Kommunikation zu Herausgabe Protokoll Gemeinsamer Krisenstab
Anfrage an:
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sämtliche Unterlagen bzgl. der Umsetzung des Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin vom 24. Juli 2023 (Az. 2 K 161/21), mit dem die Bundesrepublik Deutschland rechtskräftig dazu verpflichtet wurde, mir Zugang zu den Lagebildern und Protokollen des Gemeinsamen Krisenstabs zu gewähren;
insbesondere jede Kommunikation (E-Mails, Gesprächsvermerke etc.) mit dem Bundesministerium für Gesundheit hinsichtlich der bisher nicht erfolgten Zugänglichmachung der Protokolle.
Warte auf Antwort
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Datum29. März 2024
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4. Mai 2024
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