Kommunikation mit Auskunfteien zur geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Die Kommunikation mit folgenden Unternehmen und Organisationen bezüglich der geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes:
- Creditreform Boniversum GmbH
- CRIF GmbH
- EURO-PRO Ges. für Data Processing mbH
- IHD Gesellschaft für Kredit- und Forderungsmanagement mbH
- informa HIS GmbH
- infoscore Consumer Data GmbH
- Regis24 GmbH
- SCHUFA Holding AG
- Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.
- ABIS GmbH
- Acxiom Deutschland GmbH
- adpublisher AG
- AZ Direct GmbH
- CRIF GmbH
- Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG
- Deutsche Post Direkt GmbH
- eGENTIC GmbH
- EURO-PRO Ges. für Data Processing mbH
- QUADRESS GmbH
- Regis24 GmbH
- Schober Information Group Deutschland GmbH
- UNIVERSUM Business GmbH

Ergebnis der Anfrage

Die „SCHUFA Holding AG“ sowie „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ haben Stellungnahmen im Rahmen der Verbändebeteiligung am Gesetzgebungsverfahren eingereicht. Die beiden Stellungnahmen wurden mittlerweile auf der Seite des BMIs veröffentlicht.

- Stellungnahme Schufa: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gese…
- Stellungnahme Wirtschaftsauskunfteien: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gese…

Darüber hinaus habe keine antragsgegenständliche Kommunikation stattgefunden.

Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden sich auf der Webseite des BMIs: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gese…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2024
  • Frist
    15. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kommunikation mit folgenden Unter…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit Auskunfteien zur geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes [#300051]
Datum
13. Februar 2024 20:08
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kommunikation mit folgenden Unternehmen und Organisationen bezüglich der geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes: - Creditreform Boniversum GmbH - CRIF GmbH - EURO-PRO Ges. für Data Processing mbH - IHD Gesellschaft für Kredit- und Forderungsmanagement mbH - informa HIS GmbH - infoscore Consumer Data GmbH - Regis24 GmbH - SCHUFA Holding AG - Die Wirtschaftsauskunfteien e.V. - ABIS GmbH - Acxiom Deutschland GmbH - adpublisher AG - AZ Direct GmbH - CRIF GmbH - Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG - Deutsche Post Direkt GmbH - eGENTIC GmbH - EURO-PRO Ges. für Data Processing mbH - QUADRESS GmbH - Regis24 GmbH - Schober Information Group Deutschland GmbH - UNIVERSUM Business GmbH
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300051/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 13. Februar 2024 beantragen Sie beim Bundesministerium des…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit – Kommunikation mit Auskunfteien zur geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes [#300051] Ihre E-Mail vom 13. Februar 2024 Z114.13002/28#792
Datum
29. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,6 MB
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 13. Februar 2024 beantragen Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung folgender Unterlagen: Die Kommunikation mit folgenden Unternehmen und Organisationen bezüglich der geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes: - Creditreform Boniversum GmbH - CRIF GmbH - EURO-PRO Ges. für Data Processing mbH - IHD Gesellschaft für Kredit- und Forderungsmanagement mbH - informa HIS GmbH - infoscore Consumer Data GmbH - Regis24 GmbH - SCHUFA Holding AG - Die Wirtschaftsauskunfteien e.V. - ABIS GmbH - Acxiom Deutschland GmbH - adpublisher AG - AZ Direct GmbH - CRIF GmbH - Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG - Deutsche Post Direkt GmbH - eGENTIC GmbH - EURO-PRO Ges. für Data Processing mbH - QUADRESS GmbH - Regis24 GmbH - Schober Information Group Deutschland GmbH - UNIVERSUM Business GmbH Ihr Antrag wird unter Bezugnahme auf § 3 Nr. 3 Buchstabe b und § 4 Abs. 1 IFG abgelehnt. Nach § 3 Nr. 3 Buchstabe b IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn und solange die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG soll der Antrag auf Informationszugang abgelehnt werden, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde. Ihr Antrag bezieht sich auf den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Dieses befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Solange das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen ist, kommen die Ablehnungsgründe des § 3 Nr. 3b, § 4 I 1 IFG zum Zuge (siehe Gesetzesbegründung in BT-Drs. 15/4493, 5. 12). Die Herausgabe der beantragten Informationen würde im noch laufenden Gesetzgebungsverfahren die Beratungen 1.§.d.§ 3 Nr. 3b IFG beeinträchtigen, denn die Anfrage bezieht sich offensichtlich auf § 37a „Scoring“ des BDSG-ÄndG. Die Scoring-Norm (bisher § 31 BDSG) wurde und wird mit sehr großer Aufmerksamkeit verfolgt - vor allem im Verbraucherschutz, in der Wirtschaft, in der Rechtsprechung und Literatur sowie im parlamentarischen Raum. Die jetzige Änderung geht auf eine Zielsetzung des Koalitionsvertrags sowie auf ein aktuelles, sehr viel diskutiertes EuGH-Urteil [7.12.23 - C-634/21 „SCHUFA Holding (Scoring)“] zurück. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesministerium des Innern und für Heimat, Alt-Moabit 140 in 10557 Berlin, oder elektronisch 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen durch E-Mail, an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>>, oder 2. durch eine De-Mail mit der Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes an die De-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> erklärt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: ZII4.13002/28#792 Sehr geehrte Damen und Herren, anbei befindet sich vorab mein Widerspruch auf Ihr…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit – Kommunikation mit Auskunfteien zur geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes [#300051] Ihre E-Mail vom 13. Februar 2024 Z114.13002/28#792 [#300051]
Datum
9. März 2024 19:33
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
2,0 MB
Ihr Zeichen: ZII4.13002/28#792 Sehr geehrte Damen und Herren, anbei befindet sich vorab mein Widerspruch auf Ihren Bescheid vom 29. Februar 2024. Das Original wird Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - widerspruch.pdf Anfragenr: 300051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300051/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit Auskunfteien zur geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“ [#300051]
Datum
9. März 2024 19:45
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/300051/ Mit meiner Anfrage beantragte ich Zugang zur Kommunikation des BMIs mit verschiedenen Auskunfteien und Verbänden bezüglich der geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Meine Anfrage wurde mit Verweis auf § 3 Nr. 3 Buchstabe b IFG und § 4 Abs. 1 IFG abgelehnt. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die antragsgegenständlichen Informationen als Stellungnahmen privater Dritter einzustufen sind. Diese sind als solche nicht von den oben aufgeführten Ablehnungsgründen erfasst. Ich habe bereits Widerspruch gegen den Bescheid des BMIs eingelegt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 300051.pdf - 2024-02-29_1-bescheid.pdf - 2024-03-09_1-widerspruch.pdf Anfragenr: 300051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300051/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-725/002 II#0793 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit Auskunfteien zur geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“ [#300051] # IFG-725/002 II#0793
Datum
18. März 2024 08:40
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-725/002 II#0793 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr << Antragsteller:in >> das Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid des Bundesministeriums des I…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit - Kommunikation mit Auskunfteien zur geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes [#300051] Ihr Widerspruch vom 09.03.2024
Datum
12. April 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> das Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 29.02.2024 wird eingestellt. Mit E-Mail vom 13. Februar 2024 beantragten Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung folgender Unterlagen: „Die Kommunikation mit folgenden Unternehmen und Organisationen bezüglich der geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes: - Creditreform Boniversum GmbH - CRIF GmbH - EURO-PRO Ges. für Data Processing mbH - IHD Gesellschaft für Kredit- und Forderungsmanagement mbH - informa HIS GmbH - infoscore Consumer Data GmbH - Regis24 GmbH - SCHUFA Holding AG - Die Wirtschaftsauskunfteien e.V. - ABIS GmbH - Acxiom Deutschland GmbH - adpublisher AG Zustell- und Lieferanschrift: Ingeborg-Drewitz-Allee 4, 10557 Berlin Verkehrsanbindung: S + U-Bahnhof HauptbahnhofSeite2 von 2 - AZ Direct GmbH - Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG - Deutsche Post Direkt GmbH - eGENTIC GmbH - QUADRESS GmbH - Schober Information Group Deutschland GmbH - UNIVERSUM Business GmbH“ Mit Bescheid des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 29.02.2024 wurde der Antrag unter Hinweis auf eine mögliche Beeinträchtigung der Beratung im noch laufenden Gesetzgebungsverfahren gemäß § 3 Nr. 3 lit. b, §4 Abs. 1 IFG abgelehnt. Gegen diese Entscheidung legten Sie mit Schreiben vom 09.03.2024 (Posteingang) Widerspruch ein. Entsprechende Kommunikation ist lediglich mit der „SCHUFA Holding AG“ sowie dem „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ im Rahmen der Verbändebeteiligung am Gesetzgebungsverfahren erfolgt. Diese ist inzwischen öffentlich zugänglich, auf die Veröffentlichung wird insoweit verwiesen (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/aendg_bdsg.html). Darüber hinaus existiert beim Bundesministerium des Innern und für Heimat keine Kommunikation mit o.g. Unternehmen und Organisationen bezüglich der geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Widerspruch hat sich somit erledigt. Mit freundlichen Grüßen