Kommunikation zu Eingangsbestätigungen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

- jegliche interne Kommunikation innerhalb des Referat L1 o. ä. zum Versand und Inhalt von Eingangsbestätigungen

Bitte informieren Sie mich vor der Erhebung von Gebühren explizit über die Höhe.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. April 2023
  • Frist
    23. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - jegliche interne Kommunikation inne…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation zu Eingangsbestätigungen [#276824]
Datum
20. April 2023 16:37
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- jegliche interne Kommunikation innerhalb des Referat L1 o. ä. zum Versand und Inhalt von Eingangsbestätigungen Bitte informieren Sie mich vor der Erhebung von Gebühren explizit über die Höhe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276824/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 20.04.2023 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihre…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 20.04.2023
Datum
4. Mai 2023 15:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 20.04.2023, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0005#0047 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 20.04.2023 - Az. 2.13.04/0005#0047 [#276824] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 20.04.2023 - Az. 2.13.04/0005#0047 [#276824]
Datum
22. Mai 2023 16:07
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.04.2023, 2.13.04/0005#0047, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Es liegen hier keine amtlichen Informationen im Sinne der §§ 1 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 1 IFG über interne Kommunikation zu Versand und Inhalt von Eingangsbestätigungen vor. Ein Anspruch aus § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) oder § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) scheidet aus, da die Anwendungsbereiche dieser Gesetze vorliegend nicht eröffnet sind. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 20.04.2023 - Az. 2.13.04/0005#0047 [#276824] Sehr << Anrede >> im Verfahren IFG-…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 20.04.2023 - Az. 2.13.04/0005#0047 [#276824]
Datum
22. Mai 2023 20:34
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> im Verfahren IFG-721/009 II#0601 teilte mir das RKI mit: "Soweit Sie zur Begründung des Widerspruchs ausgeführt haben, dass die Eingangsbestätigungen aller Mitarbeiter identisch seien, ändert das hieran nichts. Selbstverständlich gibt es ein einheitliches Muster für Eingangsbestätigungen, das von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Bearbeitung von IFG-Anträgen herangezogen wird. Bei diesem Muster [...] handelt es sich jedoch nicht um eine interne Anweisung im Sinne Ihres Antrags." Dies heißt, es gibt interne Kommunikation, mindestens in Form einer Abspeicherung, in Ihrem Hause. Wie passt dies mit Ihrer heutigen E-Mail in o. g. Verfahren zusammen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276824/