Kommunikation zu Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften

Sämtliche interne und externe Kommunikation zu den Themen Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte.

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Mai 2019
  • Frist
    22. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche intern…
An Hessisches Ministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation zu Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften [#143895]
Datum
19. Mai 2019 21:47
An
Hessisches Ministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche interne und externe Kommunikation zu den Themen Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium der Finanzen
Kein Nachrichtentext
Von
Hessisches Ministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hes…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation zu Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften“ [#143895] [#143895]
Datum
17. Juni 2019 17:34
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/143895 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil zur Ablehnung auf "nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- und Auf-sichtsaufgaben der Finanzbehörden" hingewiesen wird. Es ist nicht ersichtlich, und wurde nicht belegt, wieso die angefragten Dokumente diese Aufgaben beeinträchtigen sollten. Außerdem sind auch Finanzbehörden nicht generell vom HDSIG ausgenommen. Ich gehe davon aus, dass Unterlagen und Kommunikation in der Behörde existieren müssen, die nicht individuelle Steuerverfahren (etwa von einzelnen Steuerzahlern) betreffen, sondern das generelle Vorgehen der Finanzbehörden in den Fragen von Cum-Cum und Cum-Ex-Geschäften. Insbesondere besteht auch öffentliches Interesse an der Herangehensweise der Finanzbehörden zu Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften aufgrund des immensen Schadens, den diese Geschäfte für Steuerzahler und das Land insgesamt verursacht haben. Für eine Hilfe zur Durchsetzung des Informationsanspruchs wäre ich Ihnen also sehr dankbar. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 143895.pdf - 2019-06-11_1-scan20190617_17204659.pdf Anfragenr: 143895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. Juli 2019 09:50
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Kein Nachrichtentext
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. August 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
666,7 KB