Kommunikation mit Armin Laschet zur Uhrheberrechtsreform

Die Kommunikation mit Armin Laschet mit Bezug zur geplanten Reform des Uhrheberrechts.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Februar 2021
  • Frist
    3. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kommunikation …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit Armin Laschet zur Uhrheberrechtsreform [#210257]
Datum
1. Februar 2021 13:42
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kommunikation mit Armin Laschet mit Bezug zur geplanten Reform des Uhrheberrechts.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210257 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210257/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
IFG-Antrag zur Kommunikation mit Armin Laschet zur Urheberrechtsreform [#210257] Bundesministerium der Justiz und …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
IFG-Antrag zur Kommunikation mit Armin Laschet zur Urheberrechtsreform [#210257]
Datum
4. Februar 2021 08:40
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 76/2021 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr nachstehender Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 1. Februar 2021 über die Kommunikation des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit Armin Laschet mit Bezug zur geplanten Reform des Urheberrechts wird hier unter dem oben angegebenen Aktenzeichen bearbeitet. Ihre Informationsbitte ist sehr allgemein gehalten, so dass bereits der Rechercheaufwand den Umfang einer einfachen und damit gebührenfreien Auskunft deutlich überscheiten würde. Überschreitet der Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung eines IFG-Antrags den Umfang einer einfachen Auskunft, kann je nach Verwaltungsaufwand eine Gebühr von bis zu 500 EUR festgesetzt werden. Eine Schätzung des Verwaltungsaufwands ist derzeit jedoch noch nicht möglich. Im Interesse einer zeitnahen Beantwortung und in Ihrem Kosteninteresse bitte ich daher darum, den Antrag zeitlich einzugrenzen und darüber hinaus um Präzisierung, insbesondere auf welche Kommunikationspartner im BMJV sich Ihre Informationsbitte bezieht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag zur Kommunikation mit Armin Laschet zur Urheberrechtsreform [#210257] Ihr Zeichen: Z B 6 - zu: 1451…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag zur Kommunikation mit Armin Laschet zur Urheberrechtsreform [#210257]
Datum
4. Februar 2021 21:26
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 76/2021 Sehr geehrte<< Anrede >> mich interessiert der Zeitraum, in dem Armin Laschet Vorsitzender der CDU ist, also vom 22.01.2021 bis heute. Entsprechend interessiert mich die Kommunikation mit Armin Laschet in der Position des Vorsitzenden der CDU. Hintergrund dieser Anfrage ist, dass laut Medienberichten Armin Laschet für Verzögerungen bei der Reform des Urheberrechts verantwortlich sein soll. [1] Weitere Informationen sind mir nicht bekannt. Demnach kenne ich auch nicht den Gesprächspartner von Herrn Laschet. Ich schätze aber, dass die Kommunikation auf einer hohen Ebene, etwa auf der von Staatssekretären oder Minister, stattgefunden haben muss. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in [1]: https://netzpolitik.org/2021/lobbyismus-und-kampagnen-neues-gezerre-um-die-urheberrechtsreform/ Anfragenr: 210257 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210257/

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6 II – Z3 76/2021 Sehr Antragsteller/in…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mails vom 1./4. Februar 2021-Kommunikation mit Armin Laschet zur Uhrheberrechtsreform [#210257]
Datum
3. März 2021 17:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6 II – Z3 76/2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrem nachstehenden Antrag vom 1. Februar 2021 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), eingegrenzt durch E-Mail vom 4. Februar 2021 teile ich Ihnen mit: Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) liegen keine amtlichen Informationen dazu vor. Mit freundlichen Grüßen