Kommunikation mit der Staatskanzlei NRW bzgl. Pressetermin 15. Juli 2021

- sämtliche Kommunikation (Mail, Briefverkehr, Fax, sonstige Dokumente/Vermerke) mit der Staatskanzlei NRW bzgl des Pressetermins mit Armin Laschet am 15. Juli 2021 in Hagen

=> Insbesondere Informationen, die sich auf die möglichen Örtlichkeiten beziehen (Rathaus, Feuerwehrwache etc.)
=> Ich bitte um ausschließlich elektronische Antwort

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Juli 2021
  • Frist
    21. August 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit der Staatskanzlei NRW bzgl. Pressetermin 15. Juli 2021 [#225082]
Datum
17. Juli 2021 16:47
An
Kommunalverwaltung Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Kommunikation (Mail, Briefverkehr, Fax, sonstige Dokumente/Vermerke) mit der Staatskanzlei NRW bzgl des Pressetermins mit Armin Laschet am 15. Juli 2021 in Hagen => Insbesondere Informationen, die sich auf die möglichen Örtlichkeiten beziehen (Rathaus, Feuerwehrwache etc.) => Ich bitte um ausschließlich elektronische Antwort
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225082/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Hagen
WG: Anfrage nach dem IFG NRW- Kommunikation mit der Staatskanzlei NRW bzgl. Pressetermin 15.07.2021 Sehr Antragste…
Von
Kommunalverwaltung Hagen
Betreff
WG: Anfrage nach dem IFG NRW- Kommunikation mit der Staatskanzlei NRW bzgl. Pressetermin 15.07.2021
Datum
19. August 2021 16:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Sie hatten am 17.07.2021 um folgende Informationen gebeten und sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz NRW berufen: "sämtliche Kommunikation (Mail, Briefverkehr, Fax, sonstige Dokumente/Vermerke) mit der Staatskanzlei NRW bezgl. des Pressetermins mit Armin Laschet am 15.07.2021 in Hagen insbesondere Informationen, die sich auf die möglichen Örtlichkeiten beziehen (Rathaus, Feuerwehrwache etc.)" Sie baten um ausschließlich elektronische Antwort. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass die Kommunikation mit der Staatskanzlei NRW zur Vorbereitung des Besuches von Herrn Ministerpräsident Laschet in Hagen anlässlich des Hochwassers am 15.07.2021 ausschließlich telefonisch erfolgte. Falls es Notizen oder Vermerke zu diesen Telefonaten gegeben hat, so dienten diese der Vorbereitung des Termins und wurden alsbald vernichtet. Das einzig verbliebene Schriftstück ist die Pressemitteilung der Staatskanzlei, die ich dieser Mail als Anlage beifüge. Alle weiteren Presseberichte etc. sind dem Internet bzw. den bekannten, allgemein zugänglichen Quellen zu entnehmen. Ich verweise darauf, dass eine fast gleichlautende Anfrage zum Besuch des Ministerpräsidenten über das Portal fragdenstaat direkt an die Staatskanzlei NRW gerichtet wurde. Möglicherweise ergeben sich aus der Antwort auf diese Anfrage weitere, für Sie nützliche Informationen. Mit freundlichen Grüßen