Sehr geehrter Herr Semsrott,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. Mai 2020. Sie nehmen darin Bezug auf einen Tweet des BMVI vom 14. Mai 2020.
Wir verstehen Ihre Anfrage mit dem Verweis auf den Tweet dahingehend, dass es Ihnen um Informationen zur Rolle des BMVI im Bundesrat bei der Beschlussfassung zur StVO-Novelle am 14. Februar 2020 geht.
Dazu ist Folgendes festzustellen: Der von Ihnen zitierte Auszug aus dem Tweet ist, soweit es um die Formulierung "Zustimmung" des BMVI "im #Bundesrat" geht, missverständlich. Denn eine Zustimmung des BMVI (oder der Bundesregierung) ist im Verlauf von Rechtsetzungsverfahren im Verfassungsorgan Bundesrat nicht vorgesehen. Das Verfahren verlief vielmehr wie folgt:
Nachdem die StVO-Novelle vom BMVI im Herbst 2019 vorgelegt und vom Bundeskanzleramt dem Bundesrat zugleitet wurde, hat der Bundesrat mit seinen Fachausschüssen die Verordnung in nicht-öffentlichen Sitzungen beraten und in der Plenarsitzung am 14. Februar 2020 einen Beschluss gefasst. Zu Rechtsverordnungen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, wie dies bei der angesprochenen StVO-Novelle der Fall ist, beschließt der Bundesrat im Ergebnis seiner Beratungen häufig Zustimmung, die jedoch an die Maßgabe bestimmter Änderungen gebunden ist. Die Verordnung kann also nur in Kraft treten, wenn die vom Bundesrat geforderten Änderungen in einem weiteren Verfahrensschritt von der Bundesregierung bzw. dem Verordnungsgeber akzeptiert werden und die somit geänderte Verordnung per Verkündung in Kraft gesetzt wird. Ein Vermittlungsverfahren, wie wir es aus Gesetzgebungsverfahren kennen, ist bei Verordnungen nicht möglich.
Im Fall der StVO-Novelle hat das BMVI die Änderungsmaßgaben des Bundesrates im Ergebnis eines intensiven Abwägungsprozesses akzeptiert. Die Bundesregierung hat die StVO-Novelle in der Fassung, die sich aus dem Beschluss des Bundesrates ergibt, dann am 23. März 2020 zur Kenntnis genommen. Die Novelle trat am 28. April 2020 in Kraft. Wären die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen zu einzelnen Sachverhalten abgelehnt worden, wäre die gesamte Verordnung mit ihrer Vielzahl an deutlichen Verbesserungen insbesondere im Bereich Radverkehr nicht zustande gekommen.
In diesem inhaltlichen Kontext ist der von Ihnen zitierte Auszug aus dem Tweet zu verstehen. Nach Zuleitung der Vorlage an den Bundesrat oblag diesem bis zu seiner Beschlussfassung im Februar 2020 die inhaltliche Beratung und Entscheidung. Eine Zustimmung des BMVI zur StVO-Novelle im Bundesrat ist also nicht erfolgt. Mithin liegt hier dazu auch keine Kommunikation mit dem Bundesrat vor.
Die Unterlagen zur Beratung der StVO-Novelle im Bundesrat, Tagesordnungen der Ausschüsse und sämtliche Drucksachen, sind auf
www.bundesrat.de zugänglich.
Mit freundlichen Grüßen