Sehr
<< Antragsteller:in >>
hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer IFG-Anfrage „Sämtliche Abmachungen, Konzepte und Vorgaben zur geplanten Kita und dem geplanten Altenheim an der Gathe, welches von der DITIB geplant wird“ im Ressort Stadtentwicklung und Städtebau.
Gerne möchte ich zunächst auf Informationen die Planungen betreffend verweisen, die bereits öffentlich zugänglich sind:
Bericht aus Dezember 2022 zum Fachworkshop zur Qualifizierung der Entwurfsplanung für ein Gemeindezentrum der Türkisch Islamischen Gemeinde zu Wuppertal Elberfeld e.V. (inkl. Fotodokumentation in der Anlage):
https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=28288
Informationen auf der Seite der DITIB Wuppertal:
https://ditib-wuppertal.de/ /
https://ditib-wuppertal.de/aktuelles/die-tuerkische-islamische-gemeinde-setzt-weiter-auf-dialog-und-transparenz
Informationen zum Bauleitplanverfahren:
https://wunda-geoportal.cismet.de/#/docs/bplaene/1175/1/1?lat=-27.97491203069279&lng=64.34671708797583&zoom=3.5
Bauleitplanverfahren sind grundsätzlich öffentliche Verfahren nach BauGB – von daher sind alle Informationen die keine privaten Belange bzw. Geschäftsgeheimnisse betreffen öffentlich zugänglich. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Akteneinsicht um ggf. weitere für Sie wichtige Informationen zu erhalten. Hierzu bitte ich Sie, einen Termin mit dem zuständigen Kollegen Herrn Horst Korth zu vereinbaren:
<<E-Mail-Adresse>>; Tel.: 0202 563 5983
Weitere darüber hinausgehende Informationen sind derzeit Inhalt interner Abstimmungen bei der Stadt Wuppertal. So ist für den 15.02.2024 eine Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen angesetzt, in der die Ergebnisse eines Fachworkshops vom 10.01.2024 zur städtebaulichen und freiraumplanerischen Weiterqualifizierung der bisherigen Planung vorgestellt werden. Gemäß § 7 Abs.1 IFG NRW ist daher ein Einblick in die von Ihnen erbetenen Unterlagen derzeit nicht möglich, da diese dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses unterliegen. Nach dem 15.02.2024 können dann Unterlagen grundsätzlich zugänglich gemacht werden, sofern nicht andere IFG-Vorschriften (z.B. Schutz personenbezogener Daten, Betriebsgeheimnisse) dem entgegenstehen.
Da Ihre Anfrage sehr weit gefasst ist, weise ich darauf hin, dass ein großer Arbeitsaufwand anfällt, die Unterlagen zu sichten und ggf. Schwärzungen vorzunehmen, sodass voraussichtlich Gebühren anfallen werden. Dementsprechend stelle ich anheim, zu konkretisieren und zu präzisieren – vor allem unter Beachtung der bereits öffentlich zugänglichen Informationen und der nach dem 15.02.24 noch zu veröffentlichenden Informationen – was genau Sie darüber hinaus noch an Informationen haben möchten.
Mit freundlichen Grüßen