Kommunikation zu meiner Anfrage "Anweisungen zu Eingangsbestätigungen"

Anfrage an: Robert Koch-Institut

- jegliche interne und externe Kommunikation zu meiner Anfrage "Anweisungen zu Eingangsbestätigungen"
Ihr Zeichen: 2.13.04/0005#0011
Mein Zeichen: 268889
GZ, BfDI: IFG-721/009 II#0601

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. April 2023
  • Frist
    23. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - jegliche interne und externe Kommun…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation zu meiner Anfrage "Anweisungen zu Eingangsbestätigungen" [#276823]
Datum
20. April 2023 16:36
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- jegliche interne und externe Kommunikation zu meiner Anfrage "Anweisungen zu Eingangsbestätigungen" Ihr Zeichen: 2.13.04/0005#0011 Mein Zeichen: 268889 GZ, BfDI: IFG-721/009 II#0601
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276823/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 20.04.2023 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihre…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 20.04.2023
Datum
4. Mai 2023 15:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 20.04.2023, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0005#0046 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 20.04.2023 [#276823] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zu meiner …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 20.04.2023 [#276823]
Datum
25. Mai 2023 11:16
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zu meiner Anfrage "Anweisungen zu Eingangsbestätigungen"“ vom 20.04.2023 (#276823) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 20.04.2023 [#276823] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zu meiner …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 20.04.2023 [#276823]
Datum
30. Mai 2023 10:17
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zu meiner Anfrage "Anweisungen zu Eingangsbestätigungen"“ vom 20.04.2023 (#276823) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 20.04.2023, Az. 2.13.04/0005#0046 Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 20.04.2023, Az. 2.13.04/0005#0046
Datum
31. Mai 2023 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
vorgang-2-13-0400050011.pdf
4,8 MB
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Aktenzeichen 2.13.04/0005#0046, zu welcher wir Ihnen das Folgende mitteilen: Bitte beachten Sie, dass sich der Zugangsanspruch nach dem IFG auf amtliche Informationen §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG beschränkt, d.h. auf amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, welche die Behörde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Aktenführung zum Vorgang nimmt. Den vollständigen Verwaltungsvorgang finden Sie im Anhang an diese E-Mail. Soweit hier Schwärzungen vorgenommen wurden, handelt es sich um personenbezogene Daten im Sinne des § 5 Absatz 1 S. 1 IFG. Darüber hinaus liegen dem Robert Koch-Institut (RKI) keine amtlichen Informationen zu Ihrer Anfrage "Anweisungen zu Eingangsbestätigungen", Aktenzeichen 2.13.04/0005#0011, vor. § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen