Kommunikation mit tokenstreet GmbH

Kommunikation Ihrer Behörde mit der tokenstreet GmbH in den vergangenen 24 Monaten.

Die tokenstreet GmbH vertreibt Venture Capital Produkte für Kleinanleger und steht daher in Kontakt mit ihnen als Aufsichtsbehörde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Februar 2024
  • Frist
    21. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kommunikation Ihrer Behörde mit der t…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit tokenstreet GmbH [#300446]
Datum
18. Februar 2024 13:10
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kommunikation Ihrer Behörde mit der tokenstreet GmbH in den vergangenen 24 Monaten. Die tokenstreet GmbH vertreibt Venture Capital Produkte für Kleinanleger und steht daher in Kontakt mit ihnen als Aufsichtsbehörde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300446/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Anfragenr: 300446 Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang I…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Anfragenr: 300446 Eingangsbestätigung
Datum
19. März 2024 13:42
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 18.02.2024. Der Antrag wird bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter dem Zeichen WA 35-Wp 1000/00121#00421 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Anfragenr: 300446 Informationspflichten nach der DSGVO Sehr << Antragsteller:in >> ergänzend zur Eing…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Anfragenr: 300446 Informationspflichten nach der DSGVO
Datum
20. März 2024 10:19
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> ergänzend zur Eingangsbestätigung weise ich auf die datenschutzrechtlichen Regeln hin: Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung Im Rahmen der Bearbeitung Ihres IFG-Antrags erhebt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) personenbezogene Daten von Ihnen. Die BaFin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den allgemeinen Datenverarbeitungsgrundsätzen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU (VO) 679 DSGVO) und hält sich an die gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Informationen zum Datenschutz und zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden Sie auf der Internetpräsenz der BaFin unter: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Anlage/Datenschutz/anlage_datenschutz_Auskunftsersuchen_zu_personenbezogenen_Daten.html Mit freundlichen Grüßen

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Anfragenr: 300446 Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 18.02.204 (Gz. WA …
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Anfragenr: 300446
Datum
17. April 2024 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 18.02.204 (Gz. WA 35-Wp 1000/00121#00421). Sie bitten darin um Übersendung der Kommunikation der BaFin mit der tokenstreet GmbH in den vergangenen 24 Monaten. Nach Prüfung der bei der BaFin geführten Vorgänge kann ich Ihnen mitteilen, dass es keine Kommunikation der BaFin mit der tokenstreet GmbH in dem genannten Zeitraum gibt. Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihnen diese Information ausreicht. Sollte ich innerhalb der nächsten zwei Wochen keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, werde ich einen Bescheid über Ihren Antrag erlassen. Mit freundlichen Grüßen