Kommunikation zum besetzten Kloster

Anfrage an: Stadtwerke Aachen AG

sämtliche interne und externe Kommunikation zum besetzten Kloster in der Karmeliterstr. in Aachen, insbesondere aber nicht ausschließlich zum Abstellen von Strom, Wasser oder Gasanschlüssen. Von besonderem Interesse sind für mich Kommunikation (E-Mail, Brief) mit der Besitzerin und ihren bevollmächtigten sowie Vertreter*innen der Stadtverwaltung und des Stadtrates. Selbstverständlich können persönliche Informationen wie Namen oder Adressen von Absender und Empfänger unkenntlich gemacht werden, im Idealfall so, dass noch erkenntlich ist, welche E-Mails oder Briefe von der selben Absender*in oder für die selbe Empfänger*in bestimmt war.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Juli 2022
  • Frist
    16. August 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadtwerke Aachen AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation zum besetzten Kloster [#253281]
Datum
14. Juli 2022 12:27
An
Stadtwerke Aachen AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche interne und externe Kommunikation zum besetzten Kloster in der Karmeliterstr. in Aachen, insbesondere aber nicht ausschließlich zum Abstellen von Strom, Wasser oder Gasanschlüssen. Von besonderem Interesse sind für mich Kommunikation (E-Mail, Brief) mit der Besitzerin und ihren bevollmächtigten sowie Vertreter*innen der Stadtverwaltung und des Stadtrates. Selbstverständlich können persönliche Informationen wie Namen oder Adressen von Absender und Empfänger unkenntlich gemacht werden, im Idealfall so, dass noch erkenntlich ist, welche E-Mails oder Briefe von der selben Absender*in oder für die selbe Empfänger*in bestimmt war.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253281/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtwerke Aachen AG
Automatische Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir kümmern uns umgehend um …
Von
Stadtwerke Aachen AG
Betreff
Automatische Antwort
Datum
14. Juli 2022 12:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen und werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden. Kennen Sie eigentlich schon unseren Online-Service? Damit können Sie von überall und rund um die Uhr zahlreiche Ihrer Anliegen direkt erledigen. Weitere Informationen finden Sie hier: www.stawag.de/online-service Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Stadtwerke Aachen AG
Ihre Anfrage vom 14.07.2022 Sehr << Antragsteller:in >>   vielen Dank für Ihre per E-Mail vom 14.07.20…
Von
Stadtwerke Aachen AG
Betreff
Ihre Anfrage vom 14.07.2022
Datum
15. August 2022 16:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >>   vielen Dank für Ihre per E-Mail vom 14.07.2022 an die Stadtwerke Aachen AG gerichtete Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW – nachfolgend IFG NRW.   Sie begehren die Herausgabe „sämtlicher interner und externer Kommunikation zum besetzten Kloster in der Karmeliterstr. in Aachen, insbesondere aber nicht ausschließlich zum Abstellen von Strom, Wasser oder Gasanschlüssen“. Dabei äußern Sie ein besonderes Interesse an der Kommunikation per E-Mail und Brief mit der Besitzerin und Ihren Bevollmächtigten sowie Vertreter*innen der Stadtverwaltung und des Stadtrats.   Wir gehen davon aus, dass Ihre Anfrage sich auf das Kloster in der Lousbergstraße 14 in Aachen bezieht. Ein besetztes Kloster in der Karmeliterstraße ist uns nicht bekannt.   Gerne haben wir Ihre Anfrage geprüft, müssen Ihnen aber leider mitteilen, dass wir Ihnen die erbetenen Informationen nicht zur Verfügung stellen können.   Die von Ihnen angefragte Kommunikation enthält Informationen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Stadtwerke Aachen AG – nachfolgend STAWAG – darstellen, deren Weitergabe zu einem nicht geringfügigen wirtschaftlichen Schaden der STAWAG führen würde. Vor diesem Hintergrund ist Ihre Anfrage nach § 8 IFG NRW abzulehnen.   Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge,  die einen Unternehmensbezug aufweisen,nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind,nach dem Willen des Inhabers geheim bleiben sollen undan deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat.   Es ist dabei nicht erforderlich, dass die begehrte Information bereits als solche ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis darstellt. Ausreichend ist bereits, wenn sie Rückschlüsse auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zulässt.   Bei Auskünften zu Immobilien, die Interessen eines Kunden der STAWAG betreffen, und Kundenbeziehungen handelt es sich unzweifelhaft um interne Betriebsinformationen, die grundsätzlich nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind, die geheim bleiben sollen und an deren Nichtverbreitung die STAWAG ein berechtigtes Interesse hat.   Das berechtigte Interesse der STAWAG an der Nichtverbreitung dieser Informationen ergibt sich bereits aus der Tatsache, dass die STAWAG mit anderen Marktteilnehmern auf dem Energiemarkt im Wettbewerb steht.  Die Herausgabe von Informationen über Kundendaten, gleich welcher Art, stellen stets eine erhebliche Gefährdung der Wettbewerbsposition der STAWAG dar. Dieses gilt insbesondere hinsichtlich der Informationen über das Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein bestimmter Energieversorgungseinrichtungen und Verträge. Wesentlich ist insoweit auch, dass die STAWAG durch die Herausgabe entsprechender Informationen ihre Pflichten aus Vertragsverhältnissen verletzten könnte. Vertragspartner haben regelmäßig berechtigte Interessen an der Geheimhaltung des Vorhandenseins von Energieversorgungseinrichtungen und Verträgen.   