Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen

Jegliche Kommunikation zwischen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) und
- dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS),
- dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG),
- dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS),
- der DEKRA Testing and Certification GmbH (DEKRA),
- dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA),
- oder anderen hier nicht aufgeführten Behörden oder Instituten,

aus der hervorgeht,

- nach welchen Kriterien die Auswahl der Prüfstellen erfolgte, die im Frühjahr 2020 Atemschutzmasken nach dem „Prüfgrundsatz für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken Rev. 0 vom 19.03.2020“ bzw. dem „Prüfgrundsatz für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken Rev. 1 vom 26.03.2020“ prüfen durften.
- wie sichergestellt wurde, dass diejenigen Prüfstellen, die keine notifizierte Stelle für Persönliche Schutzausrüstung nach Verordnung (EU) 2016/425 waren, eine mit notifizierten Stellen vergleichbare Prüfqualität geboten haben. Dies betrifft
o TÜV NORD CERT GmbH
o Textilforschungsinsitut Thüringen Vogtland e.V.
o ift Rosenheim GmbH
o PAConsult GmbH
o SKZ – Testing GmbH
- welche Vorgaben und Anweisungen die jeweiligen Prüfstellen bzgl. der Prüfung von CPA erhalten haben.

Die Frage erstreckt sich auch auf die Dokumentation mündlicher Kommunikation z.B. durch Gesprächsnotizen oder Sitzungsprotokolle von regelmäßigen Ausschüssen (insbesondere des Arbeitsausschusses Marktüberwachung) oder kurzfristig im Frühjahr 2020 einberufenen Gremien.

Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Januar 2023
  • Frist
    14. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jegliche Kommunikation zwischen der B…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen [#267470]
Datum
10. Januar 2023 17:13
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jegliche Kommunikation zwischen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) und - dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS), - dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), - dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), - der DEKRA Testing and Certification GmbH (DEKRA), - dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA), - oder anderen hier nicht aufgeführten Behörden oder Instituten, aus der hervorgeht, - nach welchen Kriterien die Auswahl der Prüfstellen erfolgte, die im Frühjahr 2020 Atemschutzmasken nach dem „Prüfgrundsatz für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken Rev. 0 vom 19.03.2020“ bzw. dem „Prüfgrundsatz für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken Rev. 1 vom 26.03.2020“ prüfen durften. - wie sichergestellt wurde, dass diejenigen Prüfstellen, die keine notifizierte Stelle für Persönliche Schutzausrüstung nach Verordnung (EU) 2016/425 waren, eine mit notifizierten Stellen vergleichbare Prüfqualität geboten haben. Dies betrifft o TÜV NORD CERT GmbH o Textilforschungsinsitut Thüringen Vogtland e.V. o ift Rosenheim GmbH o PAConsult GmbH o SKZ – Testing GmbH - welche Vorgaben und Anweisungen die jeweiligen Prüfstellen bzgl. der Prüfung von CPA erhalten haben. Die Frage erstreckt sich auch auf die Dokumentation mündlicher Kommunikation z.B. durch Gesprächsnotizen oder Sitzungsprotokolle von regelmäßigen Ausschüssen (insbesondere des Arbeitsausschusses Marktüberwachung) oder kurzfristig im Frühjahr 2020 einberufenen Gremien. Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267470/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde an unsere Fachgruppe weitergeleitet. Die Bearbeitung…
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
[Vorgang: 741438] Zwischennachricht - Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen [#267470]
Datum
12. Januar 2023 12:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde an unsere Fachgruppe weitergeleitet. Die Bearbeitung dort kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sobald uns eine Antwort vorliegt, melden wir uns wieder bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
<p>Sehr geehrte Frau << Antragsteller:in >>,</p> <p>die Bundesanstalt f&uuml;r …
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
[Vorgang: 741438] AW:Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen [#267470]
Datum
7. Februar 2023 08:26
Status
Warte auf Antwort
<p>Sehr geehrte Frau << Antragsteller:in >>,</p> <p>die Bundesanstalt f&uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin kann Ihnen bzgl. Ihrer Anfrage den beigef&uuml;gten E-Mailverkehr mit Anh&auml;ngen zur Verf&uuml;gung stellen. Die BAuA hat diesen nur nachrichtlich erhalten.<br /> Die BAuA war nicht an der Festlegung von Kriterien zur Auswahl von Pr&uuml;fstellen, der Pr&uuml;fung oder der Pr&uuml;fqualit&auml;t etc. beteiligt.</p> <p>Mit freundlichen Gr&uuml;ßen<br /> <br /> <br /> Bundesanstalt f&uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br /> Informationszentrum<br /> Friedrich-Henkel-Weg 1-25<br /> 44149 Dortmund<br /> Telefon: +49 231 9071-2071<br /> Fax: +49 231 9071-2070<br /> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>></p> Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jegliche Kommunikation zwischen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) und - dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS), - dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), - dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), - der DEKRA Testing and Certification GmbH (DEKRA), - dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA), - oder anderen hier nicht aufgeführten Behörden oder Instituten, aus der hervorgeht, - nach welchen Kriterien die Auswahl der Prüfstellen erfolgte, die im Frühjahr 2020 Atemschutzmasken nach dem "Prüfgrundsatz für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken Rev. 0 vom 19.03.2020" bzw. dem "Prüfgrundsatz für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken Rev. 1 vom 26.03.2020" prüfen durften. - wie sichergestellt wurde, dass diejenigen Prüfstellen, die keine notifizierte Stelle für Persönliche Schutzausrüstung nach Verordnung (EU) 2016/425 waren, eine mit notifizierten Stellen vergleichbare Prüfqualität geboten haben. Dies betrifft o TÜV NORD CERT GmbH o Textilforschungsinsitut Thüringen Vogtland e.V. o ift Rosenheim GmbH o PAConsult GmbH o SKZ - Testing GmbH - welche Vorgaben und Anweisungen die jeweiligen Prüfstellen bzgl. der Prüfung von CPA erhalten haben. Die Frage erstreckt sich auch auf die Dokumentation mündlicher Kommunikation z.B. durch Gesprächsnotizen oder Sitzungsprotokolle von regelmäßigen Ausschüssen (insbesondere des Arbeitsausschusses Marktüberwachung) oder kurzfristig im Frühjahr 2020 einberufenen Gremien. Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bei den übermittelten Mails vom 20.03.2020, 23.…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Vorgang: 741438] AW:Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen [#267470]
Datum
9. Februar 2023 14:29
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bei den übermittelten Mails vom 20.03.2020, 23.03.2020 und 30.03.2020 sind leider nicht nur die personenbezogenen Daten geschwärzt, sondern auch die adressierten Behörden. Ich bitte Sie daher um erneute Übersendung dieser 3 Anhänge. Bitte lassen Sie dabei wie der übersandten Mail vom 29.05.2020 die jeweiligen Mail-Domains sichtbar. Vielen Dank & viele Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267470/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Vorgang: 741438] AW:Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen [#267470]
Datum
4. März 2023 17:25
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen“ vom 10.01.2023 (#267470) ist leider noch nicht abschließend beantwortet. Ich verweise nochmals auf meine Nachricht vom 09. Februar 2023 und bitte um erneute Übersendung der bereits übermittelten Mails vom 20.03.2020, 23.03.2020 und 30.03.2020, mit reduzierter Schwärzung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Informationsfreiheitsanfrage "Kommunikation rund um die Au…
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
[Vorgang: 741438] WG: IFG/UIG/VIG: Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen [#267470]
Datum
14. März 2023 12:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Informationsfreiheitsanfrage "Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen" vom 10.01.2023 (#267470) haben Sie um reduzierte Schwärzung der übermittelten Dokumente gebeten. Dieser Bitte kommen wir nach und stellen Ihnen den beigefügten E-Mailverkehr mit Anhängen zur Verfügung. Die BAuA hat diesen nur nachrichtlich erhalten und war nicht an der Festlegung von Kriterien zur Auswahl von Prüfstellen, der Prüfung oder der Prüfqualität etc. beteiligt. Mit freundlichen Grüßen