Kommunikation über Social Media
Anfrage an:
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
- Alle auf offiziellen Social-Media-Kanälen der Staatskanzlei (insbes. Twitter/X, Instagram, Facebook) gesposteten Nachrichten einschließlich enthaltener Medien sowie Reaktionen auf diese Beiträge seit 01.01.2023.
- § 5 Abs. 4 IFG NRW ist meines Erachtens nicht anwendbar, da die genannten Beiträge nur angemeldeten Nutzern der sozialen Netzwerke zugänglich sind und eine Anmeldung aufgrund von Datenschutzdefiziten unzumutbar ist
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum29. Juli 2023
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2. September 2023
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