Kommunikation mit dem Gesundheitsamt der Stadt Köln

Minister Laumann erwähnte in der WDR-Sendung Aktuelle Stunde vom 27.12.2021 einen Bericht des Gesundheitsamts der Stadt Köln mit neuen Erkenntnissen zu Omikron. Bitte veröffentlichen Sie diesen Bericht.

Ergebnis der Anfrage

Das Gesundheitsamt der Stadt Köln berichtete Ende Dezember 2021, also etwa zwei Jahre nach Pandemiebeginn von folgenden Beobachtungen und Schlussfolgerungen:

„Das bei der Omikron-Variante beobachtete Ausbreitungsverhalten ahnelt eher demjenigen von luftgetragenen Infektionen (z.B. Masern). Das bedeutet, dass die Ausbreitung nicht mehr nur an Tropfchen gebunden ist.“

„Eine erleichterte Ansteckung findet offensichtlich in Innenräumen statt, wo bestimmungsgemäẞ die Masken (z.B. zum Essen, Trinken, Sport) abgenommen werden.“

„Die Beobachtung der Ansteckungssituationen legt nahe, dass eine Virustransmission
in Innenraumen auch uber die bisher als sicher geltende Distanz von 1,5 m hinaus erfolgen kann.“

Nichts davon ist für die Öffentlichkeit neu, sondern die Erkenntnisse gelten weitgehend seit den Anfangsmonaten der Pandemie. Dennoch wird dies hier von der Stadt Köln übernommen und vom Minister in den Hauptnachrichten des WDR wiedergegeben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2021
  • Frist
    1. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit dem Gesundheitsamt der Stadt Köln [#236420]
Datum
29. Dezember 2021 01:16
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Minister Laumann erwähnte in der WDR-Sendung Aktuelle Stunde vom 27.12.2021 einen Bericht des Gesundheitsamts der Stadt Köln mit neuen Erkenntnissen zu Omikron. Bitte veröffentlichen Sie diesen Bericht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236420/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in in der Anlage finden Sie das Antwortschreiben zu Ihrem IFG.NRW-Antrag vom 29. Dezember 202…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Kommunikation mit dem Gesundheitsamt der Stadt Köln [#236420]
Datum
17. Februar 2022 12:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in in der Anlage finden Sie das Antwortschreiben zu Ihrem IFG.NRW-Antrag vom 29. Dezember 2021. Mit freundlichem Gruß