Kommunikation / Notizen mit der Stadt Osnabrück

alle Notizen, Gesprächsprotokolle und E-Mail mit der Stadt Osnabrück aus dem Zeitraum 01.01.2021-13.01.2021

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. April 2021
  • Frist
    19. August 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Notizen, Gesprächspro…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation / Notizen mit der Stadt Osnabrück [#218284]
Datum
13. April 2021 20:23
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Notizen, Gesprächsprotokolle und E-Mail mit der Stadt Osnabrück aus dem Zeitraum 01.01.2021-13.01.2021
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218284/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Autobahn GmbH des Bundes
Ihre Anfrage von gestern Sehr Antragsteller/in Ihre Mail wurde an mich weitergeleitet. Leider kann ich aus Ihrer …
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
Ihre Anfrage von gestern
Datum
14. April 2021 08:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail wurde an mich weitergeleitet. Leider kann ich aus Ihrer Anfrage nicht erkennen, um welchen Sachverhalt es geht. Ich bitte Sie daher, mir genauere Informationen zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage von gestern [#218284] Sehr << Anrede >> es geht um alle Notizen, Gesprächsprotokolle…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage von gestern [#218284]
Datum
14. April 2021 09:19
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es geht um alle Notizen, Gesprächsprotokolle und E-Mails, die mit der Stadt Osnabrück ausgetauscht wurden und die mit der Stadt Osnabrück zusammenhängen. Zum Beispiel das Gesprächsprotokoll, wenn ein*e Mitarbeiter*in Ihrer Behörde ein Telefonat mit einer Mitarbeitenden der Stadt Osnabrück geführt hat, falls dies geführt wurde. Konnte ich den Sachverhalt erklären oder fehlt da noch was? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218284/
Die Autobahn GmbH des Bundes
Ihre Anfrage vom 13.4.21 [#218284] Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 13.4.2021, in der Sie um A…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
Ihre Anfrage vom 13.4.21 [#218284]
Datum
27. April 2021 09:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 13.4.2021, in der Sie um Auskunft über alle Gesprächsprotokolle und Notizen mit der Stadt Osnabrück (1.1.-13.1.21) nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Aus Ihrem Antrag lässt sich nicht eindeutig erkennen, welche Umweltinformation Sie begehren. Ich kann Ihren Antrag in der vorliegenden Fassung inhaltlich noch nicht bearbeiten. Ich bitte Sie daher, den Antrag zu präzisieren. Hinweis: § 4 Abs.2 Satz 2 UIG lautet: "Der Antrag muss erkennen lassen, zu welchen Umweltinformationen der Zugang gewünscht ist. Ist der Antrag zu unbestimmt, so ist der antragstellenden Person dies innerhalb eines Monats mitzuteilen und Gelegenheit zur Präzisierung des Antrags zu geben. Kommt die antragstellende Person der Aufforderung zur Präzisierung nach, beginnt der Lauf der Frist zur Beantragung von Anträgen erneut. Die Informationssuchenden sind bei der Stellung und Präzisierung von Anträgen zu unterstützen." Sollten Sie weitere Unterstützung bei der Präzisierung Ihres Antrages benötigen, stehe ich Ihnen dazu gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 13.4.21 [#218284] Sehr << Anrede >> leider habe ich das Datum nicht ganz angegeb…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 13.4.21 [#218284]
Datum
16. Mai 2021 18:00
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider habe ich das Datum nicht ganz angegeben. Tut mir leid, dies war mein Fehler. Es geht um den Zeitraum vom 01.01.2021-13.04.2021. Gerne würde ich mich auf auf IFG berufen, weil sie ja eine Behörde des Bundes sind und benötige nur alle Kommunikationsunterlagen (Mails, Gesprächsnotizen etc.) zwischen der Stadt Osnabrück zum Thema Versammlungsrecht, mehr nicht :) ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218284/
Die Autobahn GmbH des Bundes
AW: Ihre Anfrage vom 13.4.21 [#218284] Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Mail vom 16.5.2021 teile ich Ihnen mit, das…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 13.4.21 [#218284]
Datum
18. Mai 2021 11:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Mail vom 16.5.2021 teile ich Ihnen mit, dass mir keinerlei Informationen zur Korrespondenz zum Versammlungsrecht zwischen der Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen und der Stadt Osnabrück vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 13.4.21 [#218284] Sehr geehrte Damen und Herren, okay, dies heißt falls es Korrespondenz zum…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 13.4.21 [#218284]
Datum
18. Mai 2021 13:16
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, okay, dies heißt falls es Korrespondenz zum Versammlungsrecht zwischen der Autobahn GmbH des Bundes und der Stadt Osnabrück gab, wäre dies nur über die Niederlassung in Westfalen gegangen oder wären andere Niederlassungen ebenso befugt über versammlungsrechtliche Themen zu korrespondieren? Da ich an die kontakt@ Mailadresse geschrieben hatte, dachte ich dort werden Anfragen zentral gebündelt oder so. ... Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 218284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/218284/upload/adeb21ad47d665e67dc70c039d1bdbc4edfb0447/
Die Autobahn GmbH des Bundes
AW: Ihre Anfrage vom 13.4.21 [#218284] Sehr Antragsteller/in meine Aussage gilt nur für den Bereich der Niederlas…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 13.4.21 [#218284]
Datum
18. Mai 2021 13:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in meine Aussage gilt nur für den Bereich der Niederlassung Westfalen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 13.4.21 [#218284] Sehr << Anrede >> leider ist meine Anfrage an die Niederlassun…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 13.4.21 [#218284]
Datum
19. Mai 2021 22:25
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider ist meine Anfrage an die Niederlassung in Westfalen gegangen. Obwohl diese vermutlich nicht im Gebiet der Stadt Osnabrück liegt. Dies hat bisher einige Tage gedauert, um mitgeteilt zu bekommen das dort keine Informationen vorliegen. Es würde mich freuen, wenn die Anfrage an die richtige Niederlassung weitergeleitet wird. Anbei nochmal meine Anfrage: alle Notizen, Gesprächsprotokolle und E-Mail mit der Stadt Osnabrück aus dem Zeitraum 01.01.2021-19.05.2021 zum Thema Versammlungsrecht ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218284/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 13.4.21 [#218284] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Si…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 13.4.21 [#218284]
Datum
29. Mai 2021 09:57
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Notizen, Gesprächsprotokolle und E-Mail mit der aus dem Zeitraum 01.01.2021-29.05.2021 zum Thema Versammlungsrecht und der Bundesautobahn 33. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218284/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>