Kommunikation zu Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften

Sämtliche interne und externe Kommunikation zu den Themen Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte.

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Mai 2019
  • Frist
    22. Juni 2019
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche interne…
An Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland Details
Von
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Betreff
Kommunikation zu Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften [#143900]
Datum
19. Mai 2019 21:47
An
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche interne und externe Kommunikation zu den Themen Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zu Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften“…
An Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation zu Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften [#143900]
Datum
6. August 2019 09:37
An
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zu Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften“ vom 19.05.2019 (#143900) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 143900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>