Kommunikation mit der Organisationseinheit "Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten Bußgeldstelle" der Stadt Magdeburg
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 03.09.2020 übersendete Ihnen die Organisationseinheit "Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten Bußgeldstelle" der Stadt Magdeburg eine Mitteilung von Amts wegen nach § 49a Abs. 1 S. 1 OWiG. Darin übersendet man Ihnen Ordnungswidrigkeitsanzeigen zur weiteren Bearbeitung. Die Verfasser sehen einen Anfangsverdacht, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegt und der Anzeigenstellende gegen die DSGVO verstoße.
Bitte senden Sie mir dazu Folgendes zu:
- Information ob eine Kommunikation zu diesem Thema Ihrerseits mit dem Absender des Schreibens oder dem Amt generell stattgefunden hat
- Falls eine Kommunikation stattgefunden hat, senden Sie mir diese bitte zu. Personenbezogene Daten sollen selbstredend geschwärzt werden.
- Falls eine Einschätzung zu diesem Sachverhalt (Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Bürger verstoßen gegen die DSGVO) bei Ihnen vorliegt, bitte ich Sie darum mir diese Einschätzung (falls nicht schon im zweiten Punkt enthalten) zukommen zu lassen.
- Informationen darüber wie häufig solche Mitteilungen von Amts wegen (hier OWiG) an Sie gerichtet werden.
Des weiteren gibt die Stadt Magdeburg hier (https://fragdenstaat.de/anfrage/umgang-mit-ordnungswidrigkeitsanzeigen-durch-dritte/522168/anhang/magdeburg-anschreiben_geschwaerzt.pdf) an, dass ich ihr Schreiben vom 03.09.2020, welches nach Schwärzung keine personenbezogenen Daten enthält, nicht an Dritte weitergeben und auch nicht veröffentlichen darf. Eine Begründung bleibt man Schuldig. Das Schreiben der Behörde vom 15.09.2020 an mich ist auch kein rechtskräftiger Bescheid (Rechtsbehelfsbelehrung fehlt), sodass ich keinen Einspruch erheben kann. Bevor ich um förmliche Vermittlung dort bitte, möchte ich Sie um Ihre Einschätzung bitten: Ist das Untersagen der Weitergabe/Veröffentlichung des Schreibens vom 03.09.2020 an Sie so hinnehmbar? Ich sehe keine ausreichenden Schutzgründe, sonst wäre die Anfrage nach IZG LSA auch abzulehnen gewesen. Sollten Ihrerseits keine Bedenken gegenüber eine Veröffentlichung bestehen, so werde ich das Dokument veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.
Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum24. September 2020
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27. Oktober 2020
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