Kommunikation zu den Senats-, Bereichsrats- und Fakultätsratswahlen 2022

Sämtliche interne Kommunikation betreffend der Planung, Durchführung und Nachbereitung, einschließlich der Bearbeitung der Anfechtung, der Senats-, Bereichsrats- und Fakultätsratswahlen 2022

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Juli 2023
  • Frist
    12. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche interne Kommunikation be…
An Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation zu den Senats-, Bereichsrats- und Fakultätsratswahlen 2022 [#283579]
Datum
10. Juli 2023 13:14
An
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche interne Kommunikation betreffend der Planung, Durchführung und Nachbereitung, einschließlich der Bearbeitung der Anfechtung, der Senats-, Bereichsrats- und Fakultätsratswahlen 2022
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283579/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem LIFG zur Kommunikation zu den Senats-, Bereichsrat…
Von
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Betreff
WG: Kommunikation zu den Senats-, Bereichsrats- und Fakultätsratswahlen 2022 [#283579]
Datum
11. Juli 2023 09:54
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

smime.p7s
6,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem LIFG zur Kommunikation zu den Senats-, Bereichsrats- und Fakultätsratswahlen 2022 ist bei uns eingegangen. Ihre Formulierung Ihres Antrages „Sämtliche interne Kommunikation betreffend der Planung, Durchführung und Nachbereitung, einschließlich der Bearbeitung der Anfechtung“ hat zur Folge, dass mehrere Personen in allen Organisationseinheiten des KIT die entsprechenden Dokumente zusammensuchen und für eine Akteneinsicht aufbereiten müssen. Da in den Dokumenten personenbezogenen Daten enthalten sein dürften, sind umfangreiche Prüfungen zu Schwärzungen vorzunehmen. In Anbetracht der Tatsache, dass so mehrere Personen viele Stunden beschäftigt sein dürften, ist eine Gebühr für diese Anfrage in einer Höhe von 2000-5000 € entsprechend der Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) über die Festsetzung der Gebühren nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz und dem Umweltverwaltungsgesetz (GebSatzung LIFG/UVwG) zu erwarten, die wir dann erheben würden. Möchten Sie in Anbetracht dieser Umstände Ihre Anfrage aufrecht erhalten? Bitte teilen Sie uns dies mit. Bei diesem Schreiben handelt es sich um eine Information gemäß § 10 Absatz 2 LIOFG Baden-Württemberg. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Hallo << Antragsteller:in >> ich möchte meine Anfrage auf die folgenden Unterlagen einschränken: - A…
An Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kommunikation zu den Senats-, Bereichsrats- und Fakultätsratswahlen 2022 [#283579]
Datum
20. Juli 2023 16:45
An
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Antragsteller:in >> ich möchte meine Anfrage auf die folgenden Unterlagen einschränken: - Alle Kommunikation von OEP bezüglich der Bearbeitung der Anfechtung der KIT-Wahlen - Alle Kommunikation bezüglich des Widerspruchs gegen die Nichtannahme des Wahlvorschlags der Gruppe des akademischen Personals der Fakultät Physik Ich gehe davon aus dass durch die Einschränkung der Aufwand soweit reduziert wird dass keine Gebühren erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283579/

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Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen vorab den…
Von
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Betreff
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Datum
10. August 2023 15:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen vorab den geschwärzten Bescheid zur Information. Das ungeschwärzte Original wurde seitens des KIT auf dem Postweg, zu der von Ihnen angegeben Adresse, geschickt. Mit freundlichen Grüßen