Kommunikation mit Initiative Profisport Deutschland, DFL und DFB zur Energieeinsparverordnung

die Kommunikation Ihrer Behörde mit der Initiative Profisport Deutschland, der DFL (Deutsche Fußball Liga) und dem DFB (Deutscher Fußball-Bund) die in Zusammenhang mit der Vorbereitung, Umsetzung, etwaiger Anpassungen und Nachbetrachtung der Energieeinsparverordnung stand, zu.

Hierbei interessieren mich jegliche Schriftwechsel (E-Mails, Fax, Brief, Hauspost, handschriftliche Notizen) sowie Termine und auch Aufzeichnungen wie Protokolle oder Handzettel zu genanntem Austausch.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. September 2022
  • Frist
    5. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Kommunikation…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit Initiative Profisport Deutschland, DFL und DFB zur Energieeinsparverordnung [#258216]
Datum
2. September 2022 09:38
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Kommunikation Ihrer Behörde mit der Initiative Profisport Deutschland, der DFL (Deutsche Fußball Liga) und dem DFB (Deutscher Fußball-Bund) die in Zusammenhang mit der Vorbereitung, Umsetzung, etwaiger Anpassungen und Nachbetrachtung der Energieeinsparverordnung stand, zu. Hierbei interessieren mich jegliche Schriftwechsel (E-Mails, Fax, Brief, Hauspost, handschriftliche Notizen) sowie Termine und auch Aufzeichnungen wie Protokolle oder Handzettel zu genanntem Austausch.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 258216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258216/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem IFG-Antrag vom 02.09.2022 können wir Ihnen mitteilen, dass seite…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Kommunikation mit Initiative Profisport Deutschland, DFL und DFB zur Energieeinsparverordnung [#258216]
Datum
8. September 2022 16:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem IFG-Antrag vom 02.09.2022 können wir Ihnen mitteilen, dass seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit der Initiative Profisport Deutschland, der DFL (Deutsche Fußball Liga) und dem DFB (Deutscher Fußball-Bund) keine Gespräche geführt und kein schriftlicher Austausch im Rahmen der Erarbeitung der beiden Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung unter §30 EnSiG erfolgt ist. Somit besteht gemäß § 1 Abs. 1 IFG kein Anspruch auf Informationszugang, da die beantragten amtlichen Informationen im BMWK nicht vorliegen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass es nach dem In-Kraft-Treten der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMAV) eine telefonische Nachfrage seitens der DFL zur Anwendung der Verordnung (hinsichtlich §11, Nutzungsbeschränkung beleuchteter Werbeanlagen) gab. Hierzu wurde der DFL auf Arbeitsebene unter Verweis auf die Zuständigkeit der Länder für den Vollzug mündlich die Auffassung des BMWK zum Anwendungsbereich des §11 erläutert. Ein schriftlicher Vermerk zu diesem Telefonat wurde nicht angefertigt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit Sitz in Berlin und Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen