Kommunikation rund um die Erstellung des "Prüfgrundsatzes für Infektionsschutzmasken"

Jegliche Kommunikation des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und der TÜV NORD CERT GmbH (TÜV) – auch über Dritte, insbesondere Vertreter der Ernst & Young GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) in ihrer Eigenschaft als Betriebsführer des BMG oder der Ernst & Young Law GmbH oder der Ernst & Young Parthenon Group jeweils im Auftrag des BMG, im Zusammenhang mit der Entwicklung des „Prüfmaßstabs für Infektionsschutzmasken“ zur Prüfung der vom Bund bzw. im Auftrag des Bundes beschafften Atemschutzmasken (s. im Anhang „Faktenblatt zur aktuellen Berichterstattung rund um das Thema Schutzmasken“ des BMG vom 06.06.2021), insbesondere Kommunikation, aus der hervorgeht

- warum ein solcher verkürzter Prüfmaßstab zur Prüfung der vom Bund beschafften Masken entwickelt wurde, obwohl es bereits den schon verkürzten „Prüfgrundsatz für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken“ gab, Rev.0 vom 19.03.2020, Rev.1 vom 26.03.2020, Rev. 2 vom 02.06.2020.

- in welchen Punkten der vom BfArM gemeinsam mit dem BMG und dem TÜV entwickelte „Prüfmaßstab für Infektionsschutzmasken“ vom oben genannten CPA-Prüfgrundsatz abweicht und wie diese Abweichungen begründet werden.

- wann der vom BfArM gemeinsam mit dem BMG und dem TÜV entwickelte „Prüfmaßstab für Infektionsschutzmasken“ erstmals schriftlich festgehalten und wann er erstmals öffentlich bekannt gemacht wurde.

- wann erstmals die Bezeichnungen „Corona-Pandemie-Infektionsschutzmasken“, „CPI“, „CPI-Prüfmaßstab“ oder „CPI-Prüfgrundsatz“ in Bezug auf den vom BfArM gemeinsam mit dem BMG und dem TÜV entwickelten „Prüfmaßstab für Infektionsschutzmasken“ schriftlich festgehalten und offiziell verwendet wurden.

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Januar 2023
  • Frist
    14. Februar 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jegliche Kommunikation des Bundesinst…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation rund um die Erstellung des "Prüfgrundsatzes für Infektionsschutzmasken" [#267546]
Datum
11. Januar 2023 17:52
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jegliche Kommunikation des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und der TÜV NORD CERT GmbH (TÜV) – auch über Dritte, insbesondere Vertreter der Ernst & Young GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) in ihrer Eigenschaft als Betriebsführer des BMG oder der Ernst & Young Law GmbH oder der Ernst & Young Parthenon Group jeweils im Auftrag des BMG, im Zusammenhang mit der Entwicklung des „Prüfmaßstabs für Infektionsschutzmasken“ zur Prüfung der vom Bund bzw. im Auftrag des Bundes beschafften Atemschutzmasken (s. im Anhang „Faktenblatt zur aktuellen Berichterstattung rund um das Thema Schutzmasken“ des BMG vom 06.06.2021), insbesondere Kommunikation, aus der hervorgeht - warum ein solcher verkürzter Prüfmaßstab zur Prüfung der vom Bund beschafften Masken entwickelt wurde, obwohl es bereits den schon verkürzten „Prüfgrundsatz für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken“ gab, Rev.0 vom 19.03.2020, Rev.1 vom 26.03.2020, Rev. 2 vom 02.06.2020. - in welchen Punkten der vom BfArM gemeinsam mit dem BMG und dem TÜV entwickelte „Prüfmaßstab für Infektionsschutzmasken“ vom oben genannten CPA-Prüfgrundsatz abweicht und wie diese Abweichungen begründet werden. - wann der vom BfArM gemeinsam mit dem BMG und dem TÜV entwickelte „Prüfmaßstab für Infektionsschutzmasken“ erstmals schriftlich festgehalten und wann er erstmals öffentlich bekannt gemacht wurde. - wann erstmals die Bezeichnungen „Corona-Pandemie-Infektionsschutzmasken“, „CPI“, „CPI-Prüfmaßstab“ oder „CPI-Prüfgrundsatz“ in Bezug auf den vom BfArM gemeinsam mit dem BMG und dem TÜV entwickelten „Prüfmaßstab für Infektionsschutzmasken“ schriftlich festgehalten und offiziell verwendet wurden. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267546/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Hier das erwähnte Faktenblatt: Anhänge: - faktenblatt-schutzmasken.pdf Anfragenr: 267546 Antwort an: <<E…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation rund um die Erstellung des "Prüfgrundsatzes für Infektionsschutzmasken" [#267546]
Datum
11. Januar 2023 17:53
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
faktenblatt-schutzmasken.pdf
48,4 KB
Hier das erwähnte Faktenblatt: Anhänge: - faktenblatt-schutzmasken.pdf Anfragenr: 267546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267546/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation rund um die Erstellung des "Prüfgrundsatzes für…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation rund um die Erstellung des "Prüfgrundsatzes für Infektionsschutzmasken" [#267546]
Datum
14. Februar 2023 09:18
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation rund um die Erstellung des "Prüfgrundsatzes für Infektionsschutzmasken"“ vom 11.01.2023 (#267546) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>