Kommunikation mit Kreis HX und PB zum Nationalpark

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- sämtliche Kommunikation mit dem Kreis Höxter oder dem Kreis Paderborn bezüglich eines möglichen Nationalparks sowie zur Thematik "Bürgerbegehren" und "Bürgerentscheiden"

- aus den letzten 2 Monaten

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    18. November 2023
  • Frist
    22. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtl…
An Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit Kreis HX und PB zum Nationalpark [#292657]
Datum
18. November 2023 07:35
An
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Kommunikation mit dem Kreis Höxter oder dem Kreis Paderborn bezüglich eines möglichen Nationalparks sowie zur Thematik "Bürgerbegehren" und "Bürgerentscheiden" - aus den letzten 2 Monaten Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292657/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit Kreis HX und PB zum Nationalpark“ vom 18.11.2023…
An Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit Kreis HX und PB zum Nationalpark [#292657]
Datum
22. Dezember 2023 07:20
An
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit Kreis HX und PB zum Nationalpark“ vom 18.11.2023 (#292657) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit Kreis HX und PB zum Nationalpark“ vom 18.11.2023…
An Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit Kreis HX und PB zum Nationalpark [#292657]
Datum
3. Januar 2024 20:08
An
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit Kreis HX und PB zum Nationalpark“ vom 18.11.2023 (#292657) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit Kreis HX und PB zum Nationalpark“ [#292657]
Datum
3. Januar 2024 20:10
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/292657/ Die Behörde antwortet mir nicht und reagiert auch nicht auf Erinnerungen. Dabei ist die gesetzliche Frist bereits abgelaufen. Schade, dass solche Fristen offenbar nur für den Bürger einzuhalten sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 292657.pdf Anfragenr: 292657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292657/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 03.01.2024 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit Kreis HX und PB zum Nationalpark“ [#292657]
Datum
4. Januar 2024 12:46
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 03.01.2024 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank!  Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit Kreis HX und PB zum Nationalpark“ vom 18.11.2023…
An Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit Kreis HX und PB zum Nationalpark“ [#292657]
Datum
4. Januar 2024 12:48
An
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit Kreis HX und PB zum Nationalpark“ vom 18.11.2023 (#292657) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 14.209.2.3.1.16-68/24 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn <&l…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 14.209.2.3.1.16-68/24 Antrag auf Informationszugang; hier: Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit Kreis HX und PB zum Nationalpark“
Datum
11. Januar 2024 12:32
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: 14.209.2.3.1.16-68/24 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> auf Informationszugang vom 18.11.2023, hier: Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit Kreis HX und PB zum Nationalpark“ Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 13 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig. Herr << Antragsteller:in >> hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen über die Internetplattform www.fragdenstaat.de einen Antrag auf Informationszugang; hier: Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit Kreis HX und PB zum Nationalpark“, gestellt zu haben (siehe: https://fragdenstaat.de/a/292657/ ). Ein Informationszugang soll trotz Erinnerung bis heute nicht erfolgt sein. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme, bzw. bei der Beantwortung des IFG-Antrags mich lediglich in „cc“ zu setzen. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
1-1-02.11.04.02 <<E-Mail-Adresse>>
Nicht-öffentliche Anhänge:
image-to-pdf-20240210-20-27-07.pdf
4,3 MB
1-1-02.11.04.02 <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit Kreis HX und PB zum Nationalpark“ vom 18.11.2023…
An Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mein AZ: 14.209.2.3.1.16-68/24 Antrag auf Informationszugang; hier: Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit Kreis HX und PB zum Nationalpark“ [#292657]
Datum
9. Februar 2024 10:46
An
