Kommunikation mit Gewerkschaften der Polizei

Sämtliche vorliegenden Informationen zu rechtsextremen Verdachtsfällen in der Polizei NRW von Januar 2017 bis Oktober 2020, insbesondere
- Kommunikation mit Vertreter*innen von Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB (DPolG), Gewerkschaft der Polizei (GdP) und Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
- sämtliche Informationen zu Treffen mit Vertreter*innen von DPolG, GdP und BDK, darunter interne Kommunikation, Vermerke, Gesprächsvorbereitungen, Leitungsvorlagen, Sprechzettel und Kommunikation mit anderen Behörden

Laut Medienberichten zählte das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen seit Anfang 2017 104 rechtsextreme Verdachtsfälle in der Polizei NRW: https://www.sueddeutsche.de/politik/nordrhein-westfalen-polizei-rechtsextremismus-1.5043421

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit Gewerkschaften der Polizei [#202016]
Datum
30. Oktober 2020 10:05
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche vorliegenden Informationen zu rechtsextremen Verdachtsfällen in der Polizei NRW von Januar 2017 bis Oktober 2020, insbesondere - Kommunikation mit Vertreter*innen von Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB (DPolG), Gewerkschaft der Polizei (GdP) und Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) - sämtliche Informationen zu Treffen mit Vertreter*innen von DPolG, GdP und BDK, darunter interne Kommunikation, Vermerke, Gesprächsvorbereitungen, Leitungsvorlagen, Sprechzettel und Kommunikation mit anderen Behörden Laut Medienberichten zählte das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen seit Anfang 2017 104 rechtsextreme Verdachtsfälle in der Polizei NRW: https://www.sueddeutsche.de/politik/nordrhein-westfalen-polizei-rechtsextremismus-1.5043421
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202016/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit Gewerkschaften der Polizei“ vo…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit Gewerkschaften der Polizei [#202016]
Datum
1. Dezember 2020 09:24
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit Gewerkschaften der Polizei“ vom 30.10.2020 (#202016) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202016/

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Oktober 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in Sehr gee…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Oktober 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in
Datum
9. Dezember 2020 08:37
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 30. Oktober 2020 begehrten Sie die vorliegenden Informationen zu "Kommunikation mit Vertreter*innen von Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB (DPolG), Gewerkschaft der Polizei (GdP) und Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)" und "zu Treffen mit Vertreter*innen von DPolG, GdP und BDK, darunter interne Kommunikation, Vermerke, Gesprächsvorbereitungen, Leitungsvorlagen, Sprechzettel und Kommunikation mit anderen Behörden" im Zeitraum von Januar 2017 bis Oktober 2020 im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Verdachtsfällen bei der Polizei NRW. Sie erhalten Zugang zu den dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegenden Informationen, soweit für diese keine Ablehnungsgründe nach den §§ 5 bis 9 IFG NRW bestehen. Der Zugang wird durch Übersendung per E-Mail gewährt. Personenbezogene Daten wurden im Sinne von § 9 IFG NRW geschwärzt. Die Eingaben der Gewerkschaft der Polizei vom 6. Oktober 2020 und der Vereinten Dienstleitungsgesellschaft vom 7. Oktober 2020 sowie die dazu erfolgten Beantwortungen finden Sie in der Anlage. Weiterhin kann ich Ihnen zu Ihrem Antrag das Folgende mitteilen: Am 15. Oktober 2020 fand ein Gespräch des Sonderbeauftragten rechtsextremistische Tendenzen in der Polizei NRW mit dem Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft im DBB über den Auftrag, ein Handlungskonzept zur Verbesserung der Früherkennung, effektiven Entgegnung und nachhaltigen Vorbeugung rechtsextremistischer Tendenzen bei der Polizei NRW zu erarbeiten, statt. Ein Gesprächsvermerk wurde nicht gefertigt. Freundliche Grüße