Kommunikation mit BfDI zu Snowden-Enthüllungen 2013

Die Kommunikation des BSI mit dem BfDI über die Snowden-Enthüllungen 2013, wie berichtet in https://<< Adresse entfernt >>/2015/live-blog-aus-dem-geheimdienst-untersuchungsausschuss-peter-schaar-ehemaliger-bundesdatenschutzbeauftragter/#zeuge1

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  • Datum
    19. Januar 2015
  • Frist
    20. Februar 2015
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kommunikatio…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Kommunikation mit BfDI zu Snowden-Enthüllungen 2013 [#8420]
Datum
19. Januar 2015 12:39
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kommunikation des BSI mit dem BfDI über die Snowden-Enthüllungen 2013, wie berichtet in https://netzpolitik.org/2015/live-blog-aus-dem-geheimdienst-untersuchungsausschuss-peter-schaar-ehemaliger-bundesdatenschutzbeauftragter/#zeuge1 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Aktenzeichen: B21-010 03 05/001 Sehr geehrte auf Ihre Anfrage vom 19.01.2015 auf Informationszugang nach dem Info…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Aktenzeichen: B21-010 03 05/001
Datum
18. Februar 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
64,5 KB
Sehr geehrte auf Ihre Anfrage vom 19.01.2015 auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) ergeht folgender Bescheid: Ihr o.g. Antrag wird abgelehnt, da das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik über keine amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG zu Ihrer Anfrage verfügt. Der Austausch zwischen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu denen laut dem Blog "netzpolitik.org" von Herrn Schaar im Untersuchungsausschuss ("NSA") angesprochenen Themen fand mündlich statt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Godesberger Allee 185-189, 53175 Bonn, Widerspruch erhoben werden. Ich bedauere, dass ich ihnen bei Ihrem Anliegen nicht weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen

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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kommunikation mit BfDI zu Snowden-Enthüll…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Kommunikation mit BfDI zu Snowden-Enthüllungen 2013 [#8420]
Datum
20. Februar 2015 10:50
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kommunikation mit BfDI zu Snowden-Enthüllungen 2013" vom 19.01.2015 (#8420) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Anfragenr: 8420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>