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit Kreis HX und PB zum Nationalpark“ vom 18.11.2023 (#292657) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Inhalt der Akte 1-1-02.11.04.02 [#292657] Sehr << Anrede >> ich danke für den Informationszugang zu d…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Inhalt der Akte 1-1-02.11.04.02 [#292657]
Datum
10. Februar 2024 20:41
An
Empfängername
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr << Anrede >> ich danke für den Informationszugang zu der Kommunikation mit dem Kreis Höxter. Außerhalb dieser Schreiben gab es keinen Kontakt Ihrer Behörde mit der Kreisverwaltung Höxter? Weder Telefonisch noch per Mail? Ich beantrage der Vollständigkeit halber (IFG NRW) den vollständigen Inhalt der Akte mit dem AZ 1-1-02.11.04.02 sowie eine kurze Beantwortung der vorhergehenden Frage. Die bereits zugesandten Schreiben sind von dieser Anfrage selbstverständlich nicht umfasst und müssen nicht erneut versandt werden. Sofern die Akte keinerlei andere Informationen enthält, reicht eine kurze Mitteilung. Der Informationszugang kann ausdrücklich auch in elektronischer Form erfolgen. Herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 14.209.2.3.1.16-68/24 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn <<…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 14.209.2.3.1.16-68/24 Antrag auf Informationszugang; hier: Vermittlung bei der Anfrage "Kommunikation mit Kreis HX und PB zum Nationalpark"
Datum
29. Februar 2024 12:57
Status
Mein AZ: 14.209.2.3.1.16-68/24 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> auf Informationszugang vom 03.01.2024; hier: Vermittlung bei der Anfrage "Kommunikation mit Kreis HX und PB zum Nationalpark" Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort vom 07.02.2024. Dem chatverlauf der Internetplattform www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> (Anfragennummer #292657) konnte ich entnehmen, dass Herr << Antragsteller:in >> im Nachgang zu Ihrer Antwort noch weitere Fragen an Sie hat, die bislang unbeantwortet geblieben sind. Zudem hat er seinen Antrag auf Informationszugang erweitert.: "Außerhalb dieser Schreiben gab es keinen Kontakt Ihrer Behörde mit der Kreisverwaltung Höxter? Weder Telefonisch noch per Mail? Ich beantrage der Vollständigkeit halber (IFG NRW) den vollständigen Inhalt der Akte mit dem AZ 1-1-02.11.04.02 sowie eine kurze Beantwortung der vorhergehenden Frage. Die bereits zugesandten Schreiben sind von dieser Anfrage selbstverständlich nicht umfasst und müssen nicht erneut versandt werden. Sofern die Akte keinerlei andere Informationen enthält, reicht eine kurze Mitteilung. Der Informationszugang kann ausdrücklich auch in elektronischer Form erfolgen." Bitte nehmen Sie mich bei Ihrer Antwort an Herrn << Antragsteller:in >> in "cc". Sollten Sie auf dem Postweg antworten, bitte ich darum, mir eine Kopie des Schreibens zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ich sehe gerade dass der Mailversand an <<E-Mail-Adresse>&g…
An Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mein AZ: 14.209.2.3.1.16-68/24 Antrag auf Informationszugang; hier: Vermittlung bei der Anfrage "Kommunikation mit Kreis HX und PB zum Nationalpark" [#292657]
Datum
29. Februar 2024 13:33
An
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ich sehe gerade dass der Mailversand an <<E-Mail-Adresse>> fehlgeschlagen war. Ich bitte um Entschuldigung! Daher meine Anfrage vom 9.2 hier erneut! "Sehr geehrter << Antragsteller:in >> ich danke für den Informationszugang zu der Kommunikation mit dem Kreis Höxter. Außerhalb dieser Schreiben gab es keinen Kontakt Ihrer Behörde mit der Kreisverwaltung Höxter? Weder Telefonisch noch per Mail? Ich beantrage der Vollständigkeit halber (IFG NRW) den vollständigen Inhalt der Akte mit dem AZ 1-1-02.11.04.02 sowie eine kurze Beantwortung der vorhergehenden Frage. Die bereits zugesandten Schreiben sind von dieser Anfrage selbstverständlich nicht umfasst und müssen nicht erneut versandt werden. Sofern die Akte keinerlei andere Informationen enthält, reicht eine kurze Mitteilung. Der Informationszugang kann ausdrücklich auch in elektronischer Form erfolgen. Herzlichen Dank!"ü Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292657/
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage. Hiermit bestätige ich, dass es außerhalb d…
Von
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Mein AZ: 14.209.2.3.1.16-68/24 Antrag auf Informationszugang; hier: Vermittlung bei der Anfrage "Kommunikation mit Kreis HX und PB zum Nationalpark" [#292657]
Datum
6. März 2024 15:43
