Kommunikation mit FIEGE zur Überführung von Open-House-Lieferanten ins Logistik-Sourcing
Jegliche Kommunikation innerhalb des Bundesministeriums für Gesundheit (nachfolgend BMG) bzw. zwischen Vertretern des BMG und Vertretern der FIEGE Logistik Stiftung & Co. KG oder der FIEGE International Beteiligungs GmbH oder anderen Unternehmen der Fiege-Gruppe, aus der hervorgeht
- wie vielen Lieferanten im Open-House-Verfahren, die absehbar die Lieferfrist zum 30. April 2020 nicht einhalten konnten, in der letzten April-Woche 2020 ermöglicht wurde, einen neuen Liefervertrag über das Logistik-Sourcing abzuschließen, also im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag zwischen dem BMG und der FIEGE International Beteiligungs GmbH vom 31.03./02.04.2020.
- über welche Stückzahl die ursprünglichen Open-House-Verträge der betreffenden Lieferanten jeweils und insgesamt geschlossen waren.
- wie vielen Lieferanten im Open-House-Verfahren, die absehbar die Lieferfrist zum 30. April 2020 nicht einhalten konnten, es NICHT ermöglicht wurde, einen neuen Liefervertrag über das Logistik-Sourcing abzuschließen, also im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag zwischen dem BMG und der FIEGE International Beteiligungs GmbH vom 31.03./02.04.2020.
- über welche Stückzahl die ursprünglichen Open-House-Verträge dieser Lieferanten jeweils und insgesamt geschlossen waren.
- nach welchen Kriterien entschieden wurde, ob es einem Lieferanten ermöglicht wurde, einen neuen Liefervertrag abzuschließen.
Die Frage erstreckt sich auch auf jegliche Kommunikation, die über Dritte geführt wurde, insbesondere über Vertreter der Ernst & Young GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) in ihrer Eigenschaft als Betriebsführer des BMG oder der Ernst & Young Law GmbH oder der Ernst & Young Parthenon Group jeweils im Auftrag des BMG.
Die Tatsache, dass es Lieferanten im Open-House-Verfahren, die absehbar die Lieferfrist zum 30. April 2020 nicht einhalten konnten, in der letzten April-Woche 2020 ermöglicht wurde, einen neuen Liefervertrag über das Logistik-Sourcing abzuschließen, ist dem Bericht des Bundesrechnungshofs über die Prüfung der zentralen Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen vom 16.06.2021 zu entnehmen – Haushaltsausschuss Ausschussdrucksache 19-8795, Seite 20/21, Abschnitt 2.4. – kann also nicht in Frage gestellt werden.
Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Angaben zur Höhe vereinbarter Entgelte können ebenfalls geschwärzt werden.
Anfrage eingeschlafen
-
Datum22. Oktober 2022
-
26. November 2022
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!