Kommunikation mit Internet-Plattformen

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

- Sämtliche Kommunikation des BMJV und Bundesamt für Justiz mit den
Unternehmen Instagram, YouTube, Facebook, Twitter, Google+, Pinterest, Soundcloud, Snapchat und Tumblr im Zeitraum von 1. Oktober 2017 bis 29. Januar 2018 und alle damit zusammenhängende Dokumente.

- Daten und Teilnehmer und Gesprächsinhalte sämtlicher persönlichen Treffen zwischen Vertretern der genannten Unternehmen und dem BMJV und/oder des Bundesamt für Justiz.

Dies beinhaltet insbesondere E-Mails, Briefe, Vermerke und Memos sowie
(Telefon-)Protokolle, ist aber nicht darauf begrenzt. Mit der Schwärzung
personenbezogener Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
erkläre ich mich einverstanden.

Dies ist sowohl ein IFG-Antrag als auch ein presserechtlicher Antrag auf Auskunft nach Art. 5 GG als Redakteur der Nachrichtenseite Netzpolitik.org.

Ich verweise auf die besondere Eilbedürftigkeit in diesem Fall, da das NetzDG derzeit intensiv politisch diskutiert wird und ich weise auf die gesetzlichen Antwortfristen hin. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2018
  • Frist
    2. März 2018
  • Ein:e Follower:in
Alexander Fanta
Alexander Fanta (Follow the Money)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Komm…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Alexander Fanta (Follow the Money)
Betreff
Kommunikation mit Internet-Plattformen [#26349]
Datum
29. Januar 2018 18:06
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Kommunikation des BMJV und Bundesamt für Justiz mit den Unternehmen Instagram, YouTube, Facebook, Twitter, Google+, Pinterest, Soundcloud, Snapchat und Tumblr im Zeitraum von 1. Oktober 2017 bis 29. Januar 2018 und alle damit zusammenhängende Dokumente. - Daten und Teilnehmer und Gesprächsinhalte sämtlicher persönlichen Treffen zwischen Vertretern der genannten Unternehmen und dem BMJV und/oder des Bundesamt für Justiz. Dies beinhaltet insbesondere E-Mails, Briefe, Vermerke und Memos sowie (Telefon-)Protokolle, ist aber nicht darauf begrenzt. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erkläre ich mich einverstanden. Dies ist sowohl ein IFG-Antrag als auch ein presserechtlicher Antrag auf Auskunft nach Art. 5 GG als Redakteur der Nachrichtenseite << Adresse entfernt >>. Ich verweise auf die besondere Eilbedürftigkeit in diesem Fall, da das NetzDG derzeit intensiv politisch diskutiert wird und ich weise auf die gesetzlichen Antwortfristen hin. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Alexander Fanta <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Alexander Fanta << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Alexander Fanta
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit Internet-Plattformen“ vom 29…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Alexander Fanta (Follow the Money)
Betreff
AW: Kommunikation mit Internet-Plattformen [#26349]
Datum
11. Mai 2018 17:30
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit Internet-Plattformen“ vom 29.01.2018 (#26349) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 71 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta Anfragenr: 26349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Alexander Fanta << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>