Kommunikation mit dem Landesdatenschutzbeauftragten zu Microsoft365 in Schulen

Im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ausschuss Schule, Kultur und Städtepartnerschaften berichtete der Magistrat von einem Austausch der Stadt Wiesbaden (Dezernat III) mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz zeitlich nach dem Beschluss der Datenschutzkonferenz zum Einsatz von Microsoft-Online-Diensten betreffend des Einsatzes des Produkts Microsoft365 in Schulen. Dabei wurde berichtet, dass es seitens des Landesbeauftragten zu einer weiteren Duldung aufgrund weiterer Austausche mit dem Konzern komme.

Inzwischen ist eine inhaltlich abweichende/gegenteilige Auskunft des Landesbeauftragten bekannt - sowie der Hinweis, dass dieser sich innerhalb der vergangenen 3 Wochen erneut an den Schulträger in der Angelegenheit gewendet habe.

Ich bitte hiermit um Transparenz zu sämtlichen amtlichen Informationen bzgl. der Kommunikationen der Stadt Wiesbaden mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz, die den Einsatz von Online-Diensten von Microsoft in Schulen betreffen. Ich begrenze dies zeitlich auf diejenige Kommunikation, die nach dem genannten Beschluss der Datenschutzkonferenz am 24.11.2022 erfolgte.

Von Interesse sind insbesondere die Zeitpunkte, zu denen Kommunikation in der Sache erfolgte, als auch die Dokumentation deren Inhalte seitens der Stadt Wiesbaden. Da die konkreten Kommunikationen bisher unbekannt sind, bitte ich ggf. um Beratung im Sinne des HDSIG, um meine Anfrage entsprechend konkretisieren zu können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Februar 2023
  • Frist
    29. März 2023
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Landeshauptstadt Wiesbaden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit dem Landesdatenschutzbeauftragten zu Microsoft365 in Schulen [#271485]
Datum
26. Februar 2023 10:18
An
Landeshauptstadt Wiesbaden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ausschuss Schule, Kultur und Städtepartnerschaften berichtete der Magistrat von einem Austausch der Stadt Wiesbaden (Dezernat III) mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz zeitlich nach dem Beschluss der Datenschutzkonferenz zum Einsatz von Microsoft-Online-Diensten betreffend des Einsatzes des Produkts Microsoft365 in Schulen. Dabei wurde berichtet, dass es seitens des Landesbeauftragten zu einer weiteren Duldung aufgrund weiterer Austausche mit dem Konzern komme.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Inzwischen ist eine inhaltlich abweichende/gegenteilige Auskunft des Landesbeauftragten bekannt - sowie der Hinweis, dass dieser sich innerhalb der vergangenen 3 Wochen erneut an den Schulträger in der Angelegenheit gewendet habe.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte hiermit um Transparenz zu sämtlichen amtlichen Informationen bzgl. der Kommunikationen der Stadt Wiesbaden mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz, die den Einsatz von Online-Diensten von Microsoft in Schulen betreffen. Ich begrenze dies zeitlich auf diejenige Kommunikation, die nach dem genannten Beschluss der Datenschutzkonferenz am 24.11.2022 erfolgte.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Von Interesse sind insbesondere die Zeitpunkte, zu denen Kommunikation in der Sache erfolgte, als auch die Dokumentation deren Inhalte seitens der Stadt Wiesbaden. Da die konkreten Kommunikationen bisher unbekannt sind, bitte ich ggf. um Beratung im Sinne des HDSIG, um meine Anfrage entsprechend konkretisieren zu können. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271485/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Wiesbaden
Guten Tag << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Mail. Wir leiten Ihr Schr…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden
Betreff
WG: Kommunikation mit dem Landesdatenschutzbeauftragten zu Microsoft365 in Schulen [#271485]
Datum
27. Februar 2023 12:12
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Mail. Wir leiten Ihr Schreiben zuständigkeitshalber an das Dezernat III und das städtische Schulamt weiter. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Wiesbaden
Sehr << Antragsteller:in >> die Antwort zu Ihrer nachstehenden Anfrage finden Sie anbei. Mit freundl…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden
Betreff
WG: FRIST: 21.03.2023 - Kommunikation mit dem Landesdatenschutzbeauftragten zu Microsoft365 in Schulen [#271485]
Datum
22. März 2023 16:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
wgrs-0056-2023rechtswidrigenutzungvonmi.eml
64,8 KB
Sehr << Antragsteller:in >> die Antwort zu Ihrer nachstehenden Anfrage finden Sie anbei. Mit freundlichen Grüßen