Kommunikation zu Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften

Sämtliche interne und externe Kommunikation zu den Themen Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte.

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Mai 2019
  • Frist
    22. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation zu Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften [#143903]
Datum
19. Mai 2019 21:47
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche interne und externe Kommunikation zu den Themen Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer untenstehenden Anfrage vom 19.05.2019 übersende ich Ihnen beigefügtes Antwo…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
AW: Kommunikation zu Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften [#143903]
Datum
4. Juni 2019 15:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer untenstehenden Anfrage vom 19.05.2019 übersende ich Ihnen beigefügtes Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ber…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation zu Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften“ [#143903] [#143903]
Datum
13. Juni 2019 10:37
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/143903 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Ablehnung lediglich darin begründet ist, meine Anfrage ließe sich nicht darin eingrenzen, "welche Informationen aus welchen Gründen" begehrt wird. Meines Wissens müssen Gründe gegenüber den Behörden nicht dargelegt werden. Ebenso kann eine Anfrage nicht allein deswegen abgelehnt werden, weil sie sich über verschiedene Aktenbestände erstreckt. Auch die weiter dargelegten Ausschlussgründe (§10, Abs. 3, Nr. 2 IFG) können meiner Meinung nach nicht sämtliche Akten und Informationen ausnehmen, sondern - wenn überhaupt (und wenn überhaupt zulässig) - nur einen Teil der angefragten Unterlagen. Insbesondere besteht auch öffentliches Interesse an der Herangehensweise der Finanzbehörden zu Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften aufgrund des immensen Schadens, den diese Geschäfte für Steuerzahler und das Land insgesamt verursacht haben. Für eine Hilfe zur Durchsetzung des Informationsanspruchs wäre ich Ihnen also sehr dankbar. Zu Ihrer Information: Ich habe inhaltsgleiche Anfragen auch bei allen anderen Landesfinanzministerien und beim BMF gestellt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 143903.pdf - 2019-06-04_1-Antwort_IFG-Antrag-19.05.2019.pdf - 2019-06-04_1-image003.png Anfragenr: 143903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. Juni 2019 11:47
Status
Warte auf Antwort

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. Juli 2019 10:38
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 13. Juni 2019 (unser Az. 525.647) [#143903] Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte hier keine…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 13. Juni 2019 (unser Az. 525.647) [#143903]
Datum
18. Juli 2019 14:11
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte hier keinen Widerspruch eingelegt. Ich beabsichtige aber, einen neuen Antrag einzureichen, der dann "hinreichend bestimmt" ist (vgl. Ablehnungsgrund). Wie müsste dieser formuliert sein, damit er nicht unter die genannten Ablehnungsgründe fällt? Oder hätte ich doch schon hier Widerspruch einlegen sollen/müssen? Lässt sich ein weitgehend inhaltsgleicher Antrag nochmals stellen? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 143903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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