Kommunikation Interministerielle Arbeitsgruppe Anpassung

Sämtliche interne und externe Kommunikation im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe Anpassung (an den Klimawandel).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. April 2019
  • Frist
    3. Mai 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche intern…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation Interministerielle Arbeitsgruppe Anpassung [#63312]
Datum
1. April 2019 16:42
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche interne und externe Kommunikation im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe Anpassung (an den Klimawandel).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-981 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 1. April …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage: Kommunikation Interministerielle Arbeitsgruppe Anpassung [#63312]
Datum
5. Juni 2019 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-981 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 1. April 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in die Recherche zu Ihrem o.g. IFG-Antrag vom 1. April 2019 ist nunmehr abgeschlossen. Für die Bearbeitungsdauer bitte ich aufgrund des weit zurückreichenden Antragszeitraumes um Ihr Verständnis. Die Unterlagensichtung ergab Folgendes: Hier liegen umfangreiche Informationen zu Ihrer Anfrage vor. Diese entsprechen jedoch im Wesentlichen den amtlichen Informationen, die im federführenden Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vorhanden sind, an das Sie einen gleichlautenden IFG-Antrag gerichtet haben. Darüber hinaus sind aufgrund der Tatsache, dass der Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung nur mittelbar betroffen war bzw. ist, keine bzw. allenfalls zu vernachlässigende Unterlagen hinsichtlich einer internen Kommunikation vorhanden. Mit Blick auf § 9 Abs. 3 IFG wird daher vorgeschlagen, von einer zeitaufwändigen und ggf. gebührenpflichtigen umfassenden Aufbereitung der amtlichen Informationen vorerst abzusehen. Sollte nach Auswertung der durch BMU übermittelten Informationen aus Ihrer Sicht gleichwohl noch ein überschießendes Informationsbedürfnis bestehen, bitte ich mir dies mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen