Kommunikation mit Gewobag

- Die Kommunikation zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und mit der Gewobag zu dem Kauf von Sozialwohnungen an der Friedrichstraße wie in dem Artikel des Tagesspiegel vom 05.06.2019 erwähnt. [1]

[1] https://m.tagesspiegel.de/berlin/berlin-kreuzberg-gewobag-kauft-517-sozialwohnungen-an-der-friedrichstrasse/24423432.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Juni 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
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Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Kommunikation mit Gewobag [#151827]
Datum
20. Juni 2019 18:57
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Kommunikation zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und mit der Gewobag zu dem Kauf von Sozialwohnungen an der Friedrichstraße wie in dem Artikel des Tagesspiegel vom 05.06.2019 erwähnt. [1] [1] https://m.tagesspiegel.de/berlin/berlin-kreuzberg-gewobag-kauft-517-sozialwohnungen-an-der-friedrichstrasse/24423432.html
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder c/o Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Schröder c/o Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder

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Senatsverwaltung für Finanzen
Ihr Antrag auf die Kommunikation zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und der Gewobag Sehr geehrter Herr Sch…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
Ihr Antrag auf die Kommunikation zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und der Gewobag
Datum
4. Juli 2019 09:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schröder, hiermit sende ich Ihnen vorab per E-Mail den anliegenden Bescheid. Mit freundlichen Grüßen