Kommunikation zum Abitur während Corona

1. Sämtliche Kommunikation, Dokumente, Informationen, Gutachten und Entscheidungen dazu wie und ob das Abitur des Jahrgangs 19/20 von der Corona-Krise beeinflusst wird.
2. Sämtliche Kommunikation, Dokumente, Informationen, Gutachten und Entscheidungen dazu wie und ob andere Prüfungen von der Corona-Krise beeinflusst sind.
3. Sämtliche Kommunikation, Dokumente, Informationen, Gutachten und Entscheidungen dazu wie und ob das Abitur des Jahrgangs 19/20 stattfindet.
a. auch im Bezug auf die Abkehr von einem Zentralabitur (vgl. Pressemitteilung der KMK vom 25.03.2020)
4. Sämtliche Kommunikation, Dokumente, Informationen, Gutachten und Entscheidungen dazu wie und ob andere Jahrgänge von der Corona-Krise beeinflusst werden (bspw. Änderung der Kernlehrpläne, geänderte Anforderungen)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    25. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
  • 2 Follower:innen
Moritz Bayerl
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Moritz Bayerl
Betreff
Kommunikation zum Abitur während Corona [#183381]
Datum
25. März 2020 16:19
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sämtliche Kommunikation, Dokumente, Informationen, Gutachten und Entscheidungen dazu wie und ob das Abitur des Jahrgangs 19/20 von der Corona-Krise beeinflusst wird. 2. Sämtliche Kommunikation, Dokumente, Informationen, Gutachten und Entscheidungen dazu wie und ob andere Prüfungen von der Corona-Krise beeinflusst sind. 3. Sämtliche Kommunikation, Dokumente, Informationen, Gutachten und Entscheidungen dazu wie und ob das Abitur des Jahrgangs 19/20 stattfindet. a. auch im Bezug auf die Abkehr von einem Zentralabitur (vgl. Pressemitteilung der KMK vom 25.03.2020) 4. Sämtliche Kommunikation, Dokumente, Informationen, Gutachten und Entscheidungen dazu wie und ob andere Jahrgänge von der Corona-Krise beeinflusst werden (bspw. Änderung der Kernlehrpläne, geänderte Anforderungen)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Moritz Bayerl Anfragenr: 183381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183381 Postanschrift Moritz Bayerl << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Moritz Bayerl
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
25. März 2020 16:20
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Moritz Bayerl
AW: Empfangsbestätigung [#183381] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommun…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Moritz Bayerl
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#183381]
Datum
29. April 2020 15:03
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zum Abitur während Corona“ vom 25.03.2020 (#183381) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Moritz Bayerl Anfragenr: 183381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183381
Moritz Bayerl
AW: Empfangsbestätigung [#183381] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommun…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Moritz Bayerl
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#183381]
Datum
4. Mai 2020 18:40
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zum Abitur während Corona“ vom 25.03.2020 (#183381) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Moritz Bayerl Anfragenr: 183381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183381
Moritz Bayerl
AW: Empfangsbestätigung [#183381] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommun…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Moritz Bayerl
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#183381]
Datum
17. Juni 2020 12:40
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zum Abitur während Corona“ vom 25.03.2020 (#183381) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Moritz Bayerl Anfragenr: 183381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183381/
Moritz Bayerl
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Moritz Bayerl
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation zum Abitur während Corona“ [#183381] [#183381]
Datum
9. September 2020 15:20
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/183381/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da die Frist mittlerweile um 135 Tage überschritten wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Moritz Bayerl Anhänge: - 183381.pdf Anfragenr: 183381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183381/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
[geschwärzt] Antrag vom 25.03.2020 an das Ministerium für Schule und Bildung NRW auf Zugang zur Kommunikation währ…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
[geschwärzt] Antrag vom 25.03.2020 an das Ministerium für Schule und Bildung NRW auf Zugang zur Kommunikation während Corona
Datum
19. Oktober 2020 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
[geschwärzt] Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 25.03.2020 an das Ministerium für Schule und Bildung NRW auf Zugang zur Kommunikation während Corona Mein Auskunftsersuchen vom 10.09.2020 Sehr geehrter Herr Bayerl, leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AZ: 521 1. Herrn Moritz Bayerl per E-Mail über www.fragdenstaat.de Abitur 2020 Ihr Antrag vom 25.03.2020…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Kommunikation zum Abitur während Corona [#183381]
Datum
2. November 2020 13:34
Status
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AZ: 521 1. Herrn Moritz Bayerl per E-Mail über www.fragdenstaat.de Abitur 2020 Ihr Antrag vom 25.03.2020 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrter Herr Bayerl, zunächst bitte ich die späte Beantwortung zu entschuldigen. Aufgrund der Corona bedingten besonderen Arbeitsumstände im Frühjahr 2020 und des Umfangs des Antrags konnte die in § 5 Absatz 2 IFG NRW grundsätzlich vorgesehene Frist zur Bescheidung Ihres Antrags nicht eingehalten werden. Anhand Ihrer Angaben "Sämtliche Kommunikation, Dokumente, Informationen, Gutachten und Entscheidungen" zu "Einfluss" auf das Abitur, andere Prüfungen und andere Jahrgänge ist es nicht möglich, die im Ministerium für Schule und Bildung (MSB) vorhanden Informationen einzugrenzen. Seit Beginn der Einschränkungen des Schulbetriebs ab März 2020 sind nahezu alle Fachreferate des MSB in irgendeiner Weise mit Fragen rund um die Bewältigung der Pandemie befasst. Um Informationen für Sie zweckentsprechend und mit sachgerechtem Aufwand zusammenstellen zu können, bitte ich Sie daher gemäß § 5 Absatz 1 Satz 3 IFG um nähere Eingrenzung und Konkretisierung Ihres Antrags. Dabei möchte ich vorsorglich darauf hinweisen, dass die Erteilung der erbetenen Auskünfte gemäß § 11 IFG kostenpflichtig ist. Daher ist es bestimmt auch in Ihrem Interesse, wenn Ihr Antrag hinreichend bestimmt und die erwünschten Informationen konkretisiert werden. Mit freundlichen Grüßen

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