Kommunikation mit Bundespolizei über Anschaffung von MG5

Die Kommunikation mit der Bundespolizei über die Anschaffung von Maschinengewehre des Typs MG5 durch ebenjene.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Januar 2020
  • Frist
    4. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kommunikation m…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit Bundespolizei über Anschaffung von MG5 [#173167]
Datum
2. Januar 2020 19:46
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kommunikation mit der Bundespolizei über die Anschaffung von Maschinengewehre des Typs MG5 durch ebenjene.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173167
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2242 Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Kommunikation mit Bundespolizei über Anschaffung von MG5 [#173167] - (#2242)
Datum
21. Januar 2020 16:56
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#2242 Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
22. Januar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
837,6 KB

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ZII4-13002/4#2242 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21. Januar. Meine Postadresse …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit Bundespolizei über Anschaffung von MG5 [#173167] - (#2242) [#173167]
Datum
22. Januar 2020 21:16
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
ZII4-13002/4#2242 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21. Januar. Meine Postadresse befindet sich am Ende dieser E-Mail. Ich bitte weiterhin um eine Antwort in elektronischer Form. Dafür können Sie gerne die folgende private E-Mail-Adresse verwenden: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173167 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>