Kommunikation rund um die "Übersicht für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen"

(1) Jegliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Erstellung der „Übersicht für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen“, die am 18.03.2020 auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht wurde (https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/pdf/Liste-der-Gueter.pdf), insbesondere Dokumente aus denen hervorgeht

- wer diese „Liste der Güter“ erstellt hat.
Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation des Erstellers sollten ersichtlich bleiben.

- welche Behörden, Fachabteilungen oder externen Fachleute bei der Erstellung der „Liste der Güter“ hinzugezogen wurden.
Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation beratender Personen sollten ersichtlich bleiben.

- welche Kriterien angelegt wurden, aufgrund derer die in den einzelnen Produktgruppen angeführten Normen und Standards ausgewählt wurden.

(2) Jegliche Kommunikation zwischen der BAuA und dem Bundesministerium für Gesundheit und / oder anderen Behörden, die im Frühjahr 2020 für die Beschaffung von Schutzausrüstung zuständig waren (u.a. BAAINBw, GZD, Beschaffungsamt BMI – Aufzählung nicht abschließend), aus der hervorgeht, an wen die BAuA die „Übersicht für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen“ jeweils übermittelt hat.

Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation der jeweiligen Personen sollten ersichtlich bleiben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. März 2023
  • Frist
    4. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Jegliche Unterlagen im Zusammenha…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation rund um die "Übersicht für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen" [#271901]
Datum
2. März 2023 15:31
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Jegliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Erstellung der „Übersicht für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen“, die am 18.03.2020 auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht wurde (https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/pdf/Liste-der-Gueter.pdf), insbesondere Dokumente aus denen hervorgeht - wer diese „Liste der Güter“ erstellt hat. Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation des Erstellers sollten ersichtlich bleiben. - welche Behörden, Fachabteilungen oder externen Fachleute bei der Erstellung der „Liste der Güter“ hinzugezogen wurden. Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation beratender Personen sollten ersichtlich bleiben. - welche Kriterien angelegt wurden, aufgrund derer die in den einzelnen Produktgruppen angeführten Normen und Standards ausgewählt wurden. (2) Jegliche Kommunikation zwischen der BAuA und dem Bundesministerium für Gesundheit und / oder anderen Behörden, die im Frühjahr 2020 für die Beschaffung von Schutzausrüstung zuständig waren (u.a. BAAINBw, GZD, Beschaffungsamt BMI – Aufzählung nicht abschließend), aus der hervorgeht, an wen die BAuA die „Übersicht für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen“ jeweils übermittelt hat. Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation der jeweiligen Personen sollten ersichtlich bleiben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271901 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271901/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
<p>Sehr geehrte Frau << Antragsteller:in >>,</p> <p>Ihr Antrag auf &Uuml;bersen…
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
[Vorgang: 744131] AW:Kommunikation rund um die "Übersicht für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen" [#271901]
Datum
10. März 2023 11:14
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
kommunikation-rund-um-die-bersicht-fr-die-beurteilung-der-verkehrsfhigkeit-von-schutzgtern-und-ausrstungen-271901.eml
10,9 KB
<p>Sehr geehrte Frau << Antragsteller:in >>,</p> <p>Ihr Antrag auf &Uuml;bersendung jeglicher Kommunikation zur Erstellung der &quot;&Uuml;bersicht f&uuml;r die Beurteilung der Verkehrsf&auml;higkeit von Schutzg&uuml;tern und -ausr&uuml;stungen&quot; wird abgelehnt.</p> <p>Begr&uuml;ndung</p> <p>Am 02.03.2023 haben Sie eine Anfrage an die Bundesanstalt f&uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) &uuml;ber die Plattform Frag den Staat zur Erstellung der &quot;&Uuml;bersicht f&uuml;r die Beurteilung der Verkehrsf&auml;higkeit von Schutzg&uuml;tern und -ausr&uuml;stungen&quot; gerichtet.