Kommunikation mit Deutscher ReGas bezüglich LNG-Terminal auf Rügen

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Die Kommunikation Ihres Hauses mit der Deutschen ReGas GmbH & Co. KGaA mit Bezug zu einem geplanten LNG-Terminals auf Rügen.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Juli 2023
  • Frist
    26. August 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kommunikation Ihres Hauses mit de…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit Deutscher ReGas bezüglich LNG-Terminal auf Rügen [#284494]
Datum
23. Juli 2023 22:32
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kommunikation Ihres Hauses mit der Deutschen ReGas GmbH & Co. KGaA mit Bezug zu einem geplanten LNG-Terminals auf Rügen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284494/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)/Umweltinformationsrecht (UIG) Geschäftszeichen: 123 IFG - 02814…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)/Umweltinformationsrecht (UIG)
Datum
24. Juli 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
679,0 KB
Geschäftszeichen: 123 IFG - 02814 - In 2023 / NA 120 Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre E-Mail vom 23. Juli 2023 erhalten. Sie beantragen u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): ,,Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kommunikation Ihres Hauses mit der Deutschen ReGas GmbH & Co. KGaA mit Bezug zu einem geplanten LNG-Terminal[s] auf Rügen." Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vorsorglich weise ich bereits jetzt daraufhin, dass die Monatsfrist des § 3 Abs. 3 UIG voraussichtlich nicht gehalten werden kann. Zudem weise ich darauf hin, dass je nach Arbeitsaufwand für die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage Kosten entstehen können. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können und nach der die Übersendung von Dokumenten keine gebührenfreie einfache Auskunft darstellt, Aufgrund welcher Grundlage, IFG oder UIG, Ihr Informationsbegehren im Ergebnis zu bescheiden sein wird, kann erst bei Abschluss des Verfahrens endgültig beurteilt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)/Umweltinformationsrecht (UIG) Bezug: Ihre Anfrage vom 23. Juli …
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)/Umweltinformationsrecht (UIG)
Datum
5. November 2023
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
nachricht-2023-11-15.pdf
101,8 KB
Bezug: Ihre Anfrage vom 23. Juli 2023 Geschäftszeichen: 123- 02814/00086/0120 Berlin, 15. November 2023 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 23. Juli 2023 beantragten Sie u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): „Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kommunikation Ihres Hauses mit der Deutschen ReGas GmbH & Co. KGaA mit Bezug zu einem geplanten LNG-Terminall[s] auf Rügen.“ Die Prüfung konnte in diesem Verfahren bislang noch nicht abgeschlossen werden. Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage baldmöglichst zu beantworten, ich möchte Sie daher noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen