Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Kommunikation zum Referentenentwurf BBVAngG vom 16.01.2023

Der Referentenentwurf des BBVAngG zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung vom 16.01.2023 befindet sich nach Auskunft des BMI bereits in der Ressortabstimmung.

Zu beteiligen ist ggf. auch das BMF.

Bitte senden Sie mir daher die Kommunikation des BMFs bis einschließlich 20.08. in Bezug auf die Ressortabstimmung zum Referentenentwurf des BBVAngG vom 16.01.2023 zu.

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. August 2023
  • Frist
    27. September 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Referentenentwurf des BBVAngG zur…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation zum Referentenentwurf BBVAngG vom 16.01.2023 [#286938]
Datum
25. August 2023 11:18
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Referentenentwurf des BBVAngG zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung vom 16.01.2023 befindet sich nach Auskunft des BMI bereits in der Ressortabstimmung. Zu beteiligen ist ggf. auch das BMF. Bitte senden Sie mir daher die Kommunikation des BMFs bis einschließlich 20.08. in Bezug auf die Ressortabstimmung zum Referentenentwurf des BBVAngG vom 16.01.2023 zu. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286938/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 25. August 2023 Sehr << Antragsteller:in >&g…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 25. August 2023
Datum
18. September 2023 08:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis und Beachtung. Mit freundlichem Gruß
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.