Kommunikation mit Internet-Plattformen

Sämtliche Kommunikation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit den Unternehmen Instagram, YouTube, Facebook, Twitter, Alphabet Inc (Google+), Pinterest, Soundcloud, Snapchat und Tumblr sowie deren externen Vertretern im Zeitraum von 1. Oktober 2017 bis 30. Januar 2018 und alle damit zusammenhängenden Dokumente.
Daten und Teilnehmer und Gesprächsinhalte sämtlicher persönlichen Treffen zwischen Vertretern der genannten Unternehmen und dem Ministerium. Dies beinhaltet insbesondere E-Mails, Briefe, Vermerke und Memos sowie (Telefon-)Protokolle, ist aber nicht darauf begrenzt.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erkläre ich mich einverstanden. Dies ist sowohl ein IFG-Antrag als auch ein presserechtlicher Antrag auf Auskunft nach Art. 5 GG als Redakteur der Nachrichtenseite Netzpolitik.org.
Ich verweise auf die besondere Eilbedürftigkeit in diesem Fall, da das NetzDG derzeit intensiv politisch diskutiert wird und ich weise auf die gesetzlichen Antwortfristen hin. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Januar 2018
  • Frist
    3. März 2018
  • Kosten dieser Information:
    40,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Alexander Fanta
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Kommun…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Kommunikation mit Internet-Plattformen [#26364]
Datum
30. Januar 2018 12:55
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Kommunikation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit den Unternehmen Instagram, YouTube, Facebook, Twitter, Alphabet Inc (Google+), Pinterest, Soundcloud, Snapchat und Tumblr sowie deren externen Vertretern im Zeitraum von 1. Oktober 2017 bis 30. Januar 2018 und alle damit zusammenhängenden Dokumente. Daten und Teilnehmer und Gesprächsinhalte sämtlicher persönlichen Treffen zwischen Vertretern der genannten Unternehmen und dem Ministerium. Dies beinhaltet insbesondere E-Mails, Briefe, Vermerke und Memos sowie (Telefon-)Protokolle, ist aber nicht darauf begrenzt. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erkläre ich mich einverstanden. Dies ist sowohl ein IFG-Antrag als auch ein presserechtlicher Antrag auf Auskunft nach Art. 5 GG als Redakteur der Nachrichtenseite << Adresse entfernt >>. Ich verweise auf die besondere Eilbedürftigkeit in diesem Fall, da das NetzDG derzeit intensiv politisch diskutiert wird und ich weise auf die gesetzlichen Antwortfristen hin. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Alexander Fanta <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Alexander Fanta << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Fanta, hiermit bestätige ich Ihnen, dass Ihr Antrag nach IFG, UIG und VIG („Kommunikation mit …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Kommunikation mit Internet-Plattformen [#26364]
Datum
12. Februar 2018 11:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fanta, hiermit bestätige ich Ihnen, dass Ihr Antrag nach IFG, UIG und VIG („Kommunikation mit Internet-Plattformen [#26364]“) am 30. Januar 2018 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingegangen ist. Nach einer ersten Sichtung der entsprechenden Dokumente ist nach aktuellem Stand nicht davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine einfache Auskunft handelt. Die dabei voraussichtlich zu erhebenden Gebühren dürften sich im zweistelligen Bereich bewegen; eine genauere Einschätzung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich. Sofern Sie unter diesen Umständen Ihren Antrag aufrecht erhalten, bitte ich um Rückmeldung bis zum 16. Februar 2018. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bis dahin die Bearbeitung ruht. Freundliche Grüße
Alexander Fanta
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Sehr geehrte Damen und Herren, danke für ihre Rückmeldung zu meinem Antrag. Ich bitte trotz der zu erwartenden Da…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Alexander Fanta (Follow the Money)
Betreff
AW: AW: Kommunikation mit Internet-Plattformen [#26364]
Datum
12. Februar 2018 15:26
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für ihre Rückmeldung zu meinem Antrag. Ich bitte trotz der zu erwartenden Dauer und der Gebühren um eine Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta Anfragenr: 26364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Alexander Fanta << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Alexander Fanta
Alexander Fanta (Follow the Money)
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für ihre Rückmeldung zu meinem Antrag. Ich bitte trotz der zu erwartenden Da…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Alexander Fanta (Follow the Money)
Betreff
AW: AW: AW: Kommunikation mit Internet-Plattformen [#26364]
Datum
18. Februar 2018 19:52
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für ihre Rückmeldung zu meinem Antrag. Ich bitte trotz der zu erwartenden Dauer und der Gebühren um eine Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta Anfragenr: 26364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Alexander Fanta << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Fanta, Sie erhalten 2 Mails mit unterschiedlichen Anlagen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Kommunikation mit Internet-Plattformen [#26364] - Mail 1
Datum
26. Februar 2018 15:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fanta, Sie erhalten 2 Mails mit unterschiedlichen Anlagen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Alexander Fanta <<E-Mail-Adresse>> Gesendet: Dienstag, 30. Ja…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Kommunikation mit Internet-Plattformen [#26364] - Mail 2
Datum
26. Februar 2018 15:30
Status
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Alexander Fanta <<E-Mail-Adresse>> Gesendet: Dienstag, 30. Januar 2018 12:55 An: POSTSTELLE (INFO), ZB5-Post Betreff: Kommunikation mit Internet-Plattformen [#26364] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Kommunikation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit den Unternehmen Instagram, YouTube, Facebook, Twitter, Alphabet Inc (Google+), Pinterest, Soundcloud, Snapchat und Tumblr sowie deren externen Vertretern im Zeitraum von 1. Oktober 2017 bis 30. Januar 2018 und alle damit zusammenhängenden Dokumente. Daten und Teilnehmer und Gesprächsinhalte sämtlicher persönlichen Treffen zwischen Vertretern der genannten Unternehmen und dem Ministerium. Dies beinhaltet insbesondere E-Mails, Briefe, Vermerke und Memos sowie (Telefon-)Protokolle, ist aber nicht darauf begrenzt. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erkläre ich mich einverstanden. Dies ist sowohl ein IFG-Antrag als auch ein presserechtlicher Antrag auf Auskunft nach Art. 5 GG als Redakteur der Nachrichtenseite << Adresse entfernt >>. Ich verweise auf die besondere Eilbedürftigkeit in diesem Fall, da das NetzDG derzeit intensiv politisch diskutiert wird und ich weise auf die gesetzlichen Antwortfristen hin. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,