Kommunikation und Dokumente zur Pistole Sig Sauer P226

Sämtliche Kommunikation (Briefe, E-Mail, Anrufnotizen, Berichte usw.) sowie Dokumente Ihrer Behörde bezüglich der Pistole Sig Sauer P226 mit der Seriennummer „U 871 422“ + „DE“.

Ich bitte ausdrücklich um die elektronische Übermittlung Ihrer Antwort und möchte darauf hinweisen, dass personenbezogene Daten nicht Gegenstand dieses Antrages sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. September 2020
  • Frist
    6. Oktober 2020
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Sabrina Winter
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Kommunika…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Betreff
Kommunikation und Dokumente zur Pistole Sig Sauer P226 [#196490]
Datum
2. September 2020 15:35
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Kommunikation (Briefe, E-Mail, Anrufnotizen, Berichte usw.) sowie Dokumente Ihrer Behörde bezüglich der Pistole Sig Sauer P226 mit der Seriennummer „U 871 422“ + „DE“. Ich bitte ausdrücklich um die elektronische Übermittlung Ihrer Antwort und möchte darauf hinweisen, dass personenbezogene Daten nicht Gegenstand dieses Antrages sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196490/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sabrina Winter (FragDenStaat)

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihre Anfrage nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vo…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG
Datum
4. September 2020 14:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 02.09.2020 ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) am selben Tag eingegangen und wird derzeit bearbeitet. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, werden Sie von uns eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen