Kommunikation mit Secunet zum beA-Gutachten
- Anfrage an:
- Bundesrechtsanwaltskammer
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Warte auf Antwort
- Frist:
- 23. Februar 2021 - in 3 Wochen, 5 Tage Wie wird das berechnet?
- Zusammenfassung der Anfrage
die Kommunikation mit Secunet zur Anpassung des beA-Gutachtens (vgl. https://www.golem.de/news/bundesrechtsa…)
Korrespondenz
-
Heute – 27.01.2021
-
Frist – 23.02.2021
- 16. Okt 2020
- Nov 2020
- Dez 2020
- Jan 2021
- 23. Feb 2021
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Kommunikation mit Secunet zum beA-Gutachten [#200972]
- Datum
- 16. Oktober 2020 16:29
- An
- Bundesrechtsanwaltskammer
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Kommunikation mit Secunet zur Anpassung des beA-Gutachtens (vgl. https://www.golem.de/news/bundesrechtsanwaltskammer-originalfassung-von-bea-sicherheitsgutachten-freigeklagt-2010-151190.html)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 200972
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/200972/
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
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Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller/in >>
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- Von
- Bundesrechtsanwaltskammer
- Betreff
- Ihr Antrag auf Informationszugang vom 16.10.2020
- Datum
- 20. Oktober 2020 08:16
- Status
- Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in
wir nehmen Bezug auf Ihren über die Internetseite https://fragdenstaat.de/ gestellten Antrag auf Informationszugang vom 16.10.2020 [#200972]. Hiermit bestätigen wir den Erhalt des Antrags. Nach Prüfung Ihres Antrags werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen

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- Von
- Bundesrechtsanwaltskammer
- Betreff
- IFG-Antrag vom 16.10.2020 – fragdenstaat.de #[#200972]
- Datum
- 17. November 2020 13:18
- Status
- Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in
wir nehmen Bezug auf Ihren über die Website https://fragdenstaat.de/ gestellten IFG-Antrag vom 16.10.2020 [#200972].
Wir führen hinsichtlich Ihres Antrags ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG durch und kommen unaufgefordert auf Ihren Antrag zurück.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen