Kommunikation mit Bezug zu KKR & Co. Inc

Sämtliche Kommunikation (beispielsweise Briefe, E-Mails, Gesprächsprotokolle, Kalenderauszüge) mit Bezug zu KKR & Co. Inc./Kohlberg Kravis & Roberts & Co seit 01.01.2020.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. August 2023
  • Frist
    12. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Kommunikation (beispielswei…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit Bezug zu KKR & Co. Inc [#285749]
Datum
8. August 2023 16:41
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Kommunikation (beispielsweise Briefe, E-Mails, Gesprächsprotokolle, Kalenderauszüge) mit Bezug zu KKR & Co. Inc./Kohlberg Kravis & Roberts & Co seit 01.01.2020.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285749/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG v…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: 15306/037#215 WG: Kommunikation mit Bezug zu KKR & Co. Inc [#285749]
Datum
9. August 2023 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG vom 08.08.2023 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat ID4 - „Geld, Kredit, Finanzmärkte“ zuständig.“ Mit vorgenanntem Antrag begehren Sie den Zugang zu sämtlicher Kommunikation (beispielsweise Briefe, E-Mails, Gesprächsprotokolle, Kalenderauszüge) mit Bezug zu KKR & Co. Inc./Kohlberg Kravis & Roberts & Co seit 01.01.2020. Die Bearbeitung Ihres so gestellten Antrags ist mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb voraussichtlich Gebühren am oberen Ende des Gebührenrahmens von bis zu EUR 500,00 anfallen werden. Denn um zu ermitteln, ob überhaupt Kommunikation im Bezug zu KKR & Co. Inc./Kohlberg Kravis & Roberts & Co stattgefunden hat, wäre zunächst eine zeitaufwendige Abfrage und Recherche in allen Referaten im gesamten Haus erforderlich. Gegebenenfalls ist der Antrag deswegen sogar wegen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes insgesamt abzulehnen. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand (bspw. Drittbeteiligung, Schwärzungen pp.), der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Anhaltspunkte für eine Befreiung oder Ermäßigung gem. § 2 IFGGebV sind nicht ersichtlich. Ich stelle daher anheim, den Antrag inhaltlich einzugrenzen, beispielsweise indem Sie mitteilen, zu welchem Sachthema und/oder zwischen welchen Personen der Leitung bzw. Fachreferaten Kommunikation im Bezug zu KKR & Co. Inc./Kohlberg Kravis & Roberts & Co stattgefunden haben soll. Dies würde auch zu einer Verkürzung der Bearbeitungszeit beitragen. Bitte teilen Sie mir zudem mit, ob Sie Ihren Antrag trotz vsl. anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen