Kommunikation über Social Media

Anfrage an: Feuerwehr Düsseldorf

- Alle auf offiziellen Social-Media-Kanälen der Feuerwehr Düsseldorf (insbes. Twitter/X, Instagram, Facebook) gesposteten Nachrichten einschließlich enthaltener Medien sowie Reaktionen auf diese Beiträge seit 01.01.2023.

- § 5 Abs. 4 IFG NRW ist meines Erachtens nicht anwendbar, da die genannten Beiträge nur angemeldeten Nutzern der sozialen Netzwerke zugänglich sind und eine Anmeldung aufgrund von Datenschutzdefiziten unzumutbar ist

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juli 2023
  • Frist
    2. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Feuerwehr Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation über Social Media [#285047]
Datum
30. Juli 2023 00:42
An
Feuerwehr Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle auf offiziellen Social-Media-Kanälen der Feuerwehr Düsseldorf (insbes. Twitter/X, Instagram, Facebook) gesposteten Nachrichten einschließlich enthaltener Medien sowie Reaktionen auf diese Beiträge seit 01.01.2023. - § 5 Abs. 4 IFG NRW ist meines Erachtens nicht anwendbar, da die genannten Beiträge nur angemeldeten Nutzern der sozialen Netzwerke zugänglich sind und eine Anmeldung aufgrund von Datenschutzdefiziten unzumutbar ist
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285047/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Feuerwehr Düsseldorf
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, Ihre Mail ist bei uns eingegangen! Wir werden Ihr Anliegen umgeh…
Von
Feuerwehr Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: Kommunikation über Social Media [#285047]
Datum
30. Juli 2023 00:42
Status
Warte auf Antwort
lhdfooter.jpg
8,1 KB


Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, Ihre Mail ist bei uns eingegangen! Wir werden Ihr Anliegen umgehend bearbeiten und uns schnellstmöglich bei Ihnen melden. ACHTUNG! DIESE EMAIL-ADRESSE IST NICHT FÜR NOTRUFE GEEIGNET! ACHTUNG! Für NOTRUFMELDUNGEN wählen Sie die 112 oder senden Sie ein Notruf-Fax an die 112! Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Landeshauptstadt Düsseldorf Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Tel.: +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] Fax: +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] E-Mail: feuerwehr@duesseldorf.de Homepage: http://www.duesseldorf.de/feuerwehr Facebook: www.facebook.com/duesseldorf.feuerwehr Twitter: http://twitter.com/BFDuesseldorf Instagram: http://www.instagram.com/fwduesseldorf

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Feuerwehr Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage Kommunikation über Social Media im Rahmen des IFG NRW k…
Von
Feuerwehr Düsseldorf
Betreff
Antwort: Kommunikation über Social Media [#285047]
Datum
3. August 2023 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage Kommunikation über Social Media im Rahmen des IFG NRW kann ich Ihnen die im Anhang beigefügte Datei mit den einzelnen Post der Feuerwehr Düsseldorf zur Verfügung stellen. Die Bereitstellung der ggf. mit veröffentlichten Medien stellt einen erheblichen hohen Aufwand dar, die nur gegen eine Gebühr erfolgen kann. Die Antworten der Nutzer auf die Beiträge stellen hingegen personenbezogene Daten dar. Deshalb besteht kein Anspruch auf Informationszugang nach § 9 Abs. 1 IFG NRW. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionsstraße 39, 40213 Düsseldorf, zu erheben. Sie haben das Recht, Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen zu erheben: Postanschrift: Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Tel.: 0211/38424-0 / E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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