Kommunikation mit Digital2School

Sämtliche Kommunikation mit Digital2School und/oder deren Verantwortlicher (https://www.digital-to-school.org/about/).

Sämtliche Dokumente hinsichtlich jedweder Bewertung/Prüfung/Vergleichbares bzgl. Punkt 3.3.a) des Vertrags zur Umsetzung digitaler Unterrichtsinhalte durch „mobile Klassenzimmer“ an Schulen in NRW zwischen dem Land Nordrhein-Westphalen und der Haba Digital GmbH:

"Dem MSB steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht a)mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu, wenn es zu der Erkenntnis gelangt, dass es für die von dem Auftragnehmer auf Grundlage des vorliegenden Dienstleistungsvertrages erbrachten Dienstleistungen einen ausreichenden wettbewerblichen Markt gibt, der eine förmliche Ausschreibung nach dem GWB–Vergaberecht erforderlich macht."

Sämtliche Dokumente bzgl. einer diesbezüglichen Bewertung/Prüfung/Vergleichbares sich ergebend aus der konkreten Kommunikation mit und Hinweise seitens Digital2School und/oder deren Verantwortlicher.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2019
  • Frist
    16. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit Digital2School [#61297]
Datum
14. März 2019 17:26
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Kommunikation mit Digital2School und/oder deren Verantwortlicher (https://www.digital-to-school.org/about/). Sämtliche Dokumente hinsichtlich jedweder Bewertung/Prüfung/Vergleichbares bzgl. Punkt 3.3.a) des Vertrags zur Umsetzung digitaler Unterrichtsinhalte durch „mobile Klassenzimmer“ an Schulen in NRW zwischen dem Land Nordrhein-Westphalen und der Haba Digital GmbH: "Dem MSB steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht a)mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu, wenn es zu der Erkenntnis gelangt, dass es für die von dem Auftragnehmer auf Grundlage des vorliegenden Dienstleistungsvertrages erbrachten Dienstleistungen einen ausreichenden wettbewerblichen Markt gibt, der eine förmliche Ausschreibung nach dem GWB–Vergaberecht erforderlich macht." Sämtliche Dokumente bzgl. einer diesbezüglichen Bewertung/Prüfung/Vergleichbares sich ergebend aus der konkreten Kommunikation mit und Hinweise seitens Digital2School und/oder deren Verantwortlicher.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
14. März 2019 17:27
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung [#61297] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#61297]
Datum
16. April 2019 16:20
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit Digital2School“ vom 14.03.2019 (#61297) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 61297 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Antragsteller/in Antragsteller/in: Anfrage nach IFG - Planung zur Mobilen Digitalwerkstatt [#61198], Ihre Antr…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Antragsteller/in Antragsteller/in: Anfrage nach IFG - Planung zur Mobilen Digitalwerkstatt [#61198], Ihre Anträge auf Informationszugang vom 14. März 2019, Sachstandsmitteilung
Datum
17. April 2019 08:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 16. April 2019. Bereits am vergangenen Freitag haben wir Ihnen eine Sachstandsmitteilung geschickt. Sollte Sie diese nicht erreicht haben, handelt es sich um ein Versehen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Empfangsbestätigung [#61297] Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 16. April 2019. B…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#61297]
Datum
17. April 2019 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 16. April 2019. Bereits am vergangenen Freitag haben wir Ihnen eine Sachstandsmitteilung geschickt. Sollte Sie diese nicht erreicht haben, handelt es sich um ein Versehen. Mit freundlichen Grüßen