Kommunikation mit Bundesrat zu StVO-Novelle

Laut BMVI-Tweet hat das Ministerium der StVO-Novelle "im Bundesrat zugestimmt" (vgl. https://twitter.com/BMVI/status/1261031185578373139). Bitte senden Sie mir sämtliche Kommunikation des BMVI mit dem Bundesrat in Hinblick auf die kürzlich erfolgte StVO-Novelle zu.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Mai 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut BMVI-T…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kommunikation mit Bundesrat zu StVO-Novelle [#186837]
Datum
16. Mai 2020 13:31
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut BMVI-Tweet hat das Ministerium der StVO-Novelle "im Bundesrat zugestimmt" (vgl. https://twitter.com/BMVI/status/1261031185578373139). Bitte senden Sie mir sämtliche Kommunikation des BMVI mit dem Bundesrat in Hinblick auf die kürzlich erfolgte StVO-Novelle zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 186837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186837 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ihre Anfrage Nr. 186837 Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. Mai 2020. Sie nehmen da…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Ihre Anfrage Nr. 186837
Datum
17. Juni 2020 19:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. Mai 2020. Sie nehmen darin Bezug auf einen Tweet des BMVI vom 14. Mai 2020. Wir verstehen Ihre Anfrage mit dem Verweis auf den Tweet dahingehend, dass es Ihnen um Informationen zur Rolle des BMVI im Bundesrat bei der Beschlussfassung zur StVO-Novelle am 14. Februar 2020 geht. Dazu ist Folgendes festzustellen: Der von Ihnen zitierte Auszug aus dem Tweet ist, soweit es um die Formulierung "Zustimmung" des BMVI "im #Bundesrat" geht, missverständlich. Denn eine Zustimmung des BMVI (oder der Bundesregierung) ist im Verlauf von Rechtsetzungsverfahren im Verfassungsorgan Bundesrat nicht vorgesehen. Das Verfahren verlief vielmehr wie folgt: Nachdem die StVO-Novelle vom BMVI im Herbst 2019 vorgelegt und vom Bundeskanzleramt dem Bundesrat zugleitet wurde, hat der Bundesrat mit seinen Fachausschüssen die Verordnung in nicht-öffentlichen Sitzungen beraten und in der Plenarsitzung am 14. Februar 2020 einen Beschluss gefasst. Zu Rechtsverordnungen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, wie dies bei der angesprochenen StVO-Novelle der Fall ist, beschließt der Bundesrat im Ergebnis seiner Beratungen häufig Zustimmung, die jedoch an die Maßgabe bestimmter Änderungen gebunden ist. Die Verordnung kann also nur in Kraft treten, wenn die vom Bundesrat geforderten Änderungen in einem weiteren Verfahrensschritt von der Bundesregierung bzw. dem Verordnungsgeber akzeptiert werden und die somit geänderte Verordnung per Verkündung in Kraft gesetzt wird. Ein Vermittlungsverfahren, wie wir es aus Gesetzgebungsverfahren kennen, ist bei Verordnungen nicht möglich. Im Fall der StVO-Novelle hat das BMVI die Änderungsmaßgaben des Bundesrates im Ergebnis eines intensiven Abwägungsprozesses akzeptiert. Die Bundesregierung hat die StVO-Novelle in der Fassung, die sich aus dem Beschluss des Bundesrates ergibt, dann am 23. März 2020 zur Kenntnis genommen. Die Novelle trat am 28. April 2020 in Kraft. Wären die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen zu einzelnen Sachverhalten abgelehnt worden, wäre die gesamte Verordnung mit ihrer Vielzahl an deutlichen Verbesserungen insbesondere im Bereich Radverkehr nicht zustande gekommen. In diesem inhaltlichen Kontext ist der von Ihnen zitierte Auszug aus dem Tweet zu verstehen. Nach Zuleitung der Vorlage an den Bundesrat oblag diesem bis zu seiner Beschlussfassung im Februar 2020 die inhaltliche Beratung und Entscheidung. Eine Zustimmung des BMVI zur StVO-Novelle im Bundesrat ist also nicht erfolgt. Mithin liegt hier dazu auch keine Kommunikation mit dem Bundesrat vor. Die Unterlagen zur Beratung der StVO-Novelle im Bundesrat, Tagesordnungen der Ausschüsse und sämtliche Drucksachen, sind auf www.bundesrat.de zugänglich. Mit freundlichen Grüßen