</p> <p>Inhaltlich handelt es sich hierbei um die gleiche Anfrage vom 10.01.2023 (#267429) &quot;jegliche Kommunikation zur Erstellung der &#39;Liste der G&uuml;te&#39;&quot;, die wir am 14.02.2023 abschließend beantwortet haben. Folglich verf&uuml;gen Sie bereits &uuml;ber die begehrten Informationen und habe keinen Anspruch auf erneute &Uuml;bersendung. Deswegen wird Ihr Antrag gem&auml;ß &sect; 9 Abs. 3, 1. Alt. Informationsfreiheitsgesetz abgelehnt.</p> <p><br /> Es wird auf die vorherige Antwort verwiesen.</p> <p> </p> <p>Mit freundlichen Gr&uuml;ßen<br /> <br /> <br /> Bundesanstalt f&uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br /> Informationszentrum<br /> Friedrich-Henkel-Weg 1-25<br /> 44149 Dortmund<br /> Telefon: +49 231 9071-2071<br /> Fax: +49 231 9071-2070<br /> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>></p> Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Jegliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Erstellung der "Übersicht für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen", die am 18.03.2020 auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht wurde (https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/pdf/Liste-der-Gueter.pdf), insbesondere Dokumente aus denen hervorgeht - wer diese "Liste der Güter" erstellt hat. Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation des Erstellers sollten ersichtlich bleiben. - welche Behörden, Fachabteilungen oder externen Fachleute bei der Erstellung der "Liste der Güter" hinzugezogen wurden. Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation beratender Personen sollten ersichtlich bleiben. - welche Kriterien angelegt wurden, aufgrund derer die in den einzelnen Produktgruppen angeführten Normen und Standards ausgewählt wurden. (2) Jegliche Kommunikation zwischen der BAuA und dem Bundesministerium für Gesundheit und / oder anderen Behörden, die im Frühjahr 2020 für die Beschaffung von Schutzausrüstung zuständig waren (u.a. BAAINBw, GZD, Beschaffungsamt BMI - Aufzählung nicht abschließend), aus der hervorgeht, an wen die BAuA die "Übersicht für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen" jeweils übermittelt hat. Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation der jeweiligen Personen sollten ersichtlich bleiben. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, der Ablehnung meines Antrags auf Übersendung jeglicher Kommunikation zur Erstellun…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Vorgang: 744131] AW:Kommunikation rund um die "Übersicht für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen" [#271901]
Datum
14. März 2023 01:04
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Ablehnung meines Antrags auf Übersendung jeglicher Kommunikation zur Erstellung der „Übersicht für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen“ vom 10.03.2023 widerspreche ich hiermit ausdrücklich. Sie führen als Begründung der Ablehnung an, dass es sich hierbei inhaltlich um die gleiche Anfrage handele wie die von mir am 10.01.2023 gestellte Anfrage #267429 – Jegliche Kommunikation zur Erstellung der „Liste der Güte“. Diese Anfrage sei am 14.02.2023 bereits abschließend beantwortet worden, weshalb mir die begehrten Informationen bereits vorlägen und ich keinen Anspruch auf erneute Übersendung habe. Diese Begründung ist nicht nachvollziehbar und aus nachfolgenden Gründen nicht korrekt: Meine Anfrage #267429 vom 10.01.2023 bezog sich auf die „Liste der Güte“, die mit dem Schreiben „Empfehlung für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen ohne CE/NE-Kennzeichnung im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19“ am 13.03.2020 vom BMAS gemeinsam mit dem BMG an die Chefs der Staats- und Senatskanzleien sowie die Obersten Gesundheitsbehörden der Länder versandt wurde. Sie haben mir mit Antwort vom 07.02.2023 mitgeteilt, diese „Liste der Güte“ sei nicht in der BAuA erstellt worden und die BAuA sei nicht an Beschaffungsmaßnahmen beteiligt gewesen. Sie haben mir außerdem einige Mails übermittelt, die strenggenommen keinen Bezug zur fraglichen „Liste der Güte“ hatten. Abschließend haben Sie mich an das Bundesministerium für Gesundheit verwiesen, was zu dem (bislang unbelegten) Schluss führen könnte, dass die „Liste der Güte“ im BMG erstellt wurde. Meine neue Anfrage #271901 vom 02.03.2023 bezieht sich dagegen auf die „Übersicht für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen“, die am 18.03.2020 auf Ihrer eigenen Website veröffentlicht wurde. Diese „Liste der Güter“ mag inhaltlich der „Liste der Güte“ vom 13.03.2020 gleichen, soweit gebe ich Ihnen recht. Genau diese Deckungsgleichheit begründet aber meine neue Anfrage. Aus der Kombination Ihrer Aussage, dass die