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage. Hiermit bestätige ich, dass es außerhalb der Ihnen übersandten Schreiben zu dem von Ihnen genannten Anliegen, der Suche nach einem möglichen zweiten Nationalpark in Nordrhein-Westfalen, meines Wissens keine Korrespondenz zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Kreis Höxter gab. Wie bereits in meiner Zwischennachricht vom 19.01.2024 und meiner Antwort vom 06.02.2024 mitgeteilt, ist für das Thema "zweiter Nationalpark" innerhalb der Landesregierung das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr zuständig, so dass dort die Bearbeitung von Fragestellungen in diesem Zusammenhang federführend erfolgt. Vor diesem Hintergrund darf ich Sie bitten, dass Sie sich bei weiteren Fragestellungen in dieser Angelegenheit an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Anbei der link zur Homepage des Ministeriums https://www.umwelt.nrw.de/ Sofern noch nicht bekannt, möchte ich Sie weiterhin auch auf die Homepage https://nationalpark.nrw.de/ aufmerksam machen. Hier sind neben dem aktuellen Verfahren auch viele weitere Informationen zum Thema abrufbar. Gerne stehe ich Ihnen darüber hinaus bei Rückfragen zur Verfügung und bitte um eine kurze Bestätigung, dass Ihnen meine Nachricht tatsächlich zugegangen ist. Vielen Dank dafür im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
IFG Antrag Akte AZ 1-1-02.11.04.02 [#292657] Sehr << Anrede >> Ihre Nachricht hat mich erreicht. Dank…
An Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Antrag Akte AZ 1-1-02.11.04.02 [#292657]
Datum
6. März 2024 15:54
An
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihre Nachricht hat mich erreicht. Danke für die Beantwortung, dass es keine weiteren Schreiben gibt. Die Zuständigkeiten sind mir bekannt - genauso wie sicherlich dem Kreis Höxter. Ich hatte noch den Informationszugang zur vollständigen Akte mit AZ 1-1-02.11.04.02 nach IFG NRW beantragt. Insofern dort noch weitere Unterlagen (jeder Art) als die bereits zugesandten Schreiben veraktet sind, bitte ich um möglichst elektronischen Informationszugang. Ich danke vielmals! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292657/
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: IFG Antrag Akte AZ 1-1-02.11.04.02 [#292657] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nach…
Von
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: IFG Antrag Akte AZ 1-1-02.11.04.02 [#292657]
Datum
13. März 2024 13:04
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Aktenzeichen „1-1-02.11.04.02“ ist mir nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, Ihre Abfrage zu überprüfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Antrag Akte AZ 1-1-02.11.04.02 [#292657] Guten Tag << Antragsteller:in >> dieses Aktenzeichen…
An Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag Akte AZ 1-1-02.11.04.02 [#292657]
Datum
15. März 2024 16:11
An
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> dieses Aktenzeichen war auf dem Rückschreiben Ihres Ministeriums an den Kreis Höxter verzeichnet. Ich kann die Anfrage aber konkretisieren/erweitern: Ich bitte um elektronischen Informationszugang zur vollständigen Akte, der die mir bereits zugänglich gemachten Schreiben zugehörig sind. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292657/

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Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: IFG Antrag Akte AZ 1-1-02.11.04.02 [#292657] Sehr << Antragsteller:in >> das betrifft das Aktenzei…
Von
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: IFG Antrag Akte AZ 1-1-02.11.04.02 [#292657]
Datum
22. März 2024 20:54
Status
Sehr << Antragsteller:in >> das betrifft das Aktenzeichen III-1-02.11.04.02-0001, wie auch auf meiner Antwort auf Ihre Anfrage vermerkt. Das Aktenzeichen ist vorgesehen für Korrespondenz, die sich auf das Thema "zweiter Nationalpark" bezieht und stellt somit eine Erweiterung Ihres ursprünglichen Auskunftsersuchens dar, die zunächst erneut gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW hinsichtlich der Herausgabefähigkeit potentiell dort noch vorhandener weiterer Unterlagen zu prüfen ist. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie daher, Ihre Anfrage inhaltlich dahingehend zu präzisieren, ob sich diese tatsächlich auf sämtliche Regionen in Nordrhein-Westfalen bezieht oder lediglich auf die Region "Egge" und bestätige Ihnen vorsorglich erneut, dass ich Ihnen bereits sämtliche dort vorhandene Korrespondenz zur Region "Egge" übersandt habe. Wie Ihnen ja auch bereits bekannt ist, ist innerhalb der Landesregierung das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig. Bei weiteren inhaltlichen oder organisatorischen Fragestellungen zum Thema "Nationalpark" möchte ich Sie daher bitten, dass Sie sich an die Ihnen dort bekannten Kontaktmöglichkeiten wenden. Mit freundlichen Grüßen