Kommunikation mit dem ADAC zur Rücknahme der StVO-Novelle

- Kommunikation mit dem ADAC zur Rücknahme der StVO-Novelle
- Insbesondere Kommunikation zu möglichen Formfehlern in der Novelle
- in elektronischer Form

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Kommunikation mit…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit dem ADAC zur Rücknahme der StVO-Novelle [#191909]
Datum
2. Juli 2020 08:11
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Kommunikation mit dem ADAC zur Rücknahme der StVO-Novelle - Insbesondere Kommunikation zu möglichen Formfehlern in der Novelle - in elektronischer Form
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191909/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihren IFG Antrag. Das Antwortschreiben wir…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
WG: Kommunikation mit dem ADAC zur Rücknahme der StVO-Novelle [#191909]
Datum
31. Juli 2020 15:55
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
724,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihren IFG Antrag. Das Antwortschreiben wird Ihnen zusätzlich postalisch übersandt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in angefragt war auch Kommunikation mit dem ADAC "zu möglichen Formfehlern". …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kommunikation mit dem ADAC zur Rücknahme der StVO-Novelle [#191909]
Datum
31. Juli 2020 16:15
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in angefragt war auch Kommunikation mit dem ADAC "zu möglichen Formfehlern". Auch diese existiert nicht? Das geht leider nicht aus dem Bescheid hervor. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191909/
<< Anfragesteller:in >>
Az: SeIFG/286.2/1-535 IFG Sehr geehrteAntragsteller/in angefragt war auch Kommunikation mit dem ADAC "zu mö…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kommunikation mit dem ADAC zur Rücknahme der StVO-Novelle [#191909]
Datum
4. August 2020 10:00
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az: SeIFG/286.2/1-535 IFG Sehr geehrteAntragsteller/in angefragt war auch Kommunikation mit dem ADAC "zu möglichen Formfehlern". Auch diese existiert nicht? Das geht leider nicht aus dem Bescheid hervor. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191909/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne ergänze ich die Ihnen übersandte Nachricht wie folgt: Im BMVI liegen keine amt…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Kommunikation mit dem ADAC zur Rücknahme der StVO-Novelle [#191909]
Datum
5. August 2020 15:38
Status
geschwärzt
714,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne ergänze ich die Ihnen übersandte Nachricht wie folgt: Im BMVI liegen keine amtlichen Informationen zu einem Schriftverkehr mit dem ADAC bezüglich einer teilweisen Rücknahme und damit auch nicht zu möglichen Formfehlern der StVO-Novelle vom 20.04.2020 vor. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
WG: Frist zur Prüfung der StVO-Novelle [#192545] Sehr geehrteAntragsteller/in auf das beigefügte Schreiben wird h…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
WG: Frist zur Prüfung der StVO-Novelle [#192545]
Datum
12. August 2020 14:46
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in auf das beigefügte Schreiben wird hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Frist zur Prüfung der StVO-Novelle [#192545] [#191909] StV 12/7332.5/6-2 Sehr geehrteAntragsteller/in Si…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Frist zur Prüfung der StVO-Novelle [#192545] [#191909]
Datum
12. August 2020 15:03
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
StV 12/7332.5/6-2 Sehr geehrteAntragsteller/in Sie schreiben: "Nach Fristverlängerungsbitte des BMJV konnte ein vorläufiges Prüfergebnis des BMJV am 06.03.2020 und ein endgültiges Prüfergebnis am 18.03.2020 an das BMVI übersandt werden." 1. Nach meinen Informationen wurde dem BMJV die Fristverlängerung nicht gewährt und dies wurde am 6.3 so mitgeteilt. Ist das so korrekt? 2. Entspricht das "endgültige Prüfergebnis" vom 18.3 einer vollständigen Rechtsförmlichkeitsprüfung d.h. einem Rechtsförmlichkeitsattest nach § 50 GGO? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191909/