BAuA die „Liste der Güte“ vom 13.03.2020 NICHT erstellt hat, und der Tatsache, dass die BAuA am 18.03.2020 eine inhaltlich gleiche „Liste der Güter“ auf der eigenen Website veröffentlicht hat, ergibt sich logischerweise zwingend die Tatsache, dass die fragliche Liste vom Ersteller oder Dritten AN die BAuA übermittelt worden sein muss. Unter anderem auf die Dokumentation dieser Kommunikation bezieht sich die erste Frage meiner neuen Anfrage #271901. Die hiermit begehrte Information liegt mir durch Ihre Antwort auf die Anfrage #267429 damit definitiv noch nicht vor. Auch die zweite Frage meiner neuen Anfrage #271901 wurde durch Ihre Antwort auf die Anfrage #267429 noch nicht beantwortet. Es gibt Aussagen im Rahmen von derzeit anhängigen Klagen gegen das BMG am Landgericht Bonn, wonach sich die Leistungsbeschreibung im Open-House-Verfahren des BMG am Wortlaut der „Übersicht für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin orientiert hat. Dies deutet demnach darauf hin, dass eben diese Übersicht VON der BAuA direkt oder über Dritte an das BMG übermittelt wurde. Unter anderem auf die Dokumentation einer solchen eventuellen Kommunikation bezieht sich die zweite Frage meiner neuen Anfrage #271901. Meine Anfrage #271901 vom 02.03.2023 ist daher sowohl zulässig also auch begründet. Ihr Ablehnungsbescheid vom 10.03.2023 ist dagegen nicht ausreichend begründet. Ich bitte Sie daher erneut um Beantwortung der gestellten Fragen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271901 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271901/
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
[Vorgang: 744131] Kommunikation rund um die Übersicht für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern u…
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
[Vorgang: 744131] Kommunikation rund um die Übersicht für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen [#271901]
Datum
15. März 2023 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen
1,9 MB
1,3 MB
614,2 KB
5,8 KB
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund der Konkretisierung Ihres Antrags im Zuge Ihres Widerspruchs, gehen wir gerne erneut auf Ihre Fragen ein. Wie Sie selbst treffenderweise festgestellt haben, handelt es sich sowohl bei der "Liste der Güte", als auch bei der "Übersicht für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen (Liste der Güter)", um das inhaltlich gleiche Dokument. Keines der beiden Dokumente wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt. Die "Liste der Güte" hat die BAuA als Anlage zum Ihnen bereits bekannten gemeinsamen Schreiben des BMAS und des BMG mit dem Betreff "Empfehlung für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen ohne CE/NE-Kennzeichnung im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19" an die Chefs der Staats- und Senatskanzleien sowie Obersten Gesundheitsbehörden der Länder zur Kenntnis und Beachtung am 13.03.2020 erhalten (siehe Anlage 1). Diese übersandte Liste wurde zunächst intern kommuniziert (siehe Anlage 2) und am 18.03.2020 auf der von Ihnen genannten Seite der BAuA unter der Bezeichnung "Übersicht für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen" als PDF Dokument eingestellt. Eine inhaltliche Abänderung der "Liste der Güte" erfolgte dabei NICHT. Um eine lesbare Version der Liste in PDF Format als Anhang des gemeinsamen ministeriellen Schreibens auf der Internetseite zu ermöglichen, wurde der Inhalt lediglich in ein eigenes PDF Format portiert (siehe Anlage 3). Dabei kam es zu der Anpassung der Listenüberschrift von "Liste der Güte" zur "Liste der Güter". Hierbei handelt es sich ausschließlich um eine offensichtlich redaktionelle Korrektur des Titels, von der der Inhalt unberührt blieb. Behördliche Informationen zur Erstellung der Liste liegen der BAuA nicht vor. Weitere Kommunikation an andere Behörden oder Dritte, abseits der Veröffentlichung auf unserer Internetseite, ist nicht erfolgt. Mit freundlichen Grüßen

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AW: [Vorgang: 744131] Kommunikation rund um die Übersicht für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgüte…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Vorgang: 744131] Kommunikation rund um die Übersicht für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen [#271901]
Datum
15. März 2023 16:34
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bedanke mich für die ausführliche Beantwortung meiner Nachfrage und betrachte meine Anfrage hiermit als abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271901 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271901/