Kommunikation mit Internet-Plattformen

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Sämtliche Kommunikation des Bundeskanzleramtes und des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien mit den Unternehmen Instagram, YouTube, Facebook, Twitter, Alphabet Inc (Google+), Pinterest, Soundcloud, Snapchat und Tumblr sowie deren externen Vertretern im Zeitraum von 1. Oktober 2017 bis 30. Januar 2018 und alle damit zusammenhängende Dokumente.
Daten und Teilnehmer und Gesprächsinhalte sämtlicher persönlichen Treffen zwischen Vertretern der genannten Unternehmen und dem Kanzleramt. Dies beinhaltet insbesondere E-Mails, Briefe, Vermerke und Memos sowie (Telefon-)Protokolle, ist aber nicht darauf begrenzt.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erkläre ich mich einverstanden. Dies ist sowohl ein IFG-Antrag als auch ein presserechtlicher Antrag auf Auskunft nach Art. 5 GG als Redakteur der Nachrichtenseite Netzpolitik.org.
Ich verweise auf die besondere Eilbedürftigkeit in diesem Fall, da das NetzDG derzeit intensiv politisch diskutiert wird und ich weise auf die gesetzlichen Antwortfristen hin. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Januar 2018
  • Frist
    3. März 2018
  • 0 Follower:innen
Alexander Fanta
Alexander Fanta (Follow the Money)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Kommun…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Alexander Fanta (Follow the Money)
Betreff
Kommunikation mit Internet-Plattformen [#26365]
Datum
30. Januar 2018 12:57
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Kommunikation des Bundeskanzleramtes und des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien mit den Unternehmen Instagram, YouTube, Facebook, Twitter, Alphabet Inc (Google+), Pinterest, Soundcloud, Snapchat und Tumblr sowie deren externen Vertretern im Zeitraum von 1. Oktober 2017 bis 30. Januar 2018 und alle damit zusammenhängende Dokumente. Daten und Teilnehmer und Gesprächsinhalte sämtlicher persönlichen Treffen zwischen Vertretern der genannten Unternehmen und dem Kanzleramt. Dies beinhaltet insbesondere E-Mails, Briefe, Vermerke und Memos sowie (Telefon-)Protokolle, ist aber nicht darauf begrenzt. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erkläre ich mich einverstanden. Dies ist sowohl ein IFG-Antrag als auch ein presserechtlicher Antrag auf Auskunft nach Art. 5 GG als Redakteur der Nachrichtenseite << Adresse entfernt >>. Ich verweise auf die besondere Eilbedürftigkeit in diesem Fall, da das NetzDG derzeit intensiv politisch diskutiert wird und ich weise auf die gesetzlichen Antwortfristen hin. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Alexander Fanta <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Alexander Fanta << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Fanta, vielen Dank für Ihre Anfrage. Dazu kann ich Ihnen wie unten eingefügt antw…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
23. Februar 2018 13:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fanta, vielen Dank für Ihre Anfrage. Dazu kann ich Ihnen wie unten eingefügt antworten. Quelle: ein Regierungssprecher (wie üblich ohne Namensnennung). 1. Ich möchte gerne wissen, welche Absprachen mit den genannten Plattform-Betreibern (Instagram, YouTube, Twitter, Alphabet Inc, Pinterest, Soundcould, Snapchat und Tumblr) vom Zeitpunkt des Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) bis zuletzt im Zusammenhang mit dem Gesetz getroffen wurden? Für Bundeskanzleramt und Bundespresseamt: Keine 2. Gab es abgesehen von Unterredungen, Telefonaten, Nachrichten-Austausch oder anderen Formen von Kontakt mit den Unternehmensvertretern auch solchen mit Interessensvertretern, die im Auftrag von oder in Absprache mit diesen Unternehmen tätig waren? Für Bundeskanzleramt und Bundespresseamt: Nein 3. Hat die Bundesregierung gegenüber den Unternehmen ihre Besorgnis über mögliche Einschränkungen der öffentlichen Meinungsäußerung als Folge der im Zusammenhang mit dem NetzDG getroffenen Maßnahmen geäußert? Und welche Maßnahmen zu einer weniger einschränkenden Umsetzung des Gesetzes wurden besprochen? Siehe oben. Bitte wenden Sie sich auch an das zuständige Bundesjustizministerium. Mit freundlichen Grüßen