen Zeitraum und mit wem Sie verlangen (Themenbereich?). Ihr bisheriger Antrag ist nicht hinreichend bestimmt und umfasst aktuell die gesamte in der Vergangenheit liegende Kommunikation zum Thema DITIB, jeder einzelnen städtischen Leistungseinheit sei es untereinander oder mit jeglichen Dritten in jeder Form (Email, schriftlich) und bedarf einer genaueren Beschreibung. Weiter möchte ich darauf hinweisen, dass keine direkte Kommunikation mit der DITIB Wuppertal existiert, die Verwaltung steht im Kontakt mit Vertretern der Gemeinde, einem Beratungsunternehmen für die Planungsprozesse. Eine Konkretisierung Ihrer Anfrage ist auch erforderlich, um den Zeitaufwand zu schätzen, der benötigt wird, die Informationen zusammenzutragen, um eine Einschätzung der Gebührenhöhe (siehe auch Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wuppertal) abgeben zu können. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Wuppertal
AW: Kita und Altenheim an der Gathe [#296512] Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen…
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
AW: Kita und Altenheim an der Gathe [#296512]
Datum
1. Februar 2024 10:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer IFG-Anfrage „Sämtliche Abmachungen, Konzepte und Vorgaben zur geplanten Kita und dem geplanten Altenheim an der Gathe, welches von der DITIB geplant wird“ im Ressort Stadtentwicklung und Städtebau. Gerne möchte ich zunächst auf Informationen die Planungen betreffend verweisen, die bereits öffentlich zugänglich sind: Bericht aus Dezember 2022 zum Fachworkshop zur Qualifizierung der Entwurfsplanung für ein Gemeindezentrum der Türkisch Islamischen Gemeinde zu Wuppertal Elberfeld e.V. (inkl. Fotodokumentation in der Anlage): https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=28288 Informationen auf der Seite der DITIB Wuppertal: https://ditib-wuppertal.de/ / https://ditib-wuppertal.de/aktuelles/die-tuerkische-islamische-gemeinde-setzt-weiter-auf-dialog-und-transparenz Informationen zum Bauleitplanverfahren: https://wunda-geoportal.cismet.de/#/docs/bplaene/1175/1/1?lat=-27.97491203069279&lng=64.34671708797583&zoom=3.5 Bauleitplanverfahren sind grundsätzlich öffentliche Verfahren nach BauGB – von daher sind alle Informationen die keine privaten Belange bzw. Geschäftsgeheimnisse betreffen öffentlich zugänglich. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Akteneinsicht um ggf. weitere für Sie wichtige Informationen zu erhalten. Hierzu bitte ich Sie, einen Termin mit dem zuständigen Kollegen Herrn Horst Korth zu vereinbaren: <<E-Mail-Adresse>>; Tel.: 0202 563 5983 Weitere darüber hinausgehende Informationen sind derzeit Inhalt interner Abstimmungen bei der Stadt Wuppertal. So ist für den 15.02.2024 eine Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen angesetzt, in der die Ergebnisse eines Fachworkshops vom 10.01.2024 zur städtebaulichen und freiraumplanerischen Weiterqualifizierung der bisherigen Planung vorgestellt werden. Gemäß § 7 Abs.1 IFG NRW ist daher ein Einblick in die von Ihnen erbetenen Unterlagen derzeit nicht möglich, da diese dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses unterliegen. Nach dem 15.02.2024 können dann Unterlagen grundsätzlich zugänglich gemacht werden, sofern nicht andere IFG-Vorschriften (z.B. Schutz personenbezogener Daten, Betriebsgeheimnisse) dem entgegenstehen. Da Ihre Anfrage sehr weit gefasst ist, weise ich darauf hin, dass ein großer Arbeitsaufwand anfällt, die Unterlagen zu sichten und ggf. Schwärzungen vorzunehmen, sodass voraussichtlich Gebühren anfallen werden. Dementsprechend stelle ich anheim, zu konkretisieren und zu präzisieren – vor allem unter Beachtung der bereits öffentlich zugänglichen Informationen und der nach dem 15.02.24 noch zu veröffentlichenden Informationen – was genau Sie darüber hinaus noch an Informationen haben möchten. Mit freundlichen Grüßen