Kommunikation und Veranstaltungen der Beauftragten der Bundesregierung für Digitalisierung auf der Plattform Clubhouse

Unterlagen zur Kommunikation und Veranstaltungen der Beauftragten der Bundesregierung für Digitalisierung auf der Plattform Clubhouse, insbesondere zu Strategien und Planungen der Bundesregierung.

Ich bitte um eine Aufschlüsselung nach Terminen und Zeiten und ergänzend Gedächtsnisprotokolle zu den Inhalten der dort abgehaltenen Veranstaltungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
  • Kosten dieser Information:
    15,00 Euro
  • 15 Follower:innen
Jens Ohlig
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen zur K…
An Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung Details
Von
Jens Ohlig
Betreff
Kommunikation und Veranstaltungen der Beauftragten der Bundesregierung für Digitalisierung auf der Plattform Clubhouse [#209646]
Datum
26. Januar 2021 11:35
An
Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zur Kommunikation und Veranstaltungen der Beauftragten der Bundesregierung für Digitalisierung auf der Plattform Clubhouse, insbesondere zu Strategien und Planungen der Bundesregierung. Ich bitte um eine Aufschlüsselung nach Terminen und Zeiten und ergänzend Gedächtsnisprotokolle zu den Inhalten der dort abgehaltenen Veranstaltungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Ohlig Anfragenr: 209646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209646/ Postanschrift Jens Ohlig << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens Ohlig
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
28. Januar 2021
Status
Warte auf Antwort
Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung
13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 023 Sehr geehrter Herr Ohlig, mit Schreiben vom 25. Februar 2021 teilte ich Ihnen…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung
Betreff
WG: Kommunikation und Veranstaltungen der Beauftragten der Bundesregierung für Digitalisierung auf der Plattform Clubhouse [#209646]
Datum
18. März 2021 07:23
Status
Warte auf Antwort
13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 023 Sehr geehrter Herr Ohlig, mit Schreiben vom 25. Februar 2021 teilte ich Ihnen auf Ihren unten stehenden Antrag mit, dass die Sichtung der hier vorhandenen und im Sinne der Anfrage einschlägigen Dokumente ergab, dass personenbezogene Daten von Dritten betroffen sind. Dies sind beispielsweise Einladende sowie Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltung. Dokumente, die personenbezogene Daten enthalten, fallen unter den Anwendungsbereich des § 5 Abs. 2 IFG. Vor einer Herausgabe von Dokumenten mit diesen Inhalten wäre daher ein zeit- und kostenintensives Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 IFG durchzuführen. Vor Durchführung der Drittbeteiligungsverfahren ist Ihr Antrag gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG zu begründen. Ich bat Sie daher um Mitteilung, ob Sie mit der Schwärzung personenbezogener Daten Dritter einverstanden sind oder die Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt werden sollen. In diesem Fall bat ich um Nachreichung einer entsprechenden Begründung Ihres Antrages. Bisher habe ich hierzu keine Antwort von Ihnen erhalten und bitte Sie daher nochmals um entsprechende Mitteilung bis zum 31. März 2021. Besten Dank und mit freundlichen Grüßen

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Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
19. April 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
4,8 MB