Kommunikation zu meinem Informationszugangsantrag FragDenStaat-253437

Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kommunikation, die zur Bearbeitung meines Antrages FragDenStaat-253437 "Kommunikation zu meinem Informationszugangsantrag FragDenStaat-193655" (https://fragdenstaat.de/a/253437) geführt wurde.

Ich möchte insbesondere wissen, wann Sie Ihrem Anwalt welchen Auftrag zur Prüfung meiner Anfrage erteilt haben, wann und wie Sie das Drittbeteiligungsverfahren eingeleitet haben, und welche Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten nach §9(4) Thüringer Transparenzgesetz und §25 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz Sie für meinen Antrag erörtert haben.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG), sowie Art. 15 DSGVO.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG und Art. 12 Abs. 3 DSGVO und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. November 2022
  • Frist
    16. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kommuni…
An Landesärztekammer Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation zu meinem Informationszugangsantrag FragDenStaat-253437 [#263170]
Datum
13. November 2022 13:38
An
Landesärztekammer Thüringen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kommunikation, die zur Bearbeitung meines Antrages FragDenStaat-253437 "Kommunikation zu meinem Informationszugangsantrag FragDenStaat-193655" (https://fragdenstaat.de/a/253437) geführt wurde. Ich möchte insbesondere wissen, wann Sie Ihrem Anwalt welchen Auftrag zur Prüfung meiner Anfrage erteilt haben, wann und wie Sie das Drittbeteiligungsverfahren eingeleitet haben, und welche Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten nach §9(4) Thüringer Transparenzgesetz und §25 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz Sie für meinen Antrag erörtert haben. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG), sowie Art. 15 DSGVO. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG und Art. 12 Abs. 3 DSGVO und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263170 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263170/

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Landesärztekammer Thüringen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach ThürTG und DSGVO wird vollständig abgelehnt. Wir verweis…
Von
Landesärztekammer Thüringen
Betreff
Anfrage #263170: Kommunikation zu meinem Informationszugangsantrag FragDenStaat-253437
Datum
12. Dezember 2022 10:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach ThürTG und DSGVO wird vollständig abgelehnt. Wir verweisen auf das laufende Verfahren 8 K 771/22 We, in dem aktuell die Frage geklärt werden soll, ob dem Informationsverlangen die Regelung des § 2 Abs. 4 ThürTG entgegensteht. Nach Beendigung des Verfahrens 8 K 771/22 We wird geprüft werden, ob je nach Entscheidung des Gerichts ein Anspruch Ihrerseits auf Informationszugang besteht. Der Anwendungsbereich des Art. 15 DSGVO ist nicht eröffnet. Die Regelung des Art. 15 DSGVO umfasst ein allgemeines Auskunftsrecht über die Verarbeitung personenbezogener Daten einer betroffenen Person. Es ist unstreitig, dass die LÄKT personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet. Das betrifft allerdings lediglich solche personenbezogenen Daten, die der LÄKT von Ihnen selbst im Rahmen der streitgegenständlichen Auseinandersetzungen übermittelt wurden, also Name, Vorname und Anschrift. Diese personenbezogenen Daten verarbeitet die LÄKT ausschließlich zu Zwecken und für die Dauer der Rechtsverteidigung. Empfangen haben diese personenbezogenen Daten lediglich Personen, die mit der Bearbeitung Ihrer Anfragen bzw. der Widerspruchs-/Klageverfahren betraut sind. Abschließend werden Sie auf die Möglichkeit hingewiesen, den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit anzurufen (Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 900455, 99107 Erfurt). Mit freundlichen Grüßen