Vor diesem Hintergrund würde die Weitergabe der angefragten Daten zu einem nicht geringfügigen wirtschaftlichen Schaden der STAWAG führen.   Wir bitten um Verständnis, dass aus den dargestellten Gründen eine Zurverfügungstellung der geforderten Informationen nicht möglich ist.   Abschließend möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Ihnen grundsätzlich nach § 13 Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz NRW das Recht zusteht, sich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte für das Recht auf Information zu wenden.   Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.   Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 14.07.2022 [#253281] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort. Leider glau…
An Stadtwerke Aachen AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 14.07.2022 [#253281]
Datum
15. August 2022 16:47
An
Stadtwerke Aachen AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort. Leider glaube ich, dass §8 IFG NRW in diesem Fall keine Anwendung findet: §8 IFG NRW setzt vorraus, dass ihnen durch Beantwortung meiner Anfrage konkret ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Schaden entstehen würde. Dies bezweifle ich, da es ausschließlich um Kommunikation zur Stromabschaltung geht. Gerne dürfen sie konkrete Informationen zu Kundendaten schwärzen, etwa die Höhe ausstehender Beträge oder ähnliches. Weiterhin gilt §8 IFG NRW dann nicht, wenn die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Gewährung des Informationszugangs hat und der eintretende Schaden nur geringfügig wäre. Das besetzte Kloster stand seit der Besetzung wiederholt im Fokus der Öffentlichkeit, und auch die Stromabschaltung war von so großem öffentlichen Interesse, dass darüber ein Zeitungsartikel geschrieben wurde. Ich bitte sie also zu konkretisieren weshalb durch die Veröffentlichung von (teilweise geschwärzten) Emails zur Stromabschaltung ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden enstehen würde oder die gewünschten Informationen herauszugeben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253281/
Stadtwerke Aachen AG
Automatische Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir kümmern uns umgehend um …
Von
Stadtwerke Aachen AG
Betreff
Automatische Antwort
Datum
15. August 2022 16:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen und werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden. Kennen Sie eigentlich schon unseren Online-Service? Damit können Sie von überall und rund um die Uhr zahlreiche Ihrer Anliegen direkt erledigen. Weitere Informationen finden Sie hier: www.stawag.de/online-service Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtwerke Aachen AG
Ihre Anfrage vom 15.08.2022 Sehr << Antragsteller:in >>   die Konkretisierung Ihrer Anfrage vom 15.08.…
Von
Stadtwerke Aachen AG
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.08.2022
Datum
12. September 2022 08:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >>   die Konkretisierung Ihrer Anfrage vom 15.08.2022 haben wir erhalten.   Danach gehen wir davon aus, dass sich Ihre Anfrage nunmehr ausschließlich auf die Kommunikation zur Unterbrechung der Stromversorgung für das Kloster in der Lousbergstraße 14 bezieht.   Wir haben Ihnen bereits dargelegt, dass eine Kommunikation zu Kundendaten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse i.S.d. § 8 IFG NRW der Stadtwerke Aachen AG, nachfolgend STAWAG, darstellt. Wir haben ebenfalls erläutert, vor welchem Hintergrund die Weitergabe der Kommunikation bzw. Kundendaten für die STAWAG zu einem wesentlichen Schaden führen würde.   Dass auf Veranlassung durch Dritte in der Presse bekannt geworden ist, dass die STAWAG das Kloster mit Strom beliefert ist, ist korrekt. Trotz dessen werden in der von Ihnen angefragten Kommunikation mit dem Vertragspartner weitere Vertragsdetails genannt, an deren Nichtverbreitung die STAWAG ein schützenswertes Interesse hat. Dieses gilt insbesondere im Hinblick auf etwaige Kommunikations-, Verbrauchs- und Abrechnungsdaten von Vertragspartnern. Im Übrigen können wir kein überwiegendes Interesse der Allgemeinheit an den angefragten Informationen erkennen. Das Interesse der Allgemeinheit dürfte sich weniger an der Kommunikation der STAWAG mit ihrem Vertragspartner, als an der zukünftigen Nutzung der denkmalgeschützten Klosteranlage orientieren.   Im Hinblick auf die Kommunikation gegenüber der Stadt Aachen zum besetzten Kloster ist Ihr Antrag im Hinblick auf § 7 Abs. 2 Buchst. a) IFG NRW ablehnen. Diese Regelung schützt Informationen, die sich inhaltlich auf den Prozess der Willensbildung innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen beziehen. Dieser Schutz dient dazu, eine vertrauliche Kommunikation in einer Atmosphäre der Offenheit und einen allein an der Sache orientierter Austausch von Argumenten zu fördern und für die Zukunft zu gewährleisten.   Wir dürfen Ihnen jedoch versichern, dass die Stadt Aachen die STAWAG in keiner Weise zur Unterbrechung der Stromversorgung aufgefordert hat.   Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihnen grundsätzlich nach § 13 Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz NRW das Recht zusteht, sich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte für das Recht auf Information zu wenden. Mit freundlichen Grüßen