Kommunikation mit Twitter International

sämtliche Kommunikation mit Twitter International und im Auftrag handelnden Parteien im Bezug auf eine Ausnahme von den Vorschriften des §3b NetzDG (Gegenvorstellungsverfahren).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
  • 31 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Kommuni…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit Twitter International [#263927]
Datum
24. November 2022 00:16
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Kommunikation mit Twitter International und im Auftrag handelnden Parteien im Bezug auf eine Ausnahme von den Vorschriften des §3b NetzDG (Gegenvorstellungsverfahren).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263927 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263927/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0052 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren An…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Kommunikation mit Twitter International [#263927]
Datum
19. Dezember 2022 15:20
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0052 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag vom 24. November 2022 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teile ich Ihnen Folgendes mit. Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Gemäß der Legaldefinition in § 2 Nummer 1 IFG handelt es sich bei „amtlicher Information“ um „jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speiche-rung“. Eine Aufzeichnung im vorbezeichneten Sinn liegt hier nicht vor, da es keine Aufzeichnung über eine unmittelbare Kommunikation mit der Twitter International Unlimited Company (im Folgenden Twitter) gibt. Zum besseren Verständnis möchte ich dies wie folgt erläutern: Twitter hat die Bundesrepublik Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Köln verklagt. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass es sich nicht an Vorgaben aus dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) halten muss. Einzelne Vorschriften des Gesetzes verstoßen nach Auffassung des Unternehmens gegen europäisches Recht. Das Unternehmen möchte dies gerichtlich festgestellt wissen. Zusätzlich zur Klageerhebung hat das Unternehmen auch einen Eilantrag gestellt: also einen Antrag auf einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutz. Konkret geht es in beiden Verfahren um die Pflichten nach § 3a NetzDG (sog. Meldepflicht) und nach § 3b NetzDG (sog. Gegenvorstellungsverfahren). Die Bundesrepublik Deutschland hat gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln in dem Eilverfahren eine so genannte Stillhaltezusage abgegeben: Das ist eine Erklärung, wie sie in verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren üblich ist. Solche Zusagen haben den Zweck, Gerichten zu ermöglichen, eine schwierige Rechtsfrage sorgfältig zu prüfen. Es war das Gericht selbst, das die Zusage angeregt hat. In der Stillhaltezusage hat die Bundesrepublik erklärt zu veranlassen, dass das zur Durchsetzung des NetzDG zuständige Bundesamt der Justiz bestimmte Pflichten nach dem NetzDG gegenüber Twitter bis zu einer gerichtlichen Entscheidung hierüber einstweilen nicht durchsetzen wird. Konkret geht es um die Pflichten nach § 3a NetzDG (sog. Meldepflicht) und nach § 3b NetzDG (sog. Gegenvorstellungsverfahren). Die Stillhaltezusage unterliegt fachlicher und politischer Überprüfung. Mit freundlichen Grüßen