Kommunikation zu Aktenzeichen 52 Zs 442/20

Die gesamte Kommunikation (inklusiver etwaiger Sitzungsprotokolle) zu dem Aktenzeichen 52 Zs 442/20 mit der Staatsanwaltschaft Aachen, der Gesamtschule Gangelt-Selfkant, der Bezirksregierung Köln und allen weiteren Behörden. Weiterhin die gesamte hausinterne Kommunikation.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. März 2021
  • Frist
    13. April 2021
  • 0 Follower:innen
Jürgen Döll
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Generalstaatsanwaltschaft Köln Details
Von
Jürgen Döll
Betreff
Kommunikation zu Aktenzeichen 52 Zs 442/20 [#214724]
Datum
9. März 2021 17:46
An
Generalstaatsanwaltschaft Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die gesamte Kommunikation (inklusiver etwaiger Sitzungsprotokolle) zu dem Aktenzeichen 52 Zs 442/20 mit der Staatsanwaltschaft Aachen, der Gesamtschule Gangelt-Selfkant, der Bezirksregierung Köln und allen weiteren Behörden. Weiterhin die gesamte hausinterne Kommunikation.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 214724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214724/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Jürgen Döll << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jürgen Döll
Generalstaatsanwaltschaft Köln
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil…
Von
Generalstaatsanwaltschaft Köln
Betreff
RE: Kommunikation zu Aktenzeichen 52 Zs 442/20 [#214724]
Datum
9. März 2021 17:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an die Generalstaatsanwaltschaft Köln eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal. Hinweis: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Rechtssachen durch die Justiz in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter: www.justiz.nrw/datenschutz/rechtssachen<http://www.justiz.nrw/datenschutz/rechtssachen> und Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Angelegenheiten durch die Generalstaatsanwaltschaft Köln finden Sie in dem Informationsblatt zum Datenschutz<http://www.gsta-koeln.nrw.de/kontakt/impressum/datenschutz/index.php>. Mit freundlichen Grüßen
Generalstaatsanwaltschaft Köln
Antrag auf Auskunftserteilung Antrag abgelehnt, siehe Anhang
Von
Generalstaatsanwaltschaft Köln
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Auskunftserteilung
Datum
12. April 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag abgelehnt, siehe Anhang
Jürgen Döll
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zu Aktenzeichen 52 Zs 442/20“ vom…
An Generalstaatsanwaltschaft Köln Details
Von
Jürgen Döll
Betreff
AW: RE: Kommunikation zu Aktenzeichen 52 Zs 442/20 [#214724]
Datum
13. April 2021 07:11
An
Generalstaatsanwaltschaft Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zu Aktenzeichen 52 Zs 442/20“ vom 09.03.2021 (#214724) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 214724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214724/
Jürgen Döll
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zu Aktenzeichen 52 Zs 442/20“ vom…
An Generalstaatsanwaltschaft Köln Details
Von
Jürgen Döll
Betreff
AW: RE: Kommunikation zu Aktenzeichen 52 Zs 442/20 [#214724]
Datum
13. April 2021 07:12
An
Generalstaatsanwaltschaft Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zu Aktenzeichen 52 Zs 442/20“ vom 09.03.2021 (#214724) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 214724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214724/
Generalstaatsanwaltschaft Köln
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil…
Von
Generalstaatsanwaltschaft Köln
Betreff
RE: RE: Kommunikation zu Aktenzeichen 52 Zs 442/20 [#214724]
Datum
13. April 2021 07:12
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an die Generalstaatsanwaltschaft Köln eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal. Hinweis: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Rechtssachen durch die Justiz in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter: www.justiz.nrw/datenschutz/rechtssachen<http://www.justiz.nrw/datenschutz/rechtssachen> und Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Angelegenheiten durch die Generalstaatsanwaltschaft Köln finden Sie in dem Informationsblatt zum Datenschutz<http://www.gsta-koeln.nrw.de/kontakt/impressum/datenschutz/index.php>. Mit freundlichen Grüßen
Generalstaatsanwaltschaft Köln
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil…
Von
Generalstaatsanwaltschaft Köln
Betreff
RE: RE: Kommunikation zu Aktenzeichen 52 Zs 442/20 [#214724]
Datum
13. April 2021 07:12
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an die Generalstaatsanwaltschaft Köln eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal. Hinweis: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Rechtssachen durch die Justiz in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter: www.justiz.nrw/datenschutz/rechtssachen<http://www.justiz.nrw/datenschutz/rechtssachen> und Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Angelegenheiten durch die Generalstaatsanwaltschaft Köln finden Sie in dem Informationsblatt zum Datenschutz<http://www.gsta-koeln.nrw.de/kontakt/impressum/datenschutz/index.php>. Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Döll
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Wes…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Jürgen Döll
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation zu Aktenzeichen 52 Zs 442/20“ [#214724]
Datum
16. April 2021 15:20
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil laut Aussage der Staatsanwaltschaft keinerlei Ermittlungen in dem referenzierten Fall aufgenommen wurden. [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 214724.pdf - 2021-04-12_1-antwort-staatsanwaltschaft.pdf Anfragenr: 214724 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Jürgen Döll
AW: 209.2.3.0-3507/21 [#214724] Sehr << Anrede >> ganz herzlich möchte ich mich für Ihre ausführliche…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Jürgen Döll
Betreff
AW: 209.2.3.0-3507/21 [#214724]
Datum
23. April 2021 12:03
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ganz herzlich möchte ich mich für Ihre ausführliche Antwort und nachvollziehbare Erläuterung. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 214724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214724/