Kommunikation mit dem Amtsgericht München aufgrund der Domain "letztegeneration.de"

die Kommunikation mit dem Amtsgericht München im Bezug auf die Beschlagnahmung der Domain "letztegeneration.de".

Insbesondere auch die Information inwieweit das Amtsgericht Vorgaben im Bezug auf die Gestaltung, das Hosting und die Bereitstellung der Informationsseite gemacht hat.
Liegen der Bereitstellung der IP-Adresse bestimmte vertragliche Vereinbarungen zugrunde?
Welche IP-Adresse (ggf. auch aus welchem Block) wurde hier genutzt?
Ist das Landesamt direkter Eigentümer dieser IP und des dazugehörigen Blocks (wenn ja, in welchem Umfang? z.B. Nutzungsvereinbarungen)

Die Letzte Generation ist zuletzt aufgrund starker medialer Berichterstattung der dazugehörigen Protestaktionen auffällig geworden. Die Sperrung des Internetauftrittes und die Umleitung zum Landesamtes wurde vielfach auch medial kommentiert. Die Anfrage wird daher auf Grundlage öffentlichen Interesses begründet.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. August 2023
  • Frist
    26. September 2023
  • 5 Follower:innen
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Kommunikation mit dem Amtsgeri…
An Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit dem Amtsgericht München aufgrund der Domain "letztegeneration.de" [#286766]
Datum
23. August 2023 20:24
An
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Kommunikation mit dem Amtsgericht München im Bezug auf die Beschlagnahmung der Domain "letztegeneration.de". Insbesondere auch die Information inwieweit das Amtsgericht Vorgaben im Bezug auf die Gestaltung, das Hosting und die Bereitstellung der Informationsseite gemacht hat. Liegen der Bereitstellung der IP-Adresse bestimmte vertragliche Vereinbarungen zugrunde? Welche IP-Adresse (ggf. auch aus welchem Block) wurde hier genutzt? Ist das Landesamt direkter Eigentümer dieser IP und des dazugehörigen Blocks (wenn ja, in welchem Umfang? z.B. Nutzungsvereinbarungen) Die Letzte Generation ist zuletzt aufgrund starker medialer Berichterstattung der dazugehörigen Protestaktionen auffällig geworden. Die Sperrung des Internetauftrittes und die Umleitung zum Landesamtes wurde vielfach auch medial kommentiert. Die Anfrage wird daher auf Grundlage öffentlichen Interesses begründet.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286766/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
LDBV 14-O 1990-3.16.3 Auskunftsantrag nach BayDSG, BayUIG und VIG Sehr << Antragsteller:in >> beigefü…
Von
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Betreff
LDBV 14-O 1990-3.16.3 Auskunftsantrag nach BayDSG, BayUIG und VIG
Datum
1. September 2023 10:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügtes Antwortschreiben übersenden wir Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme und Berücksichtigung. Herzliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: LDBV 14-O 1990-3.16.3 Auskunftsantrag nach BayDSG, BayUIG und VIG [#286766] Hallo << Antragsteller:in &g…
An Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: LDBV 14-O 1990-3.16.3 Auskunftsantrag nach BayDSG, BayUIG und VIG [#286766]
Datum
4. September 2023 17:27
An
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Antragsteller:in >> in einem ersten Schritt konkretisiere ich den Antrag um dem Datenschutz zu entsprechen. 1) Nutzt das LDBV IPs außerhalb der Ranges (193.34.207.0 - 193.34.207.255 und 195.200.70.0 - 195.200.71.255)? Wenn ja, welche? 1a) Welche dieser IP(-Blöcke) sind für die Bereitstellung für Institutionen und Behörden vorgesehen? 2) Schließen Sie im allgemeinen für bestimmte Einsatzzwecke Einzelverträge/Vereinbarungen mit den Behörden und Institutionen oder handeln Sie ausschließlich im Rahmen des übergebenen öffentlichen Auftrages? 3) Haben Sie im konkreten Fall der Domain-Beschlagnahmung einen Einzelvertrag abgeschlossen oder handelten Sie ausschließlich im Rahmen des öffentlichen Auftrages des LDBV? Die Informationen im Bezug auf die IP-Adressen sind bei RIPE öffentlich einsehbar und stehen somit keinen Datenschutzvorgaben entgegen. Das in dem Fall der letzten Generation die technische Umsetzung an Sie übergeben wurde ist öffentlich bekannt, die bloße Existenz eines Vertrages ohne die entsprechenden Details stehen auch keinen Bedenken entgegen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286766/
<< Anfragesteller:in >>
AW: LDBV 14-O 1990-3.16.3 Auskunftsantrag nach BayDSG, BayUIG und VIG [#286766] Guten Tag, meine Informationsfrei…
An Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: LDBV 14-O 1990-3.16.3 Auskunftsantrag nach BayDSG, BayUIG und VIG [#286766]
Datum
8. November 2023 23:22
An
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit dem Amtsgericht München aufgrund der Domain "letztegeneration.de"“ vom 23.08.2023 (#286766) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
AW: LDBV 14-O 1990-3.16.3 Auskunftsantrag nach BayDSG, BayUIG und VIG [#286766] Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Betreff
AW: LDBV 14-O 1990-3.16.3 Auskunftsantrag nach BayDSG, BayUIG und VIG [#286766]
Datum
10. November 2023 11:12
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
auskunftsantragnachbaydsgbayuigvig.eml
457,3 KB
Sehr << Antragsteller:in >> wir entschuldigen die Verzögerung. Anbei finden Sie unser Antwortschreiben (PDF-Dokument). Das Antwortschreiben (E-Mail-Anhang) hat unser Haus bereits am 13.09.2023 per E-Mail verlassen - leider war die eingegebene E-Mail-Adresse fehlerhaft, daher konnte Sie die E-Mail nicht erreichen. Auch dies bitten wir zu entschuldigen. Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen