Kommunikation zu Gäubahn und 9 Euro Ticket

Bezugnehmend auf die Pressemitteilung vom 25.5.2022: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/das-9-euro-ticket-gilt-auch-auf-der-gaeubahn/?pk_campaign=220527_newsletter_weekly&pk_keyword=nahverkehr&pk_medium=newsletter&pk_source=newsletter_weekly

sowie Medienberichte, wie z.B.: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/friedrichshafen/neun-euro-ticket-und-gaeubahn-100.html

Sämtliche schriftliche, elektronische und sonstige Kommunikation (E-Mails, Briefe, SMS, sonstige Kurznachrichten, etc.) zur Geltung des 9 Euro Tickets auf der Gäubahn zwischen Ihrem Ministerium und der Deutschen Bahn bzw. ihren Tochterunternehmen. Bitte senden Sie mir ferner Protokolle, Vermerke, Notizen (auch handschriftliche) zu Treffen, Telefonaten, etc. hierzu zu.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2022
  • Frist
    1. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezugnehmend a…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation zu Gäubahn und 9 Euro Ticket [#250183]
Datum
30. Mai 2022 15:53
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezugnehmend auf die Pressemitteilung vom 25.5.2022: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/das-9-euro-ticket-gilt-auch-auf-der-gaeubahn/?pk_campaign=220527_newsletter_weekly&pk_keyword=nahverkehr&pk_medium=newsletter&pk_source=newsletter_weekly sowie Medienberichte, wie z.B.: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/friedrichshafen/neun-euro-ticket-und-gaeubahn-100.html Sämtliche schriftliche, elektronische und sonstige Kommunikation (E-Mails, Briefe, SMS, sonstige Kurznachrichten, etc.) zur Geltung des 9 Euro Tickets auf der Gäubahn zwischen Ihrem Ministerium und der Deutschen Bahn bzw. ihren Tochterunternehmen. Bitte senden Sie mir ferner Protokolle, Vermerke, Notizen (auch handschriftliche) zu Treffen, Telefonaten, etc. hierzu zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250183/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zu Gäubahn und 9 Euro Ticket“ vo…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation zu Gäubahn und 9 Euro Ticket [#250183]
Datum
1. Juli 2022 10:02
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zu Gäubahn und 9 Euro Ticket“ vom 30.05.2022 (#250183) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Ihr Schreiben vom 30.05.2022 Sehr << Antragsteller:in >> beigefügtes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer …
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Schreiben vom 30.05.2022
Datum
26. Juli 2022 09:00
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
image003.png
125,2 KB
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügtes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Kenntnisnahme übersandt. Für eventuelle Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den im Schreiben genannten Ansprechpartner. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
EILT! Klagefrist droht abzulaufen in vier Wochen! Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei e…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation zu Gäubahn und 9 Euro Ticket“ [#250183]
Datum
29. Juli 2022 00:29
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
EILT! Klagefrist droht abzulaufen in vier Wochen! Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/250183/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Begründung sehr vage und nicht in der Lage darzustellen ist, wodurch genau Geschäftsgeheimnisse berührt werden sollten. Mir kommt es ja gemäß der Anfrage gar nicht auf die Kosten/Zahlen an, sondern auf den reinen E-Mail-Verkehr. Sollten sich dort Preiskalkulationen widerfinden, könnten selbige wenn und soweit erforderlich sogar geschwärzt werden. Es ist ebenfalls nicht ersichtlich, warum jede einzelne E-Mail zwischen VM und DB von der DB als "vertraulich" hätte eingestuft werden sollen und können. Zuletzt stellt sich die Frage, ob sich die DB als quasi-Monopol überhaupt auf das Geschäftsgeheimnis berufen kann (vgl. Schoch IFG/Schoch IFG § 6 Rn. 94). Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie schnell die Zeit finden, meine Anfrage zu bearbeiten und auf das VM zuzugehen, sodass die Klagefrist nicht verstreicht! Ich selbst werde dem VM auch noch einmal meine Einwände darlegen. Vielen Dank für Ihre Mühen! Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 250183.pdf - 2022-07-26_1-beantwortung-kommunikationzugubahnund9euro.pdf - 2022-07-26_1-image003.png Anfragenr: 250183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250183/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation zu Gäubahn und 9 Euro Ticket“ [#250183]
Datum
29. Juli 2022 00:29
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
EILT! An: << Antragsteller:in >> Sehr geehrte Damen und Herren, Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben u…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation zu Gäubahn und 9 Euro Ticket“ [#250183]
Datum
3. August 2022 13:00
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
EILT! An: << Antragsteller:in >> Sehr geehrte Damen und Herren, Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben und für das Angebot, mich bei Rückfragen an Sie zu wenden. Da kein Widerspruch gegen Ihren Bescheid statthaft ist möchte ich diese Gelegenheit nutzen und Sie bitten, die von mir dargelegten Erläuterungen zu prüfen und den Bescheid anschließend gem. § 48 VwVfG BW zurückzunehmen, da er rechtswidrig ist. I. Sachverhalt Ich möchte hervorheben, dass meine Anfrage sich tatsächlich auf die Kommunikation des VM BW und der DB sowie ihrer Tochterunternehmen zur Geltung des 9 Euro Tickets in den IC-Verbindungen auf der Gäubahn bezog, wie sich zumindest auch aus der von mir angeführten Pressemitteilung Ihres Hauses vom 25.5.2022 und dem von mir angeführten Artikel des SWR, ebenfalls vom 25.52022, ergibt. Dies haben Sie selbst ja aber auch schon richtig auf S. 1 Ihres rechtswidrigen Bescheides geschlossen: „Die DB Fernverkehr AG erhält vom Land einen finanziellen Ausgleich für die Anerkennung des 9-Euro-Tickets in den IC-Zügen auf der Gäubahn.“ II. Rechtliche Würdigung 1. § 3 Abs. 3 LIFG (Entwürfe und Notizen) Ich möchte darauf hinweisen, dass durchaus ein Anspruch auf Kurznachrichten und persönliche Notizen zu Besprechungen besteht, wenn und soweit diese bei ordnungsgemäßer Aktenführung Bestandteil eines Vorgangs geworden ist (Schoch IFG § 2 Rn. 67-69). 2. Ablehnungsgrund des § 4 Abs. 1 Nr. 10 LIFG (vertraulich übermittelte Informationen) Entgegen Ihrer Auffassung und Ihrer sehr knappen diesbezüglichen Ausführungen ist der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 1 Nr. 10 LIFG vorliegend schon gar nicht berührt, da Sie weder dargelegt haben noch anderweitig ersichtlich wäre, dass die DB bzw. ihre Tochterunternehmen im fraglichen Fall als Informant oder Hinweisgeber tätig geworden wäre. Die Rechtsprechung ist in diesem Fall eindeutig: „Die Regelung bezweckt den Schutz des Informanten im Interesse der behördlichen Aufgabenerfüllung.“ BVerwG, Urteil vom 30. März 2017 – 7 C 19/15 –, juris 24; vgl. auch vorangehend „Die Regelung bezweckt allein den Schutz von Informanten und Hinweisgebern u.a. auf dem Gebiet der Strafverfolgung, des Verfassungsschutzes oder des Wettbewerbsrechts (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 11; Rossi, a.a.O., § 3 Rdnr. 60; Schoch, a.a.O., § 3 Rdnr. 186 ff.; Sitsen, a.a.O., S. 188).“ OVG Bln-Bbg, MMR 2011, 348 (350) Im Übrigen ist auch nicht nachvollziehbar oder verständlich, warum die DB bzw. ihre Tochterunternehmen überhaupt und sämtliche Kommunikation mit dem VM BW vertraulich geführt haben sollte. Eine Geltendmachung dieses Ausschlusstatbestandes bedürfte zumindest Ihrerseits noch substantiierter Ausführungen. 3. § 6 LIFG Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Vorliegend kommen schon von vorneherein keine Betriebs-, sondern nur Geschäftsgeheimnisse in Betracht. Ferner mangelt es für die Geltendmachung von Geschäftsgeheimnissen an der Wettbewerbsrelevanz der angefragten Informationen, da selbige im Falle einer Monopolstellung des Unternehmens nicht gegeben ist (Schoch IFG § 6 Rn. 14; OVG Bln-Bbg, BeckRS 2008, 36762). Vorliegend geht es ausschließlich um die IC-Verbindung auf der Gäubahn (siehe oben), also den Fernverkehr zur Schiene. Die DB bzw. ihre Tochterunternehmen, hier v.a. die DB Fernverkehr AG, verfügte 2020 über einen Marktanteil von 98 % im Fernverkehr (https://de.statista.com/statistik/dat... einziger Konkurrent im Fernverkehr dürfte Flixtrain sein, der die fragliche Strecke (Gäubahn) überhaupt nicht bedient, wie aus den aktuellen Flixtrain-Verbindungen hervorgeht (https://www.flixtrain.de/zugverbindungen). Es ist auch nicht ersichtlich, dass Flixtrain oder ein anderer Wettbewerber in (absehbarer) Zukunft die Gäubahn mit Fernverkehrszügen bedienen wollte. Somit hat die DB mit ihren Tochterunternehmen zweifellos ein Monopol auf der Fernverkehrsverbindung der Gäubahn, schützenswerte Geschäftsgeheimnisse können somit mangels Wettbewerbsrelevanz schon gar nicht vorliegen. Hilfsweise: Weiter gehen Ihre Ausführungen zu vermeintlichen Geschäftsgeheimnissen auch deswegen fehl, weil das Zustandekommen der günstigeren Preise auf der Gäubahn bereits öffentlich ist (https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/m...). Zuletzt bezweckte die LIFG-Anfrage auch nicht die Herausgabe von Preiskalkulationen o.Ä., sondern vielmehr die Kommunikation, Protokolle etc. zur Geltung des 9 Euro Tickets in den IC-Verbindungen auf der Gäubahn. Wenn Sie der Meinung sind, dass dort vereinzelt Zahlen enthalten sind, die Rückschlüsse auf Angebotskalkulationen zulassen so steht einer Herausgabe der anderen Kommunikation bzw. Protokolle, die keine solchen Angaben enthalten, nichts im Wege. Ggf. hätten Sie auch solche Angaben schwärzen können. Ich bitte Sie ferner um substantiierte Ausführungen dazu, weshalb genau die Angaben Rückschlüsse auf Angebotskalkulationen etc. zulassen könnten, andernfalls lassen sich die Angaben weder durch mich noch durch ein Gericht ernsthaft prüfen. III. Ergebnis Ihr Bescheid ist rechtswidrig und sollte zurückgenommen werden. Ich bitte Sie insbesondere, dies deutlich vor Ablauf der Klagefrist zu tun, da ich andernfalls gezwungen bin, Klage gegen Ihren Bescheid zu erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
EILT! An: << Antragsteller:in >> Sehr geehrte Damen und Herren, Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben u…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation zu Gäubahn und 9 Euro Ticket“ [#250183]
Datum
3. August 2022 13:01
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
EILT! An: << Antragsteller:in >> Sehr geehrte Damen und Herren, Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben und für das Angebot, mich bei Rückfragen an Sie zu wenden. Da kein Widerspruch gegen Ihren Bescheid statthaft ist möchte ich diese Gelegenheit nutzen und Sie bitten, die von mir dargelegten Erläuterungen zu prüfen und den Bescheid anschließend gem. § 48 VwVfG BW zurückzunehmen, da er rechtswidrig ist. I. Sachverhalt Ich möchte hervorheben, dass meine Anfrage sich tatsächlich auf die Kommunikation des VM BW und der DB sowie ihrer Tochterunternehmen zur Geltung des 9 Euro Tickets in den IC-Verbindungen auf der Gäubahn bezog, wie sich zumindest auch aus der von mir angeführten Pressemitteilung Ihres Hauses vom 25.5.2022 und dem von mir angeführten Artikel des SWR, ebenfalls vom 25.52022, ergibt. Dies haben Sie selbst ja aber auch schon richtig auf S. 1 Ihres rechtswidrigen Bescheides geschlossen: „Die DB Fernverkehr AG erhält vom Land einen finanziellen Ausgleich für die Anerkennung des 9-Euro-Tickets in den IC-Zügen auf der Gäubahn.“ II. Rechtliche Würdigung 1. § 3 Abs. 3 LIFG (Entwürfe und Notizen) Ich möchte darauf hinweisen, dass durchaus ein Anspruch auf Kurznachrichten und persönliche Notizen zu Besprechungen besteht, wenn und soweit diese bei ordnungsgemäßer Aktenführung Bestandteil eines Vorgangs geworden ist (Schoch IFG § 2 Rn. 67-69). 2. Ablehnungsgrund des § 4 Abs. 1 Nr. 10 LIFG (vertraulich übermittelte Informationen) Entgegen Ihrer Auffassung und Ihrer sehr knappen diesbezüglichen Ausführungen ist der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 1 Nr. 10 LIFG vorliegend schon gar nicht berührt, da Sie weder dargelegt haben noch anderweitig ersichtlich wäre, dass die DB bzw. ihre Tochterunternehmen im fraglichen Fall als Informant oder Hinweisgeber tätig geworden wäre. Die Rechtsprechung ist in diesem Fall eindeutig: „Die Regelung bezweckt den Schutz des Informanten im Interesse der behördlichen Aufgabenerfüllung.“ BVerwG, Urteil vom 30. März 2017 – 7 C 19/15 –, juris 24; vgl. auch vorangehend „Die Regelung bezweckt allein den Schutz von Informanten und Hinweisgebern u.a. auf dem Gebiet der Strafverfolgung, des Verfassungsschutzes oder des Wettbewerbsrechts (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 11; Rossi, a.a.O., § 3 Rdnr. 60; Schoch, a.a.O., § 3 Rdnr. 186 ff.; Sitsen, a.a.O., S. 188).“ OVG Bln-Bbg, MMR 2011, 348 (350) Im Übrigen ist auch nicht nachvollziehbar oder verständlich, warum die DB bzw. ihre Tochterunternehmen überhaupt und sämtliche Kommunikation mit dem VM BW vertraulich geführt haben sollte. Eine Geltendmachung dieses Ausschlusstatbestandes bedürfte zumindest Ihrerseits noch substantiierter Ausführungen. 3. § 6 LIFG Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Vorliegend kommen schon von vorneherein keine Betriebs-, sondern nur Geschäftsgeheimnisse in Betracht. Ferner mangelt es für die Geltendmachung von Geschäftsgeheimnissen an der Wettbewerbsrelevanz der angefragten Informationen, da selbige im Falle einer Monopolstellung des Unternehmens nicht gegeben ist (Schoch IFG § 6 Rn. 14; OVG Bln-Bbg, BeckRS 2008, 36762). Vorliegend geht es ausschließlich um die IC-Verbindung auf der Gäubahn (siehe oben), also den Fernverkehr zur Schiene. Die DB bzw. ihre Tochterunternehmen, hier v.a. die DB Fernverkehr AG, verfügte 2020 über einen Marktanteil von 98 % im Fernverkehr (https://de.statista.com/statistik/dat... einziger Konkurrent im Fernverkehr dürfte Flixtrain sein, der die fragliche Strecke (Gäubahn) überhaupt nicht bedient, wie aus den aktuellen Flixtrain-Verbindungen hervorgeht (https://www.flixtrain.de/zugverbindungen). Es ist auch nicht ersichtlich, dass Flixtrain oder ein anderer Wettbewerber in (absehbarer) Zukunft die Gäubahn mit Fernverkehrszügen bedienen wollte. Somit hat die DB mit ihren Tochterunternehmen zweifellos ein Monopol auf der Fernverkehrsverbindung der Gäubahn, schützenswerte Geschäftsgeheimnisse können somit mangels Wettbewerbsrelevanz schon gar nicht vorliegen. Hilfsweise: Weiter gehen Ihre Ausführungen zu vermeintlichen Geschäftsgeheimnissen auch deswegen fehl, weil das Zustandekommen der günstigeren Preise auf der Gäubahn bereits öffentlich ist (https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/m...). Zuletzt bezweckte die LIFG-Anfrage auch nicht die Herausgabe von Preiskalkulationen o.Ä., sondern vielmehr die Kommunikation, Protokolle etc. zur Geltung des 9 Euro Tickets in den IC-Verbindungen auf der Gäubahn. Wenn Sie der Meinung sind, dass dort vereinzelt Zahlen enthalten sind, die Rückschlüsse auf Angebotskalkulationen zulassen so steht einer Herausgabe der anderen Kommunikation bzw. Protokolle, die keine solchen Angaben enthalten, nichts im Wege. Ggf. hätten Sie auch solche Angaben schwärzen können. Ich bitte Sie ferner um substantiierte Ausführungen dazu, weshalb genau die Angaben Rückschlüsse auf Angebotskalkulationen etc. zulassen könnten, andernfalls lassen sich die Angaben weder durch mich noch durch ein Gericht ernsthaft prüfen. III. Ergebnis Ihr Bescheid ist rechtswidrig und sollte zurückgenommen werden. Ich bitte Sie insbesondere, dies deutlich vor Ablauf der Klagefrist zu tun, da ich andernfalls gezwungen bin, Klage gegen Ihren Bescheid zu erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit - Az.: 0221.4-15/361 - [#250183] Az.: 0221.4-15/361 Sehr geehrte Damen und Herren, ich…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit - Az.: 0221.4-15/361 - [#250183]
Datum
8. August 2022 20:53
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 0221.4-15/361 Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen herzlich für die hilfreiche und umfangreiche Vermittlung! Ich habe meine Anfechtungsklage bereits finalisiert und erhebe sie, sofern das VM seinen Bescheid nicht zurücknimmt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250183/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit - Az.: 0221.4-15/361 - [#250183] Ihr Az.: VM3-0221-23/6/2 Sehr geehrte Damen und Herren…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit - Az.: 0221.4-15/361 - [#250183]
Datum
8. August 2022 20:56
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: VM3-0221-23/6/2 Sehr geehrte Damen und Herren, soweit ich weiß, haben Sie heute die Stellungnahme des LfDI in oben bezeichneter Sache erhalten. Ich bitte Sie daher, Ihren rechtswidrigen Bescheid unverzüglich zurückzunehmen und meine Anfrage alsbald möglich zu beantworten. Andernfalls werde ich Anfechtungsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250183/
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Antwort im Vermittlungsverfahren << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>: Kommunikat…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
Antwort im Vermittlungsverfahren << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>: Kommunikation zu Gäubahn und 9-Euro-Ticket - Anträge nach LIFG, IFG, UIG, UVwG, VIG, DSGVO etc.
Datum
24. August 2022 08:10
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Damen und Herren, beigefügtes Schreiben erhalten Sie vorab elektronisch übersandt. Das Original folgt mit der Post. Für eventuelle Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den im Schreiben genannten Ansprechpartner. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort im Vermittlungsverfahren << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> (Az.: 0…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort im Vermittlungsverfahren << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> (Az.: 0221.4-15/361): Kommunikation zu Gäubahn und 9-Euro-Ticket - Anträge nach LIFG, IFG, UIG, UVwG, VIG, DSGVO etc. [#250183]
Datum
28. August 2022 22:48
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: Az.: 0221.4-15/361 EILT! Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, dass das VM auf Ihren Vermittlungsversuch eingegangen ist, allerdings hatte ich die Klage in der Zwischenzeit bereits eingereicht. Ich würde mich dennoch und gerade deswegen freuen, wenn Sie mir eine Einschätzung zur neuerlichen Beurteilung des VM geben könnten, sodass ich weiß, ob ich die Klage aufrechterhalten und zurückziehen möchte. Außerdem hat das VM seinen Bescheid mir gegenüber ja nicht zurückgenommen, ich würde mich deswegen auch freuen, wenn Sie mir sagen könnten, was davon zu halten ist. Herzlichen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250183/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit - Az.: 0221.4-15-361 - [#250183] Az.: 0221.4-15/361 Sehr geehrte Damen und Herren, hab…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit - Az.: 0221.4-15-361 - [#250183]
Datum
7. September 2022 20:39
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 0221.4-15/361 Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie herzlichen Dank für Ihre Vermittlungen! Ich hoffe, dass das VM sich nun an mich wendet und mich auch nicht durch übermäßig hohe Gebühren abzuschrecken versucht - andernfalls werde ich mich ggf. wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250183/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sehr geehrte Damen und Herren, beigefügtes Schreiben erhalten Sie vorab elektronisch übersandt. Das Original folg…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit: Antrag [geschwärzt] „Kommunikation zu Gäubahn und 9 Euro Ticket“ vom 30. Mai 2022
Datum
11. November 2022 08:16
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Damen und Herren, beigefügtes Schreiben erhalten Sie vorab elektronisch übersandt. Das Original folgt mit der Post. Für eventuelle Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den im Schreiben genannten Ansprechpartner. [geschwärzt] erhält eine Kopie dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt] [[geschwärzt]]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben sich in Ihrer Nachricht vom 24.8.2022 an den LfDI dahingehend geäußert,…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Antrag des Herrn << Antragsteller:in >> „Kommunikation zu Gäubahn und 9 Euro Ticket“ vom 30. Mai 2022 [#250183]
Datum
18. November 2022 18:46
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben sich in Ihrer Nachricht vom 24.8.2022 an den LfDI dahingehend geäußert, dass Sie die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den von mir angefragten Informationen schwärzen könnten und sodann unter Erhebung der maximalen Gebühr von 500 Euro Auskunft erteilen würden. Der LfDI hat daraufhin mir geschrieben, dass er Sie aufgefordert hätte, zunächst die Gebühren aufzuschlüsseln und einen Überblick über die angefragten Dokumente zu geben, sodass sich der Zeitaufwand nachvollziehen lässt. Ich möchte Sie nun ebenfalls und abermals bitten, dem nachzukommen um in unserer beider Interesse den anhängigen Rechtsstreit vor dem VG Stuttgart für erledigt erklären zu können. Ich möchte Sie insbesondere bitten, in dem Überblick über die Gebühren das jeweilige Datum oder zumindest den groben Zeitraum der Kommunikation anzugeben, sodass ich meine Anfrage ggf. zeitlich beschränken kann, um die Gebühren zu senken. Ich danke Ihnen für Ihre Kooperation! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: VM3-0221 -23/6/17 Guten Tag, ich erinnere an meine E-Mail vom 18.11.2022 und bitte um alsbaldige Antwo…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Antrag des Herrn << Antragsteller:in >> „Kommunikation zu Gäubahn und 9 Euro Ticket“ vom 30. Mai 2022 [#250183]
Datum
23. Januar 2023 13:31
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: VM3-0221 -23/6/17 Guten Tag, ich erinnere an meine E-Mail vom 18.11.2022 und bitte um alsbaldige Antwort. Andernfalls werde ich nach Ablauf von drei Monaten ab dem genannten Datum Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Beantwortung Anfrage Aufschlüsselung Gebühren Sehr << Antragsteller:in >> beigefügtes Schreiben erhal…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
Beantwortung Anfrage Aufschlüsselung Gebühren
Datum
21. Februar 2023 07:54
Status
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1,2 KB
image002.png
1,0 KB
image003.jpg
9,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> beigefügtes Schreiben erhalten Sie vorab elektronisch übersandt. Das Original folgt mit der Post. Für eventuelle Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den im Schreiben genannten Ansprechpartner. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Beantwortung Anfrage Aufschlüsselung Gebühren [#250183] Sehr << Anrede >> herzlichen Dank! Ich b…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beantwortung Anfrage Aufschlüsselung Gebühren [#250183]
Datum
21. Februar 2023 17:58
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank! Ich beschränke angesichts dieser Gebühren meine Anfrage auf das Protokoll der ersten zu diesem Thema stattgefunden Videokonferenz und gehe davon aus, dass es sich damit nunmehr um eine einfache, gebührenfreie Anfrage handelt. Sollte dem nicht so sein, bitte ich wiederum vorab um eine Einschätzung zu den zu erwartenden Gebühren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250183/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Ihre Anfrage vom 21. Februar 2023 Sehr << Antragsteller:in >> beigefügtes Schreiben (inkl. Anlage) er…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage vom 21. Februar 2023
Datum
29. März 2023 13:08
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
image003.png
125,2 KB
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügtes Schreiben (inkl. Anlage) erhalten Sie vorab elektronisch übersandt. Das Original folgt mit der Post. Für eventuelle Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den im Schreiben genannten Ansprechpartner. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage vom 21. Februar 2023 [#250183] Ihr Az.: VM3-0221 -23/6/22 Sehr << Anrede >> ich dan…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 21. Februar 2023 [#250183]
Datum
29. März 2023 22:50
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: VM3-0221 -23/6/22 Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Antwort und entschuldige mich zugleich für die nicht immer einfache Kommunikation! Danke für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250183/