Kommunikation rund um den Prüfmaßstab für Infektionsschutzmasken (CPI)
Jegliche Kommunikation
- innerhalb des Bundesministeriums für Gesundheit (nachfolgend BMG) sowie
- zwischen Vertretern des BMG und Vertretern der Ernst & Young GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) in ihrer Eigenschaft als Betriebsführer des BMG oder der Ernst & Young Law GmbH oder der Ernst & Young Parthenon Group jeweils im Auftrag des BMG sowie
- zwischen Vertretern des BMG und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und der TÜV NORD CERT GmbH (TÜV) – hier auch über Dritte, insbesondere Vertreter der Ernst & Young GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) in ihrer Eigenschaft als Betriebsführer des BMG oder der Ernst & Young Law GmbH oder der Ernst & Young Parthenon Group jeweils im Auftrag des BMG
im Zusammenhang mit der Entwicklung des „Prüfmaßstabs für Infektionsschutzmasken“ zur Prüfung der vom Bund bzw. im Auftrag des Bundes beschafften Atemschutzmasken (s. „Faktenblatt zur aktuellen Berichterstattung rund um das Thema Schutzmasken“ des BMG vom 06.06.2021), hier insbesondere Kommunikation, aus der hervorgeht
- warum ein solcher verkürzter Prüfmaßstab zur Prüfung der vom Bund beschafften Masken entwickelt wurde, obwohl es bereits den „Prüfgrundsatz für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken“ gab – entwickelt von der DEKRA Testing and Certification GmbH gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) im Auftrag der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS), Rev.0 vom 19.03.2020, Rev.1 vom 26.03.2020.
- wann der vom BMG gemeinsam mit dem BfArM und dem TÜV entwickelte Prüfmaßstab für Infektionsschutzmasken erstmals schriftlich festgehalten und öffentlich bekannt gemacht wurde.
- inwiefern der vom BMG gemeinsam mit dem BfArM und dem TÜV entwickelte Prüfmaßstab für Infektionsschutzmasken vom CPA-Prüfgrundsatz der ZLS abweicht und wie diese Abweichungen begründet werden.
- wann erstmals die Bezeichnungen „Corona-Pandemie-Infektionsschutzmasken“, „CPI“, „CPI-Prüfmaßstab“ oder „CPI-Prüfgrundsatz“ in Bezug auf den vom BMG gemeinsam mit dem BfArM und dem TÜV entwickelte Prüfmaßstab für Infektionsschutzmasken schriftlich festgehalten und offiziell verwendet wurden.
- warum die im Juni 2021 veröffentlichten Prüfgrundsätze für Corona-Pandemie-Infektionsschutzmasken (CPI) – einmal in Anlehnung an GB 2626, einmal in Anlehnung an EN149 – auf den August 2020 datiert sind, obwohl das BMG seine Beschaffungsbemühungen offiziell schon Anfang Juni 2020 beendet hat.
- warum eben diese veröffentlichten Prüfgrundsätze weder von einem Vertreter des BMG noch von einem Mitarbeiter des BfArM oder des TÜV erstellt wurden, sondern von einer Mitarbeiterin der Ernst & Young Parthenon Group, wie aus den Metadaten der veröffentlichten Dateien unbestreitbar ersichtlich.
Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Anfrage eingeschlafen
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Datum23. Oktober 2022
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26. November 2022
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